Schwanger und arbeitslos ab Januar

Vielleicht kann mir jemand von euch schon mal helfen.
Bin zwar jetzt erst in der 5. SSW :-D weiß aber schon das ich ab Januar arbeitslos sein werde :-(. Die Geburt wäre dann im Mai. Wie gestaltet sich das denn dann mit dem Elterngeld?#kratz

Danke schon vorab für eure Antworten.

Lieben Gruß
Birdie

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Hallo

Seit wie wann bist du dann in diesem Betrieb?Und hast du einen befristeten Arbeitsvertrag?weil normalerweise hast du Kündigungsschutz in der SS wenn du schon mehr als 3 Monate da bist......

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Ne bin erst seit Januar dort und habe einen befristeten Arbeitsvertrag...? #kratz

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Hi!

Bin auch 5. SSW. :-)
Du wirst dann sicherlich "nur" die 300 € Elterngeld pro Monat für 12 Monate bekommen, da du zum Zeitpunkt der Entbindung ja schon arbeitslos warst.
Falls es doch möglich ist, das Gehalt bis Januar dazuzurechnen, kläre man mich bitte auf. :-)
Aber ich kenne es nur so, dass man als Arbeitssuchende/Studentin/Schülerin nur die 300 € bekommt.
Wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst, teilt sich dieses Geld auf 24 Monate auf. Also pro Monat 150 €.
Aber bis im Januar dein Arbeitsvertrag ausläuft (ich vermutet das jetzt mal), hast du Kündigungsschutz.

LG Caro

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nee, das stimmt so nicht ganz.
das gehalt von beginn der schwanegrschaft bis januar wird auf jeden fall für die berechnung mit herangezogen.

lg

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Hy,
ich hab den Fall grade,mein vertrag lief in der ss aus. ihr müsst die abrechnungn der letztn 12 monate einreichen,plus die bescheinigungen vom arbeitsamt wievoiel anspruch ihr habt und daraus wird das dann ermittelt. ist also etwas mehr als 300euro. es werden 67 % von den ganzen einkommem gerechnet nicht nur vom arbeitslosen sein.
lg noname mit dem Zwerg 48Tage alt

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Zitat von Elterngeld.com

"Es kann gegebenenfalls zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld gewählt werden.
Besteht sowohl Anspruch auf ALG (die Person steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung) als auch auf Elterngeld, kann entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes Arbeitslosengeld plus 300 Euro Elterngeld bezogen werden oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des ausfallendens Einkommens und im Anschluss daran der Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht werden."

Wie versteht ihr das???

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Wie ich das verstehe? Dass du beides gleichzeitig beziehen kannst, sich das EG aber auf 300 Euro reduziert. Und wenn du dann nen Job hast und arbeiten gehst, reduziert sich das Eg evtl noch weiter weil dein Einkommen angerechnet wird oder es bleiben einem die 300, weiß ich nicht.
Cleverer ist es jedenfalls, EG zu beziehen und danach ALG, denn meist bleibt man ja eh ein Jahr daheim wenn es geht und geht erst dann auf Jobsuche.
LG k.s

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Aaalllssooo:
Du hast Anspruch auf ALG I (du hast dann ja 1 Jahr gearbeitet) bis du in den Mutterschutz gehst. Mutterschaftsgeld bekommst du in Höhe deines ALG.
Beim Elterngeld gelten die ALG - Monate als 0 Einkommen, das heißt, man rechnet ein Jahr zurück und wenn du da 8 Monate gearbeitet hast und 4 Monate arbeitslos warst, dann gilt nur das Einkommen der 8 Monate und von diesem Einkommen berechnet man den Durchschnitt - also geteilt durch 12, dann hast du dein montaliches Einkommen. Dan gibt es ganz bestimmte Formeln wie das EG berechnet wird.
Nach deiner Zuhausezeit kannst du dich wieder arbeitslos melden und hast wieder Anspruch auf ALG und meist nicht nur die Restmonate sondern durch ein Kind verlängert sich das.

Hier kannst du das Elterngeld berechnen
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do

Bist du verheiratet? Ist dein Mann privat krankenversichert?

LG k.s

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Ja heirate kommenden Samstag#verliebt

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Herzlichen Glückwunsch!
Dann bleib in der Steuerklasse IV bis nach dem Mutterschutz, damit erhöht sich dein Elterngeld, weil du ja mehr netto hast als wenn du V hast.
Falls dein Mann privat versichert ist, mußt du wegen deiner Krankenkasse aufpassen, ist er gesetzlich, geht ja immer ne Familienversicherung.

LG k.s

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Hi Du,

bin in der gleichen Situation. Bin ab morgen 7. SSW und am 30.11.09 läuft mein Vertrag aus. Aber so wie ich es gelesen habe, bekommt man die letzten 12 Monate Gehalt berechnet. Aber die Zeit der Arbeitslosigkeit wird mit 0 € berechnet. Bei mir wäre das dann 6 Monate mit Gehalt und 6 mit 0 €. Was letztendlich dabei rauskommt weiß ich nicht. Ich selbst stelle mich auf die berühmten 300 € ein und wenn es mehr gibt, freuen wir uns!

Lg
ilvy#klee

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Du kriegst mehr, wel es mehr als 67 % werden. Ich hatte 5 Monate gearbeitet und war 7 Monate arbeitslos glaube ich und kam auf ein Durchschnittseinkommen von 500 Euro und das ergab, laß mich lügen ca 600 Euro EG.
Nutzt doch mal den EG Rechner!

LG k.s

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Hi Du,

ich verstehe das nicht dein Vertrag läuft am 30.11 aus und du musst doch noch nichts von deiner Schwangerschaft sagen erst im 3-4 Monat bis dahin hättest viell. noch ne Verlägerung bekommen oder nicht?

LG

medina

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bei lena war es so lena wurde gebohren im april 07 hatte bis januar 07 gearbetiet dann au arbeitslos musste ab april 06 abrechnungen einreichen und das gehalt wurde mit berechnet hab somit 417 e elterngeld gehabt das wird bei dir dann wohl auch so sein das du mehr wie 300 bekommst
wenn de fragen hast kannst du mir ruhig ne nachricht schicken

mfg katja 11 ssw mit lena marie 2j

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hey,

darf ich fragen, ob du muschu-geld 6 wochen vor und 8 wochen nach et bekommen hats? oder wurde direkt nach der geburt elterngeld gezahlt?

*lg*