Hallo,
ein sehr guter Freund von mir ( kennen uns seit 30 Jahren), hat denke ich ein großes Problem.
Er hat sich innerhalb einer Wohnungsgesellschaft auf eine größere Wohnung beworben. Diese wurde ihm mündlich zugesagt. Vor ein paar Tagen kam ein Herr der Wohnungsgesellschaft zu ihm, um den Zustand der Wohnung für die Weitervermietung zu beurteilen. Der Zustand der Wohnung ist leider katastrophal. Es stinkt so sehr, dass ich ihn schon seit zwei Jahren nicht mehr in seiner Wohnung besucht habe. Die Katzen haben vor der Kastration markiert und den Gestank bekommt man nicht weg. Es ist ein richtig beißender Geruch. Ich glaube er riecht es nicht mal mehr. Zwei Türen sind kaputt und die Wände zerkratzt. Jetzt wurde der Vergabeprozess für die neue Wohnung unterbrochen. Angeblich wegen des Zustands der Wände. Ich kann mir aber leider vorstellen, wie schlimm dieser Besuch für den Objektbeauftragten gewesen sein muss.
Ob er die alte Wohnung bereits gekündigt hat, weiß ich nicht genau. Er sagt nichts genaues und wir reden über das Thema nicht mehr.
Meine Fragen:
Kennt sich jemand aus?
Was ist wenn er schon gekündigt hat? Er kann die Kündigung wahrscheinlich nicht widerrufen, weil das mit der neuen Wohnung nicht geklappt hat?
Was wenn er nicht gekündigt hat? Kann man ihm die Wohnung aufgrund des Zustandes jetzt kündigen?
Ich wäre sehr dankbar für Antworten, vielen Dank 😊
Sorge um Freund
Hallo,
Also grundsätzlich würde ich mal menschlich an die Deine Fragen drangehen und mich kurz in die Situation des Vermieters hineinversetzen: Wer würde jemandem einen neuen Mietvertrag überreichen wenn dieser Mensch ein Objekt so verkommen ließ, dass man es quasi grundsanieren muss nachdem er raus ist?
Würde man da eine Kündigung widerrufen/ lassen??
Menschlich kann ich nur den Kopf schütteln wenn man so mit Fremdeigentum umgeht... da hab ich leider kein Verständnis und muss sagen: selber schuld wenn er bei der Gesellschaft nun keine neue Wohnung erhält.
Rechtlich kannst Du die Angelegenheit nachlesen wenn Du vertragswidriger Gebrauch Mietwohnung googelst.
LG shealove
Ja, kann die Genossenschaft. Theoretisch sogar fristlois. Wie schnell sie ihm dann aus der Wohnung bekommen, ist dann die zweite frage.
Haben sich denn schon Nachbarn beschwert?
Hallo nein, Nachbarn haben sich meines Wissens noch nicht beschwert.
Ich dachte mir schon, dass er die Kündigung erhalten kann. Habe aber ehrlich gesagt gehofft, dass sie ihn auffordern die Katzen abzugeben.