Hallo zusammen,
bin neu hier und habe mal eine Frage:
Ich bin in der 21. SSW + 3 und seit 4 Wochen wegen Kopfschmerzen krank geschrieben.
Mein Chef (ich bin Sekretärin) hat mich vorher schon gemobbt, jetzt erst recht seit er weiß das ich schwanger bin.... d.h. ich leide ziemlich im Büro und bin auch schon des Öfteren nach Hause da mir schlecht wurde oder der Kreislauf in Keller gesackt ist. Mein Chef hat mir letzte Woche angeraten ich solle mir ein BV beim Arzt holen, das sei wohl für alle die beste Lösung. Ich kann auch ehrlich gesagt nicht ins Büro.es geht einfach nicht, schon allein bei dem Gedanken wird mir übel und mein Kreislauf macht schlapp. Hört sich doof an, aber es ist leider so...
Mein Arzt gibt mir aber jetzt nur weiter eine Krankmeldung wegen Kopfschmerzen d.h. in 2 Wochen komme ich in die Lohnfortzahlung und das wegen einer nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängenden Krankheit d.h. Abzug beim Elterngeld....
Als Sekretärin gäbe es kein BV...??...stimmt das?...und hat jemand vielleicht eine andere Erfahrung gemacht?
Will noch schnell anmerken dass ich 44 Jahre alt bin und im Frühjahr eine Fehlgeburt hatte - ergo - ich gelte als Risikoschwanger....
Für eure Antworten wäre ich echt dankbar, bin total ratlos was ich machen kann....will doch einfach nur meine Kleine schützen und gesund zur Welt bringen....
Liebe Grüße
Stern1966 (21+4) mit "Kücken" im Bauch
Arzt sagt kein Beschäftigungsverbot als Sekretärin (?)
Also im Grunde ist es egal, im welchem Beruf man arbeitet um ein BV zu bekommen! Mobbing ist sogar ein guter Grund um das BV zu kommen!
Versteh deinen FA da ehrlich gesagt überhaupt nicht!
Würde mir dazu nochmal eine 2te Meinung einholen!
Viel Glück und eine schöne Restschwangerschaft!
LG
Gib einfach mal ein
www.das-rechtsportal.de Krank Schwangerschaft
Guten Morgen,
ich an deiner Stelle würde den Arzt wechseln.Wenn du andauernd krankgeschrieben wirst ,ist der Arbeitgeber nach 6 Wochen aus dem Schneider und die Krankenkasse übernimmt 70 % deines Lohnes.Wirkt sich für dich finanziell nachteilig auf dein Elterngeld aus. Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber und bekommt einen Ausgleich von der Krankenkasse.Ich such dir noch gleich was und meld mich wieder.
LG Eva
Guten Morgen,
ich hab in meiner 1.SS ein BV bekommen, weil ich gemobbt wurde. Meine Ärztin meinte, das da auch Gefahr für Mutter und Kind besteht und das niemand als Grund anzweifelt. Ist ja auch nicht zumutbar ...
Vielleicht kannst du ja nochmal mit deinem Arzt reden, da du ja auch risikoschwanger bist.
LG
mella12
Ist es nicht so, dass Dein Chef ebenfalls ein BV ausstellen kann? Informier Dich doch mal darüber.
Ich bin auch Sekretärin und weiß, wie schwer es ist, gerade wenn man gemobbt wird und schon mit "Bauchschmerzen" täglich zum Job geht.
Also entweder lässt sich Dein Chef mal selber was einfallen oder ich würde eben auch zu einem Arztwechsel raten.
Alles Gute für Dich!
LG Daniela
hallo,
Ärztliches Beschäftigungsverbot bei Mobbing einer Schwangeren möglich
Eine Schwangere, die an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wird, kann sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot bescheinigen lassen.
In dem konkreten Fall hatte eine 30-jährige Sachbearbeiterin einer Spedition über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt: Nach mehrfachen Streit mit ihrem Vorgesetzten sei ihr sowohl Bildungsurlaub als auch Freizeit für ihre Vorsorgeuntersuchungen verweigert worden, so dass ihr das Gefühl gegeben worden sei, um ihren Job fürchten zu müssen. Ihr Arzt hatte daraufhin bestätigt, dass sie aufgelöst und gestresst wirke, und bescheinigte ihr ein unbefristetes Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber hatte die Stressbelastung für gespielt gehalten und hatte ihr die Zahlung des Gehalts verweigert.
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts urteilten: Die subjektive Belastung durch Stress am Arbeitsplatz könne einen "Gefährdungswert" für die Gesundheit des Kindes darstellen. Dies reiche nach dem Muterschutzgesetz für ein Beschäftigungsverbot aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei jedoch zudem, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe.
Az.: 5 AZR 352/99 vom 21. März 2001
vg, m.
Huhu...
Ich Arbeite auch in eimem Büro,
auch meine Chefin hat mich gemobbt,
mein Arzt hat mir sofort ein BV ausgestellt...
Also am besten nochmal mit deinem Arzt reden, alternativ wechsel diesen...
Denn so geht das nicht...
Er kann Dich doch nicht solch einem Risiko aussetzen...
Schließlich geht das alles an die Substanz...
LG Schokomuffin88
28+6
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!!!!
Jetzt weiß ich dass ich es nicht einfach so hinnehmen muss und es doch noch eine andere Lösung gibt - werde erst noch mal mit meinem Arzt reden und wenn das nichts hilft den FA wechseln.
DANKE-DANKE-DANKE
Sag mal Bescheid, ob es geklappt hat, bitte!
Alles Gute. Daumen sind gedrückt!
Sind Beschäftigungsverbote vom Mutterschutzgesetz vorgesehen?
Hat eine Berufstätige ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, so muss sich dieser an das Mutterschutzgesetz halten, und besondere Rücksichtnahme walten lassen. Um das zu erreichen, sind in diesem Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften verankert - dazu gehören auch Beschäftigungsverbote.
Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Beschäftigungsverboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.
Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt?
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.
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Ein generelles Beschäftigungsverbot für Bildschirmarbeit gibt es für Schwangere nicht, sondern - nach eingehender Prüfung des Einzelfalles auch durch den Betriebsarzt - höchstens ein zeitweiliges individuelles Beschäftigungsverbot. Das kann etwa ausgesprochen werden, wenn es an dem betreffenden Arbeitsplatz nicht möglich ist, die notwendigen Pausen einzulegen oder zur Entspannung auch mal eine andere Tätigkeit auszuüben. Der Arzt der werdenden Mutter muss zusammen mit dem Betriebsarzt entscheiden, ob auftretende Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und ob ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot wegen eintretender Komplikationen gerechtfertigt ist.
Auch nach der Geburt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn nach der Mutterschutzfrist von acht Wochen bei der jungen Mutter weiterhin eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht, die auf die Geburt zurück zu führen ist. Maximal bis zum sechsten Monat nach der Geburt kann der Arzt dann von dem Beschäftigungsverbot Gebrauch machen. Auch in diesem Fall muss die Frau ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, inwiefern ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, welche Tätigkeiten zugelassen sind und wie lange dieses Beschäftigungsverbot gelten soll.
Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Dazu ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Darin sollte möglichst genau und allgemein verständlich festgehalten sein, ob das Beschäftigungsverbot jegliche Tätigkeit verbietet oder ob die Frau leichtere Arbeiten übernehmen beziehungsweise weniger Stunden am Tag arbeiten kann. In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber ihr einen anderen, weniger gefährdenden Arbeitsplatz zuweisen. Das Attest sollte auch Auskunft darüber geben, in welchem Umfang eine weitere Beschäftigung eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt. Achtung: Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das Attest - am besten vorher nachfragen. Notfalls muss die Schwangere es aus eigener Tasche bezahlen, dass der Arzt ihr ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt.
Ein Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen
Der Arbeitgeber muss sich an dieses Beschäftigungsverbot halten. Er kann jedoch eine Nachuntersuchung verlangen, wenn er begründete Zweifel an dem ärztlichen Attest hat. Welcher Arzt diese Untersuchung vornimmt, bestimmt jedoch die Schwangere. So kann sie zum Beispiel eine Untersuchung durch den Werksarzt ablehnen. Die Kosten für die Nachuntersuchung trägt der Arbeitgeber.
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Hallo,
mir geht es ähnlich! Man hat mir vor einer Woche mitgeteilt, dass man vorhat mir definitiv zu kündigen. Ich weiß, dass man das in der SS nicht darf ... aber wie soll ich das aushalten, dennoch jeden Tag hierher gehen zu müssen?! Noch weiß mein AG nichts von meiner SS, Montag habe ich erst einen US-Termin, bei dem SO GOTT WILL HOFFENTLICH das Herzchen schlägt! Ich bete darum ... denn ich will mein GEhalt nicht verlieren und auch niemandem etwas von der Situation hier sagen müssen!
Ich bin wegen dem hier schon einmal in der Psychatrischen Klinik gelandet ...
Ich habe das dumme Gefühl, dass mein FA mir ebensowenig ein BV geben wird wie Dir =(
Aber das halte ich nicht durch!
Es graut mir jeden Morgen aufzustehen und hierher zu müssen!
Hallo,
ich kann dich voll und ganz verstehe, es ist schlimm, wenn man mit Bauchweh zur Arbeit gehen muss und man einfach nicht verstanden wird!
Ich kann aber auch den Arzt ein klein wenig verstehen. Erst kürzlich habe ich mit meiner FÄ gesprochen und die sagte mir, dass so viele Schwangere ein Beschäftigungsverbot wegen Mobbing haben möchten und die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Schwachsinn immer mehr verschwimmen... Die Ärzte leiern wahrscheinlich schon mit den Augen und winken dann ab!
Ich arbeite auch als Sekretärin und habe seit der 6.SSW ein BV, da ich eine Risikoschwangere bin (eigene Krankheit, komplizierte vorherige SS). Ich hatte eine sehr verständnisvolle Ärztin und es war schon vor der SS abgesprochen das ich um ein BV nicht drum rum komme!
Sprich nocheinmal mit deinem FA in Ruhe darüber, schilder deine Situation, die körperliche und finanzielle bei Krankengeldbezug.
Du solltest ein BV bekommen, da man mit über 40 und einer FG als Hochrisikoschwangere gilt. Nur Mut, notfalls suchst dir einen anderen FA oder lässt dir das BV von deinem Hausarzt ausstellen, zu denen hat man meist einen besseren Draht.
LG und alles Gute
Sacoma