Wer hatte Probleme wegen Mutterschaftsgeld (geringfügig beschäftigt)

Huhu,

seit Februar 2008 bis zum Beginn des Mutterschutz war ich in einem Friseursalon als Aushilfe tätig.

Da ich nur auf Abruf gearbeitet habe, gab es keinen festen Vertrag über Wochenarbeitszeit o.Ä.

Da ich freiwillig versichert bin und bedagten Minijob hatte, müßte eigentlich die KK für mein Mutterschaftsgeld aufkommen.

Wegen des fehlenden Arbeitsvertrages zahlt die KK nun aber nicht.
(Für die Beitragsberechnung war mein Minijob natürlich prima#aerger)

Kommt eventuell die Mutterschaftsgeldstelle für mein Mutterschaftsgeld auf, oder zahlt diese in meinem Fall auch nicht?

Blöde Sprüche brauche ich grade nicht, ich ärgere mich schon genug!

Noch mehr Vorwehen müßen nicht sein...

LG Diana+Zoe 13.11.2007+#ei Babyboy JAN 34+6

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Also bei einem Minijob zahlt die KK i.d.R. eh kein Mutterschaftsgeld.
Als geringfügig Beschäftigte kannst du von der Bundesknappschaft ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro beantragen. Aber ich denke, da wirst du auch einen Arbeitsvertrag brauchen, um das nachweisen zu können.

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Die KK hätte wegen der Art (freiwillig versichert) meiner Versicherung zahlen müßen.

Da ich selbst Mitglied bin und nicht über meinen Mann versichert bin.

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Nein, das muss sie nur, wenn du mit Krankengeldbezug versuichert bist und wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst und ohne Arbeitsvertrag tust du das für sie nun mal nicht!

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Hallo,

hmm, also eigentlich müßte die KK zahlen.
Hast du Ihnen mal das MuSchu-Gesetz gezeigt? Da steht doch drin, wer Anspruch hat und wer nicht.

Um welche KK handet es sich denn?

LG und viel Glück

rotihex (& Paul *25.06.2007 & #ei ~35+2), die auch freiwillig versichert ist

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Sie hat nur Anspruch, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis steht und das nachweisen kann (kann sie ja nciht ohne Vertrag) und wenn sie mit Krankengeldanspruch versichert ist, sonst nicht!

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Das ist nicht ganz richtig!

"Sie hat nur Anspruch, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis steht und das nachweisen kann (kann sie ja nciht ohne Vertrag)"

ODER !!!

"wenn sie mit Krankengeldanspruch versichert ist, sonst nicht!"

--> Der Krankengeldanspruch ist nicht erforderlich, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht.

Dass sie keinen Vertrag hat ist natürlich schlecht, sollte sich aber doch anhand der Meldungen zur Sozialversicherung nachweisen lassen.

LG
rotihex

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