Hallo zusammen
Erstmal frohe Pfingsten!!!
Ich habe mal eine Frage, ich werde mit Einverständnis des Vaters Ca. 80 km entfernt mit meinem 8 jährigen Sohn aus privaten Gründen wegziehen.
Der Vater zahlt 309€ Unterhalt. Monatlich.
Er kann den Kleinen nach kurzer Absprache sehen wann immer er mag.
Nur frage ich mich, wer zahlt nun die Fahrtkosten, wenn er sich das Kind holen kommt? Gibt es dafür Richtlinien?
Lg
Wer muss die Fahrtkosten tragen ?
Hallo,
ich glaube, feste Richtlinien gibt es dafür nicht.
Ich weiß nicht, ob ihr auch feste Besuchszeiten geregelt habt, aber für den Fall würde ich mir evtl überlegen, die Fahrtkosten zu teilen.
Da der Vater einen recht hohen Betrag an Unterhalt zahlt, denke ich, dass die Kostenteilung ein guter Kompromiss ist.
LG
Bei solchen Fragen kommt mir ehrlich gesagt das Brechen. Natürlich TEILT ihr euch die Kosten, als verantwortungsvolle Eltern, die wissen, wie wichtig Umgang zum anderen Elternteil ist! Was für eine absurde Frage, zumal DU ja entschieden hast, mal eben 80km weit weg zu ziehen....
Hallo,
die TE hat doch nur gefragt, ob es dafür eine Regelung gibt. Sie hat nicht gesagt, dass sie nicht zahlen möchte.
Warum wird hier so oft gleich losgemeckert, ohne noch mal nachzufragen?
LG Carla
Du darfst Dich gerne übergeben. Deine Antwort war ja auch so schon zum Ko**en. Von daher macht es keinen Unterschied.
Habt ihr darüber noch nicht geredet?
Braucht man für alles ein Gesetz?
Als sich meine Eltern damals scheiden ließen, wurde der Umgang festgelegt. Und immer dann wenn ich zu meinem Vater ging, hat er mich geholt und wieder nach Hause gebracht, auf seine Kosten. Klar waren das keine 80km aber dennoch war das nunmal normal. In eurem Fall denke ich schon das ihr euch das teilen solltet, auch wenn der Vater dem Umzug zugestimmt hat, denn den Aufwand sein Kind zu sehen hat definitiv er, also sollte das schon fair sein
Genaue Gesetze gibt es hier nicht.
Und das verstehe ich nicht! Deutschland hat für jeden pups ein Gesetz aber beim Umgang, bei dem ja meist gezofft wird, gibt es "Richtlinien" und den Hinweis es so zu regeln das es für das kind am besten ist. Tolle Theorie.
Bei meinem ex zb funkt das null. Denn aus diesen "Richtlinien" pickt er sich die Rosinen heraus ohne Rücksicht auf Verluste
Ich denke das geht nicht nur mir so!
Es ist so, du bist weggezogen und solltest die Hälfte bezahlen. Die Hälfte deshalb weil 40 km zumutbar sind und ohne Einverständnis des Vaters gehen. Da du die doppelte Entfernung hast eben dIe Hälfte. Es sei denn der mann hat sehr viel geld und du sehr wenig. Dann wiederum zahlst du nichts. Hast aber du sehr viel und er nichts zahlst du alles.
ich würde wohl kein Bargeld geben aber 40 km fahren. Das sind zwar 160 km pro Umgang aber hilft ja nix.
Hi,
ich meine mal gelesen zu haben, dass der Part, der die Distanz schafft die Fahrtkosten zu tragen hat. Google doch einfach mal. Wenn ihr euch einigen könnt, wäre das super, aber ich denke im Normalfall müsstest Du die Kosten tragen.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, wie das aussieht, wenn er damit einverstanden ist, dass Du wegziehst.
LG Ruby
Hallo!
Nachdem Du weiter weg ziehst solltest Du auch die Kosten tragen. Oder zumindest dem Ex anbieten, einen Anteil zu übernehmen.
Vielleicht ist Dein Kind aber auch ein pfiffiges Kerlchen und es fährt ein Zug oder Bus, vielleicht kannst Du mit ihm auch das Zug fahren ein paar mal "üben" und dann kann er bald alleine fahren. Wenn die Strecke nicht zig mal umsteigen benötigt sollte das bald machbar sein. Das spart viel Geld und noch mehr Zeit.
Eine zeitlang war ich Umgangs Elternteil und musste die kosten dafür selbst tragen .
Nun ändert sich die Situation und soweit ich informiert bin hat der Umgangsberechtigte dafür zu sorgen seinen Umgang wahrnehmen zu können. Was auch die Kosten beinhaltet.
Im Falle eines umzuges ist das sicher ein einzelfall.
Wenn der vater am Existenzminimum lebt kann er die Fahrtkosten vom unterhalt abziehen.
Das sind meine Infos