Haus des Partners

Hallo Ihr, ich bitte einmal um Eure Meinung und Tipps. Ich bin vor sechs Jahren zu meinem Freund gezogen. Wir haben eine kleine gemeinsame Tochter.
Mein Freund hat zwei Kinder aus erster Ehe. Es ist sein Eigenheim, welches jedoch natürlich noch finanziert wird. Ich zahle von Anfang an die Hälfte der Nebenkosten (logisch) und die Hälfte des monatlichen Finanzierungsbeitrages.

Wenn er vor mir geht, erben unsere gemeinsame Tochter und seine Kinder aus erster Ehe. Das ist auch alles super so. Aber was ist dann mit mir? Ich habe dann Jahre / Jahrzehnte gezahlt und muss dann das Haus verlassen, da ich nicht berücksichtigt bin?!

Selbst wenn wir heiraten sollten irgendwann,stellt sich auch hier die Frage: Sollte er zuerst gehen, stehe ich da und muss zumindest seine Kinder aus erster Ehe auszahlen. (Zumindest gehe ich davon aus. Soooviel Altersunterschied ist zwischen uns nicht. ;-))

Außerdem zahle ich ja nicht nur seinen Betrag aus, sondern auch meinen (denn ich habe ja dann hoffentlich Jahrzehnte lang das Haus mit abgezahlt.) Nur stehe ich nicht im Grundbuch und es ist quasi nicht offiziell, dass das zur Hälfte (nicht ganz, er hat schon fünf Jahre vor mir dort gewohnt und auch EK eingebracht).

Grundbuch scheidet aus, kommt für ihn nicht in Frage. Kann ich aber auch verstehen, denn er hat einen gewissen Betrag X ja auch alleine eingebracht .

Wie macht Ihr das?

Vielen Dank.

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Hallo,

ich hätte dann höchstens nur meinen Teil der Nebenkosten gezahlt, keine Miete. Wieso auch? Zahlt er etwa an dich Unterhalt für eure Tochter und ggf dich? Bestimmt nicht. Er will dich nicht im Grundbuch haben, sein gutes Recht, dann soll er das Haus auch von SEINEM Geld finanzieren und du investiert es in dein Eigenheim. Für mich zählte du sein Haus einfach ab und nichts anderes. Wenn. mein Mann mir vorschlagen würde, er steht allein im Grundbuch, aber ich darf die Hälfte der Rate zahlen, würde ich ablehnen.

LG

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Die TE müsste doch, wenn sie woanders wohnen würde, ebenso Miete zahlen. Die Rate, die sie abzahlt ist sicherlich geringer, wie eine ortsübliche Miete (max. genauso hoch).

Und nein, wieso sollte der Mann denn Unterhalt zahlen? Die beiden sind zusammen und keiner hat irgendwelche finanziellen Nachteile.

Zudem hat die TE doch auch selber ein Haus, in dem jetzt ihr Ex-Freund wohnt. Sie ist freiwillig zu ihrem neuen Partner gezogen und hat ihr Haus „verlassen“. Es ist einfach so: Es ist sein Haus und somit seine Regeln. Wenn sie diese Regeln doof findet, kann sie für sich jederzeit die Konsequenzen ziehen. Letztendlich hat sie ja ein Eigenheim, in das sie jederzeit zurückkehren könnte….

>> Bestimmt nicht. Er will dich nicht im Grundbuch haben, sein gutes Recht, dann soll er das Haus auch von SEINEM Geld finanzieren und du investiert es in dein Eigenheim.<<

Er möchte sie (noch) nicht im Grundbuch haben, weil er bisher sein Haus größtenteils selbst finanziert hat. Die beiden sind „erst“ 6 Jahre zusammen und nicht verheiratet. Aus meiner Sicht absolut verständlich.

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ob se jetzt nun Miete oder Lebensmittel zahlt....ist doch völlig Schnuppe.

Sie zahlt ihren Beitrag an das gemeinsame Familienleben - was völlig legal ist - und wofür es genommen wird ist doch egal!

lisa

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Wird das Haus nicht sowieso verkauft werden, wenn er verstirbt, weil die Kinder aus erster Ehe kein Interesse daran haben? Bzw. falls Eure gemeinsamen Kinder das Haus behalten und die anderen Kinder auszahlen können, kannst Du dann nicht ganz normal weiter darin wohnen?

Dass Du in das Haus investiert hast, würde ich nicht mitrechnen, denn das ist ja ganz normal Miete und Nebenkosten, was auch ein Vermieter von Dir bekommen würde.

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Hallo, aber ich wohne doch dort? Wenn ich 30 Jahre lang hier wohne, möchte ich doch nicht plötzlich von den Kindern vor die Tür geworfen werden, weil ich keine Rechte an dem Haus habe (sehe ich anders, ich zahle ja genauso! wie mein Lebensgefährte mit ihm gemeinsam das Haus ab). Ja, wenn ich genug Geld zusammen habe, um die Kinder auszuzahlen, klar, dann kann ich vielleicht drin wohnen bleiben. Aber es ist doch ebenfalls mein geld, welches ich den Kindern dann auch entsprechend auszahlen muss, denn ich habe ja genauso das Haus abbezahlt? Ich meine:

Mein Freund zahlt 150.000 € ab in 40 Jahren (Eigenkapital hat er ja bereits eingebracht)
Ich zahle 100.000 € ab in 40 Jahren. Nur, dass es nicht offiziell ist. Das heisst, ich muss seine Kinder komplett auszahlen, wobei die Hälfte ja eigentlich mein Geld ist!?

Das ist doch ungerecht.

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Wenn das so ist, wie Du es siehst, müsstest Du im Grundbuch stehen, weil Du mit der Zahlung am Haus ein Inhaberrecht erwirbst. Dein Partner sieht das aber nicht so, er sieht Dich maximal als Mieterin (ohne Mietvertrag) die wie üblich Miete und Nebenkosten zahlt. Wenn Du das ordentlich regeln möchtet müsstet Ihr zu einem Notar gehen und wenigstens einen Vertrag aufsetzen, der Dir dasselbe Recht einräumt, wie es ein Mieter hätte.

Alternativ kannst Du die Mietzahlung einstellen, nur noch Nebenkosten bezahlen, um Dein erspartes Geld beiseite legen zu können, damit Du im Fall der Fälle selbst ein Eigenheim erwerben kannst. Ob Dein Partner dann aber noch möchte, dass Du bei ihm wohnst, musst Du mit ihm absprechen.

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Vielleicht wäre ein lebenslanges Wohnrecht ja ein Kompromiss..
Evtl. muss nochmal darüber nachgedacht werden wie es formuliert wird. Du hast jetzt nur von einem vorzeitigen Versterben seinerseits geschrieben.

Habt ihr ne Einigung bei einer Trennung? Oder wäre deine Ratenzahlung dann doch sowas wie ne Miete?

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Klar, man kann es Miete nennen. Klingt ja netter für ihn, als "Ich zahle das Haus ab".

Ich habe vorher ebenfalls in einem haus gewohnt und bin für ihn aber in sein Haus gezogen.
Ich habe mir immer schon Eigentum gewünscht, macht einfach mehr Sinn für das eigene zu sparen, als für einen Vermieter. Es ist eine gute Altersvorsorge. Naja, nur so wie es jetzt ist, nicht für mich....

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Hallo Anna,

ich verstehe sowohl dich als auch deinen Partner.

Ein paar kleine Denkanstöße:

Stell dir vor, du wohnst zur Miete. Dein Vermieter stirbt. Was bekommst du?

Wäre es möglich, dass dein Anteil an der Rate reduziert wird? Ich empfinde eine hälftige Teilung, wenn nur einer im Grundbuch steht, auch als unfair.

Bestünde die Möglichkeit über einen notariellen Vertrag eine Absicherung für dich zu vereinbaren - unabhängig vom Haus, beispielsweise als Geldbetrag x?

Ich denke, ihr solltet euch da beim Notar beraten lassen, was in eurem Fall sinnvoll und machbar ist.

PS: ich werde das ursprünglich mit meinem Mann gemeinsam gekaufte Haus künftig alleine halten. Und ganz ehrlich: im Traum werde ich zukünftig niemanden im Grundbuch eintragen lassen. Niemals. Da könnte die Liebe noch so groß sein. Ich verstehe deinen Partner in diesem Punkt sehr gut.

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Hallo, ich bin für ihn in sein haus gezogen, weil es für ihn nicht zur Debatte stand, in mein damaliges haus zu ziehen. (Dort wohnt mein Ex- Freund.)

Ich halte Eigentum für eine gute Altersvorsorge, deswegen halte ich überhaupt grundsätzlich nichts von Miete zahlen. Was ich jetzt aber natürlich letztlich nur tue- also sein haus abzahlen.

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Hallo.

Aber wenn dein Ex im Haus geblieben ist, dann stehst du doch da noch im Grundbuch. Oder hast du dich austragen lassen? Warum dort dann.

Und warum ziehst du in ein Haus, wo es vorher nicht geklärt ist, dass du da mit ins Grundbuch kommst.

LG

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Hi,

ich würde mal sagen, du zahlst nicht das Haus ab sondern zahlst schlicht und einfach Miete.
Macht einen Mietvertrag.
Wohnrecht auf Lebenszeit muss dann bei einer Trennung ausgeschlossen werden.

Wenn du woanders zur Miete wohnst, hast du auch kein Anrecht auf irgendetwas.

lisa

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Hallo.

>>> Macht einen Mietvertrag. <<<

Diese Einkünfte müsste er aber versteuern.
Ob das in seinem Sinne wäre?

LG

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Stimmr. Aber ich schrieb oben schon, ich halte so gar nichts von Miete. Mein Freund hat mit seinem Haus und meinen Raten eine super gute Altersvorsorge. Einen Mietvertrag- da müsste er die Miete ja versteuern, das wird nicht in seinem Sinne sein. Und selbst wenn- hätte ich davon irgendeinen Vorteil?

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Klingt vielleicht abgedroschen,aber Männer mit Altlasten sind oft nicht mehr so großzügig wie on der ersten Ehe. Liest man hier oft. Kinder werden noch bedacht,aber die Next bleibt immer irgendwo auf der Strecke. Du fragst uns. Was sagt er zu deinen Sorgen? Ihr seid keine WG,sondern Familie. Ich nehme an,er liebt dich. Dann muss ihm dein Schicksal am Herzen liegen? Bin der Meinung,dass dir prozentual ein Teil zusteht,dass du abbezahlt hast.
An die Kritikerinnen:habt ihr Angst,dass die potenzielle Nächste etwas von eurem Eigentum abkriegt? So schreibt ihr:Miete zahlen und Klappe halten

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Das ist Gsd nicht immer so. Mein Mann hat auch Altlasten und alles, was uns gehört, läuft auf meinen Namen:) einfach weil wir genau vor dieser Situation Angst hatten, dass sein Sohn evtl. ausgezahlt werden will und ich dann auf meine alten Tage meine Wohnung verlieren würde.

Noch ein Punkt: der Stiefsohn ist noch minderjährig. Das heißt, wenn mein Mann vor mir sterben sollte, hätte auch noch seine ex mitzureden. Nein danke.

Aber wir haben auch alles gemeinsam angeschafft. Habe mich nicht ins gemachte Nest gesetzt;)

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Lustig wird es doch aber, wenn du und dein Mann einen Autounfall habt. Du stirbst, er stirbt drei Tage später. Ein Teil des Erbes geht auf ihn über. Wenn er verstorben ist, dann geht ein Teil seines Teils auf seinen unehelichen Sohn über. Leider gibt es diese Fallstricke wirklich. Mein Mann und ich hatten mal ein langes Gespräch mit einem Notar über das deutsche Erbgesetz.

Du machst jetzt Ätsch-Ätsch. Aber es gibt leider kleine Wahrscheinlichkeiten, dass sein Sohn trotzdem noch an DEIN Geld/Eigentum kommt.

Ich habe einen ähnlichen Fall in meiner Familie, wo ich einfach nur hoffe, dass das Leben normal verläuft und nicht noch Kinder was erben, die mein Elternhaus nie gesehen haben.

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Ich kann dir jetzt nur sagen wie es mein Vater und meine Stiefmutter halten.

Eckdaten sind. Jeder drei Kinder, keine gemeinsamen, seit 20 Jahren zusammen und inzwischen verheiratet.
Erben werden wir alle 6 zu gleichen Teilen, da mein Vater das Haus nach der Trennung mit ihr zusammen weiter abzahlt und nicht hätte halten können.

So im Falle des Todes eines der beiden ist notariell festgehalten, dass der Hinterbliebene nicht ausziehen muss, sondern wir auf unser Erbe warten müssen sozusagen bis auch der andere Tod ist.

Einen trennungsfall haben die beiden soweit ich weis nicht berücksichtigt, da würde das Haus an sich meinem Vater weiter gehören.
Da kann ich dir aber nicht sagen ob es vielleicht doch etwas gibt wovon ich einfach nichts weis.

Also würde ich euch auch raten, mal zu einem Notar zu gehen und auch so etwas in der Art zu machen.

Sodass du halt bis zu deinem Ende dann abgesichert bist halt und die Kinder nichts einfordern können direkt.

Zustimmen müssten wir dem ganzen als Kinder auch nicht, das haben die beiden so gemacht beim Notar.

Vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter hoffe ich :-)

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Nennt sich, glaube ich, Berliner Testament.

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Das kann sein :-)

Ich weis es halt nicht genau, sie haben es nur mit uns allen dann besprochen gehabt, aber ich finde das an sich eine sehr gute Lösung.

Auch wenn wir jetzt alle sagen wir würden nie einen der beiden vor die Tür setzen, kann man sich nie 100% darauf verlassen im Fall der Fälle und ich finde es gut das es geregelt ist und so hat kein streitpotenzial unter uns Geschwistern aufkommen kann.

LG

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Hallo,

ich würde mir das nicht so schwer machen.

1. Eingetragenes Wohnrecht bis zum Lebensende und für den Fall der Trennung einen Betrag X für jedes Jahr als Entschädigung

2. Ggf. Ein Testament, in dem er dir einen Betrag von X vermacht, sofern ihr im Zeitpunkt des Erbes noch zusammen lebt.

Freunde von mir haben das bewusst so gemacht. Ihr (jünger und kinderlos) gehört das Grundstück. Er hat ein eingetragenes Wohnrecht. Heißt, stirbt er zuerst, ist sie abgesichert und muss sich über das Haus keine Sorgen machen. Stirbt sie zuerst, ist er Alleinerbe lt. Testament. Dann erben die Kinder, wenn er stirbt.

Sollten sie sich trennen, müssen sie das Haus verkaufen bzw sie ihn auszahlen.

Grüße Küstenkönigin

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Dabei ist aber zu bedenken, dass die Eintragung eines Wohnrechtes der Schenkungsteuer oder der Grunderwerbsteuer unterliegt. Da ist schnell mal ein Kleinwagen beim Finanzamt .... ;-)

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Wie schon oben geschrieben, das gibt ein böses erwachen. Sie oder er KÖNNEN nicht vor den Kindern alleine erben (so hat ein Notar informiert).

Gruß Bernd

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Hallo Anna,
ich würde das so nicht mit machen. Du bist keine Mieterin (als solche hättest Du z.B. Kündigungsschutz und müsstest Dir um Reparaturkosten keine Sorgen machen..) sondern Partnerin. Und Deine Tochter hat auf den Teil des Hauses, den Du abbezahlst volles Erbrecht, ohne mit den Halbgeschwistern teilen zu müssen (das muss sie nur für den Anteil des Vaters). Das Dein Mann das eingebrachte Eigenkapital nicht auf Dich übertragen will ist verständlich (da muss er ja auch an die Kinder aus erster Ehe oder eine evtl. Trennung von DIr denken), aber man kann im Grundbuch auch anteilige Miteigentumsanteile festlegen (60/40 oder was auch immer Ihr ausrechnet). Da Du keinen Mietvertrag hast und Dein Partner die von Dir gezahlten Beträge nicht als Mieteinnahmen versteuert würde ich sogar mal darauf tippen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die klar festlegt, dass Du offensichtlich keine Mieterin bist. Entweder ist Dein Mann dem Staat oder Dir gegenüber ein Betrüger. Geh mal zu einem Anwalt. Und diese Sache mit dem ins gemachte Nest setzen funktioniert auch andersherum, nämlich sich vom anderen das begonnene Nest zu Ende bauen lassen und ihn dann raus zu kicken.
LG Fannie

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Hallo Fannie, ich möchte einfach nur eine faire Regelung. :-) Für mich kommt es nicht mal in Frage, dass unser gemeinsames Kind mein Teil erbt und alle gemeinsam sein Teil. Das wäre vielleicht nachher ein Streitgrund unter den Geschwistern. Und auch so hätte ich kein gutes Gefühl dabei. Sollen sie alle das gleiche bekommen. :-) Aber ich möchte im Fall des Falles eben nicht rausgeworfen werden, wenn ich sie nicht auszahlen kann. Lebenslanges Wohnrecht oder Berliner Testament als Anreiz sind da schon gute Ideen.

Ich danke Dir aber sehr für Deinen Beitrag. Denn so genau hatte ich das noch gar nicht unter die Lupe genommen. Es stimmt, eigentlich müsste unsere gemeinsame Tochter meinen Anteil nicht teilen. Das kommt zwar aus den o.g. Gründen nicht in Frage, aber ich habe "das Problem" meinem Freund so mal deutlich machen können! Das hier einiges schon unfair ist und wie eine Lösung benötigen. Wir werden definitiv in diesem Jahr zum Notar gehen und uns beraten lassen und eine Lösung finden. Er ist damit einverstanden und sieht es ein. Vielen Dank also für den kleinen Gedankenstoß. :-)

An alle ebenfalls vielen Dank!!!!!!!

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Hallo Anna,
ich kann diese Einstellung zur Familie gut verstehen, man will ja alle gleich behandeln und den Gemeinsinn hervorheben. Aber ist die erste Frau Deines Mannes auch so großzügig Ihr Erbe zwischen allen Kindern inklusive Deiner Tochter aufzuteilen? Es geht hier tatsächlich darum eine gerechte Lösung zu finden und späteren Streit und Zerreißproben zu verhindern. Deine Tochter sollte genauso gut gestellt sein wie die Kinder aus erster Ehe (die das Erbe ihrer Mutter nicht werden teilen müssen) und Du solltest nicht in die Lage geraten, aus dem von Dir und Deinem Mann zu fast gleichen Anteilen abgezahlten Haus rauszumüssen. Da kann man ja auch Lösungen, die von vornherein Ausgleichszahlungen enthalten vereinbaren. Ich glaube, das geht mit dem Berliner Modell.

LG Fannie