Zahnarzthelferin Beschäftigungsverbot

Hallo,
ist hier noch jemand Zahnarzthelferin?
Wie ist das mit dem Verbot, wer stellt es aus?
Der Chef?
Lg nise-albaxen

1

Bin zwar keien Zahnarzthelferin.. Aber ein BV kann entweder der FA oder auch der AG ausstellen.

2

Hej,

meine Schwester ist Zahnarzthelferin, und ihr hat ihr Chef den BV ausgestellt weil er sie nirgendwo anders einsetzen konnte.

Aber ich denke das in dem Gewerbe auch der FA machen kann. Sprich doch mal mit ihm darüber.

LG
Mela

3

Hallo,

bei mir hat mein Chef das BV ausgesprochen. Ansonsten hätte es meine FÄ gemacht.

LG
Ina

4

Also ich bin bei einer Kieferorthopädin, hab jetzt die ersten 11 wochen gearbeitet aber jetz taht sie mich Teilweise freigstellt,
arbeite jetzt noch Donnerstags mittags und Freitagsmorgen aber auch nicht mehr mit Patienten zusammen.
Wir haben halt zu 95 % nur Kidis und da is des risiko sich mit irgendwelchen Krankheiten anzustecken riesig.

Ich wünsch dir alles gute und lass dir auf jedenfall ein BV austellen.

5

Hallo,

bin auch keine Zahnarzthelferin, kann dir aber sagen das beide es ausstellen können.

Der Unterschied ist nur:

Vom Arzt wird es ausgestellt, wenn eine gesundheitliche Gefährdung für Mutter und/oder Kind da ist. Es wird dann eine schriftliche BV ausgestellt, die du deinen Arbeitgeber gibts.
Diese reicht er dann bei deine Krankenkasse ein, wo er dann dein Gehalt ersäzt bekommt. So kann er jemand neuen Einstellen.
Leider kommt es in Deutschland dann häufig vor, dass die AG das ausnutzen und ihre Mitarbeiter dann unter druck setzten :-(.

Der Arbeitgeber muss einen BV ausstellen, wenn er für seine schwangere Mitarbeiterin keinen angemessenen Arbeitsplatz finden kann (z.B. vom Röntgen zur Anmeldung).
Somit bist du von der Arbeit freigestellt aber dein Arbeitgeber muß dann deinen Gehalt weiter aus der eigenen Tasche bezahlen.
Leider kommt es dann vor, dass die AG lieber ihre schwangere Mitarbeiterin unter Gefährdung weiter arbeiten.:-[


Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

LG Sam (32.ssw)

6

das ist leider so nicht richtig!

auch bei einem vom AG ausgestellten BV bekommt dieser per umlageverfahren das nettogehalt (das gehalt bleibt während eines BVs abzugsfrei, daher wird nur das nettogehalt fällig) von der KK erstattet.

man muß das der KK nur nochmal klarmachen falls die sich sträubt (war bei mir auch so)

7

hier!!!
Mein Chef hat es mir ausgestellt, da ich nicht anders einzusetzten bin. Habe allerdings auch ne Risiko#schwangerschaft mit Tendenz zu vorzeitigen wehen.
Bin deshalb schon seit der 8. SSW zu hause. Wäre es nach ihm gegangen, sogar noch eher, aber ich wollte meinen Arbeitsplatz ordentlich verlassen.;-)
Mein FA hat es mir schon von Beginn an (5. SSW) nahegelegt. Hätte mir sonst auch eines ausgestellt.
Würde aber lieber arbeiten, denn die zeit ist soooo lang.
LG
Julia

8

Hallo!
Das muss der Chef machen und dann über die BG. Der FA kann nur krank schreiben oder es vielleicht empfehlen.
LG Steffi