Hallo,
ich arbeite geringfügig und bekomme ja das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, da ich ja über meinen Mann familienversichert bin.
Das sind ja höchstens 210 Euro die man da für 14 Wochen bekommt.
Nun meine Frage!
Muss der AG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten??
So wie beim "normalen" Mutterschaftsgeld von der KK?
Ich bekomme zur Zeit monatlich 171,60 Euro ausgezahlt. 7,80 Euro pro Tag bei 22 Arbeitstagen.
Das wäre ja dann eine Differenz von ca. 390 Euro!
Wie wird das dann alles berechnet?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
LG
Nicole
Mutterschaftsgeld Bundesversorgungsamt!!
Ach ja, falls der AG einen Zuschuss zahlen muss, muss ich das dann mit ihm klären, oder bekommt er dann ein Schreiben vom Bundesversorgungsamt????
Danke!!!!
Ich kann dir da leider nicht weiter helfen, aber du bekommst ja Elterngeld ab direkt nach der Geburt, während bei den anderen das Geld meist erst nach 8 Wochen (Mutterschutz und
Mutterschaftsgeld) beginnt.
LG
Gabi
Gten Morgen.
Du mußt mindestens 390 Netto mtl.verdienen, damit der Ag zahlen muß. Wäre dann auch wirklich nur ein Minibetrag.
Alles unter 390 Euro mtl. da braucht er nicht zahlen.
Die KK sowieso nicht.
Lieben Gruß Tanja
Hallo Nicole,
haben wir nicht einen schönen Namen?
Schau mal hier:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=33804.html
Ich finde, da ist es gut erklärt.
Lieb Grüße
Nicole
Ja, er muss einen Zuschuss leisten, aber nur von den 13 Euro ausgehend '(die du ja nicht erhältst auf Grund deiner Versicherung).
Er kann ja nicht unterscheiden, wie du versichert bist!