gelte ich als alleinerziehend? bin verwirrt

hi,

habe eben mal mit meinem freund geredet wie wir das machen, wegen der vaterschaftsanerkennung.
wir wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet.
ich werde alleiniges sorgerecht bekommen...solange wir nicht verheiratet sind.

nun dir frage.
gelte ich dann als allein erziehend?

lieben gruß, Nana

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Hi,

soweit ich weiß bist du dann alleinerziehend, solange du das alleinige Sorgerecht hast. Ich bin auch nicht mit meinem Freund verheiratet, habe aber am Donnerstag einen Termin beim Jugendamt, da wir schon vorab das mit der Vaterschaftsanerkennung machen und ich dann auch zu gemeinsamen Sorgerecht einwilligen werde.

Liebe Grüße
angeleye 27. SSW

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Und da hat dein Freund zugestimmt? #schock Das würde meiner niemals mitmachen. Ich wüsste auch nicht was daran so problematisch ist auch ohne Trauschein zusammen das Sorgerecht zu haben.

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Deswegen werden wir auch gemeinsames Sorgerecht haben... Mein Freund meinte nur, dass es ja unser Kind ist und er da schon auch ein Mitspracherecht möchte. Find ich auch nicht schlimm. Wir haben uns ja gemeinsam für das Kind entschieden. Ne Beziehung kann zwar schnell wieder vorbei sein (bin schon einmal geschieden) aber auch dann finde ich, dass der Vater (vorausgesetzt es liegen keine Sonderfälle vor) auch das Sorgerecht haben sollte.

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wir sind zwar schon 5 jahre zusammen und wollen zusammen alt werden ( bis jetzt zumindest ;-) ), aber wir sind halt nicht verheiratet.
wollen wir auch die nächsten 2-3 jahre nicht.

die kleine bekommt meinen nachnamen, wird wie ich evangelisch und eigentlich wollte ich auch das alleinige sorgerecht.
er hat ja nix dagegen.

sie ist und bleibt ja seine tochter!

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Hallo, seit ihr euch sicher dass du das alleinige Sorgerecht willst? Dann kann dein Freund rein gar nichts entscheiden, was das Kind angeht. Lass es dir nach der Geburt mal schlecht gehen und dann muss für das Kind so eine lapidare Entscheidung wie Höhensonne bei Neugeborenengelbsucht gefällt werden und er dürfte als Vater nichts dazu sagen! Das geht dann später bei der Kindergarten- und Schulauswahl weiter...
Vor allem wenn ihr eh zusammen wohnt, warum sollt er kein Sorgerecht bekommen???
Ihr müsst ja eh einen Termin beim Jugendamt machen, wegen der Vaterschaftsanerkennung. Dann lass dich da mal ausführlich über das gemeinsame Sorgerecht beraten. Du kannst ja im Anschluss immer noch nein sagen.

Mein Freund und ich sind auch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen und bei uns war von Anfang an klar, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben werden. Der Papa soll die gleichen Rechte habe wie die Mama!
Oder gibt es bestimmte Gründe, warum du unbedingt das alleinige Sorgerecht willst?

Liebe Grüße
Sabine #eiET-8

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bestimmte gründe nicht direkt.
meine eltern haben sich getrennt da war ich 2 jahre alt.
vllt bin ich davon ein wenig vorgeschädigt.

dann lass ich mal den termin beim jugendamt auf mich zukommen.

danke :-)

Gruß, Nana

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Hallo,

wir sind auch nicht verheiratet und haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Ist ja schließlich auch sein Kind. Also warum sollte er nicht dafür auch Sorge tragen.
Bei Krippengebühren, zählt das Familieneinkommen wenn ihr zusammenwohnt. Auch wenn ihr nicht verheiratet seit.

lg
keks

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über Krippengebühren habe ich mir noch keine gedanken gemacht :-)
das dauert ja noch ein wenig.

Gruß, Nana

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so ein theater wegem dem sorgerecht #augen
also ich bin mit meinem freund auch zusammen aber nicht verheiratet und ich habe das alleinige sorgerecht, find das solange wir nicht verheiratet sind einfach besser, falls doch mal ne trennung ins haus steht muss ich bei jedem pups den papa fragen ob ich darf, kann, muss ...näää dann lieber erstmal so, er hat ja die vaterschaftsanerkennung unterschrieben also hat er im falle meines ablebens auch seine rechte als vater ;-) und die würde ich ihm auch im falle einer trennung nicht verwehren!

aber biiiiitte :-D


im übrigen bist du offiziell alleinerziehend ;-)



gglg steffi

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Danke für die antwort :-)

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Aha, und bis zur Trennung hat er nix zu sagen oder wie? Ich versteh das ehrlich gesagt nicht. Der Vater ist als Partner gleichberechtigt und gleichwertig, darf aber kein Sorgerecht haben, hat also keine Meinung, solange bis man heiratet oder sich eventuell trennt? Sorry, das ist echt blöd! Und auch schön blöd wenn Mann sowas mitmacht und sich seine Rechte vom Butterbrot nehmen lässt! #klatsch

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Also ich behaupte mal frech, solange Ihr zusammen in einer Wohnung lebt, also in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, zählst Du vor dem Gesetz NICHT als Alleinerziehend.

Bei meinem Mann wurde damals, als wir noch nicht verheiratet waren, berücksichtigt, dass ich mit ihm zusammenlebe und somit konnte er die Steuerklasse II nicht mehr behalten sondern musste in I wechseln. Eben, NUR weil wir zusammen in einer Wohnung lebten.

Demnach zählst Du nicht als alleinerziehend!

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ah ok, gut zu wissen!
Danke :-)

werde aber mich aber demnächst mal bei jugendamt melden und da alles nötige besprechen.
wenn die es nicht wissen...wer dann?!

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Hi,
m.W. nach bist du nicht alleinerziehend, da du es nun mal nicht bist (sondern mit dem Vater zusammenlebst und er das Kind ja wohl mitbetreuen wird, egal, ob mit Sorgerecht oder nicht).

Wiki ist zwar mit Vorsicht zu genießen, das dort zu findende deckt sich aber mit dem, was ich weiß:

"Alleinerziehend (nach neuer deutscher Rechtschreibung auch allein erziehend) bezeichnet in der Regel ein Elternteil, das minderjährige, also unter 18 Jahre alte Kinder alleine betreut und erzieht. Es handelt sich dabei um Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie). Das Kind hat dabei nur eine unmittelbare Bezugsperson, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Mit dem anderen Elternteil (sofern dieser noch lebt und jemals eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat) gibt es allenfalls Besuchskontakte.

In § 21 Absatz 3 SGB II wird als alleinerziehend jedwede Person bezeichnet, die ohne die nicht nur unerhebliche Hilfe eines anderen Erwachsenen Kinder unter 18 Jahren groß zieht. Das können beispielsweise auch Pflegeeltern oder Großeltern sein."

http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehend

Du kannst (noch) das alleinige Sorgerecht behalten, ob sich da nach dem europäischen Urteil zugunsten der unverheirateten Väter so schnell was ändern wird - keine Ahnung. Vaterschaftsanerkennung würde ich Euch aber doch sehr nahelegen, ggfs. noch vor der Geburt. Die sichert vor allem die Rechte des Kindes, und das sollte man auf jeden Fall geklärt haben.

Aber alleinerziehend im Sinn von "Vorteilen" (gibt ja u. U. finanzielle Vorteile, oder z.B. auch verlängerte Elternzeit...für alleinerziehende) bist du nicht.

Viele Grüße
Miau2

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hi,

danke für die Mühe :-)

klar vaterschaftsanerkennung wird noch vorher unterschrieben!! das steht ja schon fest!

Gruß, Nana


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Ich hab mir nicht die mühe gemacht die antworten durchzulesen, aber ihr könnt das gemeinsame sorgerecht beim jugendamt beantragen, haben mein freund und ich auch so geplant. Diese informationen kannst du in deiner diakonie oder jugendamt direkt bekommen!

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Hallo!

Also es ist so: solange du nicht allein mit Kind in der Wohnung gemeldet bist, bist du nicht allein erziehend.

Angenommen ihr habt gemeinsames Sorgerecht (was ich dir raten würde, sonst kann dein Freund nicht mal mit eurem Kind zum Arzt gehen), wohnt aber nicht zusammen. Dann bist du allein erziehend.
Hast du das alleinige Sorgerecht, ihr wohnt aber zusammen, bist du auch nicht allein erziehend.
Das hat eigentlich nichts mit Sorgerecht zu tun.

Ich hab mich erst kürzlich wegen der Steuererklärung genau informiert. Denn: mein LG wohnt seit April 2009 bei uns. Er ist nicht der Vater meiner Großen, wir sind nicht verheiratet, er hat kein Sorgerecht für sie. Dennoch bin ich nicht mehr alleinerziehend, weil er bei mir gemeldet ist. Das hat nichts mit meiner Großen zu tun, sondern mit dem Meldezettel. (Ich war nämlich etwas geschockt, dass ich keinen Alleinerzieherabsetzbetrag mehr bekomm weil er jetzt hier wohnt. Sind in Ö immerhin 450 euro im Jahr...)

Also solang dein Freund mit dir zusammen wohnt, bist du nicht allein erziehend.
Aber ihr könnt auch getrennt wohnen und dennoch gemeinsames Sorgerecht haben.

Mit meinem LG werd ich nach der Geburt unseres Baby's zu Gericht gehen wegen gemeinsamem Sorgerecht. Außerdem wird er demnächst eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass er für meine Große "Entscheidungen des täglichen Lebens" treffen darf (also wenn ich dann mit Baby im KH bin, und meiner Großen würde was passieren oder sie würde krank werden, dass er mit ihr zum Arzt gehen darf und solche Dinge...).

Liebe Grüße!