Hallo,
ich weis nicht was ich machen soll.
Ich habe gestern vom FA bestätigt bekommen das ich SS bin.
Sie wollte mir gleich ein BV ausstellen. Ich habe aber erstmal abgelehnt was sie überhaupt nicht versteht da ich Krankenschwester bin und im Altenheim arbeiten (werde).
Das Problem ist das ich gerade am Mittwoch nen Probearbeitstag und nun am Montag oder Dienstag meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe.
Was soll ich denn jetzt tun?
Ich brauche ja leider auch das Geld und nun sagt mein Freund ich soll unterschreiben und dann das BV abgeben.
Aber dann hab ich so ein scheiß gewissen aber er meint das mein neuer AG auch kein schlechtes Gewissen haben wird wenn ich das Kind verliere.
Hatte in beiden SS Bluthochdruck und Eiweis im Urin, hatte deswegen auch immer ein BV.
Könnt ich mir weiter helfen und sagen was ich machen würdet??
LG
Beschäftigungsverbot, neuer Arbeitsvertrag!
Ich würds genauso machen wie dein freund sagt...
brauchst doch kein schlechtes gewissen haben deswegen!
Einfach unterschreiben und dann gibst das BV ab.
Liebe Grüße JAsmin
Morgen!
Ich würde es nicht machen, hätte ich auch ein schlechtes Gewissen.
Muss aber jeder selbst entscheiden.
Liebe Grüße Franca
hallo --
du braucchst kein schlechts gewissen haben, denn du schadest deinem AG nicht, denn er bekommt alle Ausfälle von der KK erstattet, wenn du ein BV kriegst.
warte einfach noch ein bisschen bis du es ihm sagst, schliesse den vertrag ab ....
lg
tanja
Ich versteh deine Bedenken, ist moralisch gesehen nicht einwandfrei. Aber ich geh mal davon aus, dass du momentan arbeitslos bist. Das heißt, wenn du nicht unterschreibst, kriegst du kaum Elterngeld. Wenn es dich ein bisschen beruhigt: Im BV kriegt der Arbeitgeber deinen Lohn von der KK wieder, du kostet ihn also nix. Er kann jemand neuen suchen.
LG Nadja, die auch im Altenheim und BV ist.
Danke euch für eure Worte!
Ich muss heute nochmal zur FÄ nun wäre das nicht
ein Grund zur Kündigung wenn mein BV vom 27.8. ist und ich erst am 30.8. den Vertrag unterschreibe?
LG
Nun hab ich aber nochmal ne Frage dazu. Wie hoch würde den dein Gehalt im BV ausfallen wenn du dort nie gearbeitet hast?
Hier mal das Gesetz. Geht nach den letzten drei Monatsgehältern, die hättest du ja nicht.
§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
4 Gesetze verweisen aus 9 Artikeln auf § 11
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.
Bin ich ja mal gespannt.
LG Franca
so hoch wie ihr netto im ersten monat wäre....
ich hab 2007 und auch dieses jahr ein bv bekommen und hatte beide male erst kurz vorher den ag gewechselt...
lg
Ist ja krass . Hätte ich nicht gedacht da es ja eigentlich unfair dem AG gegenüber ist. Ich mein wenn man schon im Arbeitsverhältnis steht und dann schwanger wird ist das alles eine andere Geschichte und das gute Recht im BV Geld zu bekommen. Aber so Naja, ich hab da ne andere Einstellung zu. Ich möchte ja ein Baby und dafür muss mein Arbeitgeber ja nicht bluten. Deshalb schiebe ich meinen Urlaub auch vor den Mutterschutz. Meinem AG (Aldi) würde es sicherlich nicht wehtun wenn ich ein BV hätte und meinen gesamten Urlaub von diesem und nächstem Jahr mitnehmen würde aber ich möchte fair sein. Denn es war ja meine Entscheidung noch ein Baby zu bekommen und sie müssen die 14 Wochen im Mutterschutz schon genug zahlen.
Liebe Grüße Franca
ich fände es unfair Deinem neuen Arbeitgeber gegenüber und auch wenn Ihr so weniger Geld habt fairerweise bescheid geben, dass das Angebot zwar super ist, aber es sich nimmer lohnt Dich einzuplanen!
Hm, ich finde das ganze sehr zwiespältig und die Entscheidung wirklich schwer.
Einesfalls wärest Du im Recht, wenn Du den Vertrag unterschreibst und dann das Bv abgibst.
Andererseits wäre das wahrscheinlich der denkbar schlechteste Start, den man in einem neuen Job haben kann und ich vermute Arbeitskollegen und Chef wären wenig begeistert von Dir und Deinem Verhalten.
Musst du eben entscheiden, ich würde wahrscheinlich, auch wenn es echt hart ist, sagen, es tut mir leid, geht nicht.
Ich habe auch am Anfang der Schangerschaft ein tolles Jobangebot erhalten und habe sofort, ohne weiter drüber nachzudenken gesagt, dass ich Mama werde.
Mir wurde dann gesagt, dass ich mich nach der Elternzeit melde solle und dann können man sehen, ob es was für mich gibt. Gut ich hätte aber auch dann meinen jetzigen Job, den ich sehr liebe, noch immer.
Ich würde aus dem Bauch entscheiden. Das ist meist die richtige Entscheidung
Wenn Du sonst arbeitslos wärst und nicht im festen Verhältnis, dann würd ich den Vertrag unterschreiben, ne Woche arbeiten und dann vom FA das BV austellen lassen.
So tun, als wenn es dumm gelaufen wär, nicht geplant.
Sorgt zwar für schlechte Laune, aber der Arbeitgeber kriegt das Gehalt von Deiner Krankenkasse wieder.
Und wichtiger als moralische Bedenken oist einfach die finanzielle Absicherung.
Mein Arbeitger hats andersrum ähnlich gemacht. Ich habe für einen großen Bereich einer Stadt gearbeitet, wurd jahrelang weiterbefristet, sollte dieses Jahr entfristet werden, und als sie von der Schwangerschaft wusste, ich ein BV bekam, weil ich allein im Schichtdienst arbeitete etc, haben sie meinen Vertrag nicht verlängert, weil sie Geld sparen wollten. Aber ich könne mich ja melden, wenn ich wieder arbeiten will....aber bitte bis dahin noch ne Zusatzqualifikation auf eigene Kosten, (bin voll qualifiziert) und dann würden sie mich auch nur evtl befristet nochmal einstellen. So handhaben sie das mit Schwangeren, war die Aussage.
Dadurch bin ich vorm Mutterschutz arbeitlos geworden und hab 700 € weniger pro Monat seit dem...das haut rein.
Wirtschaftlich verständlich, moralisch mies.
Wenns mein Arbeitgeber kann, warum Du nicht auch? Jeder muss sich eben absichern :D
LG und mach ruhig.