Gemeinsames Wohnen ab der Heirat

Wer von euch Westlich-europäisch-stämmigen, hat / hatte Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern die erst ab der Heirat zusammenzogen?

Ich frage für einen Freund.

Frage steht im Text

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Als meine Großeltern in den Urlaub fuhren, übernachtete mein Vater bei meiner Mutter.
Beide waren über 20 J., hatten einen ausgelernten Beruf und drei Monate später stand der Hochzeitstermin („Wenn wir eine Wohnung haben wird geheiratet“)

Trotzdem wurde mein Opa an der Garage von der Nachbarin empfangen und sofort aufgeklärt. Er fand es lustig, da er vorher schon Bescheid wusste.


Das erst geheiratet und dann zusammen gezogen wurde, hielt die Menschen aber nicht von S*x ab 😄
Meine Mama wurde fünf Monate nach der Hochzeit und reif geboren 😂

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Das war früher normal, auch hier.....meine Eltern durften nicht mal als Verlobte gemeinsam übernachten (Hochzeit 1963)...mein Bruder ist 6 Monate nach ihrer Hochzeit geboren, er war keine Frühgeburt...aber auch das war in meiner Familie weit verbreitet. Selbst bei meinen Großeltern (Hochzeit 1928) waren die Kinder irgendwie schneller.

Ich bin 50, ich kenne niemanden U60, der nicht vor der Ehe zusammengelebt hat...weder in der Familie, noch im Umfeld.

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Ich bin 40 und kenne sogar niemanden U75 bei dem das so war.

Unter heutigen Bedingungen unvorstellbar.

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Meine Mutter hat bei ihrer Schwiegermutter übernachtet (vor der Hochzeit), als sie meinen Vater besucht hat. Vater und seine Mutter hatten getrennte Wohnungen - und dennoch gab es (Dorf) eine Anzeige wegen "Verkupplung".
Mein Bruder muss just in der Hochzeitsnacht gezeugt worden sein ;-)

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Ich bin mit meinem Freund erst zusammen gezogen, als wir geheiratet hatten.
Da war ich 22. Sind jetzt seit 17 Jahren verheiratet und haben vor 3 Monaten das 6. Kind bekommen. Gibt es also auch heute noch😉

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Meine Eltern haben vorher zusammen gewohnt, Heirat 1978. Bei meinen Großeltern weiß ich es nicht. Meine Schwiegereltern haben 1964 geheiratet und sie hätten, so sagen sie, als Unverheiratete gar keine Wohnung bekommen. Keine Ahnung, ob das stimmt.

6

Großeltern: kein unmittelbares Wissen, aber die Vermutung, dass das voreheliche Zusammenwohnen nicht üblich war. Außereheliche Kinder waren nämlich verpönt und wurden gehänselt sowie lange Zeit (bis weit nach 1949) vom Erbrecht ausgeschlossen.
Mein Opa (Jahrgang 1930) war ein unehelicher Unfall meiner Uroma mit einem Flirt und hatte es als Kind sehr schwer, bis meine Uroma endlich (einen anderen) geheiratet hat.

Meine Eltern (jetzt 70 und 66) haben vor der Ehe zusammengelebt. Das weiß ich zu 100% aus ihren Erzählungen.

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Meine Eltern sind in den sechzigern geboren und sie haben vor der Hochzeit nicht zusammen gelebt. Beinander übernachtet ja, aber nur wenn einer von beiden „sturmfrei“ hatte, aber da musste sich trotzdem rein und rausgeschlichen werden wegen den Nachbarn. Es war nicht gern gesehen und galt als unsittlich.

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Darf ich fragen, wo das ungefähr war? Mein Papa ist älter und kommt aus einer bayerischen kleinen stadt und da war es völlig üblich, vor der Ehe zusammen zu leben. Es war eher die Ausnahme, wenn nicht. Jeder in meinem Umfeld und meiner Familie nach der Generation meiner Großeltern (so ab 1955) hat zusammen gelebt, bevor sie geheiratet haben.

PS: meine Großeltern hatten überraschend kurze erste Schwangerschaften… 🤷🏼‍♀️

Bearbeitet von Inaktiv
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Auch in bayern :) in einer ländlichen Gegend

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Meine Großeltern haben in der 50ern geheiratet und sind anschließend zusammen gezogen.

Ich hoffe ja, die Dame die einem anderen User bei dem selben Thema Eurozentrik vorwarf, sieht das Umfrageergebnis und schämt sich für ihren unhaltbaren Vorwurf mächtig.

Danke Herr Kinski 👍

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Ich würde mal stark vermuten, dass die meisten Paare, die bis 1969 geheiratet haben, vorher nicht zusammenlebten. Bis dahin galt nämlich der Kuppeleiparagraph in seiner alten Form:

Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft; auch kann zugleich auf Geldstrafe, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Als Unzucht wurde auch ausserehelicher Geschlechtsverkehr gewertet und somit hat sich jeder, der einem unverheirateten Paar Gelegenheit zu Geschlechtsverkehr bot, strafbar gemacht. Welcher Vermieter hätte unter solchen Umständen einem Paar eine Wohnung vermietet?

Grüsse
BiDi