Liebe Urbianerinnen, seit Februar diesen Jahres bin ich zu Hause, da ich eine Berufsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erhielt.
Nun habe ich aber noch 25 Tage Urlaub übrig, den ich nach meinem Mutterschutz nehmen soll.
Da ich ja gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann bis zur Geburt meines Kindes, müsste doch der Urlaub bezahlter Urlaub sein.
Würde ich da regulär Lohn erhalten, wie bis zum MuSchu? Mein Arbeitgeber meinte nein.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Danke für Eure Antworten schon mal vorab.
Wer kennt sich mit BV und Urlaub aus?
bin mal gespannt, was die anderen sagen...
habe am montag auch die anfrage zur personalabteilung geschickt, bisher aber ohne antwort.
bin seit ostern im BV und habe noch 21 Tage Urlaub offen... Kann diesen aber nach MuSchu und Elternzeit nicht nehmen, da der Vertrag bis ende des jahres befristet ist und ich ja nicht wiederkomme
finde dazu leider auch nix im internet..ö
In deinem Fall müsstet du den Urlaub ausgezahlt bekommen.
LG Zaubermaus 39.ssw
hy du
so gehts mir auch..
hab durchs BV noch 19 Tage Urlaub übrig, und mein Vertrag geht bis Ende Juni 2012. Will aber bis Ende Aug. in Elternzeit gehen.
Nun wollte ich mir den Auszahlen lassen, aber die meinten bei mir, den zahlen sie erst nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses aus.
Also muss ich bis nächstes Jahr warten auf die Knete
Naja aber viell geht ja der Vertrag weiter.
Ich denke bei dir wird es auch so werden, dass sie den vertrag dann mit deinem letzten Gehalt zahlen werden.
Schönes WE dir
Hallo du, ich versuch mal zu antworten.
Also ich habe BV seit Ende Mai. Bin nun seit 1.8. in Muschu.
Da ich wg. vieler Arbeit auch den Urlaub nicht abbummeln konnte, blieb der nun liegen.
Ich versteh deinen Satz nciht so ganz mit dem Urlaub und bezahlter Urlaub.
Es ist so dass du Anspruch auf diesen Urlaub hast. Den darf dir keiner nehmen.
Da du aber durch das BV krankgeschrieben bist, kannst du den Urlaub nun nciht nehmen. Der bleitb also liegen.
Es geht nicht, dass der AG dir den Urlaub nun berechnet auf der Gehaltsabrechnung und das war´s dann damit.
Du bekommst bis zur Muschu-Zeit, solang dein BV also ist, ganz normal deinen Lohn weiter gezahlt.
Der Urlaub bleibt übrig.
Nun ist es an deiner Firma, wie die das regelt.
Manche lassen sich den Urlaub auszahlen, bei mri geht das nicht und somit bleibt er bis nächstes Jahr, wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme, liegen. Ist zwar doof, weil das Geld besser gewesen wäre, aber naja.
Du bekommst bis zum Muschu weiter deinen Lohn, verstehe deinen AG da nicht, warum er nein sagt, wer soll dich denn sonst bezahlen?? Krankenkasse würde nur nach 6 Wochen normaler Krankschreibung einspringen, ist aber bei BV nicht der Fall.
Frage nochmal beim der Kk und deinem AG nach.
Ich hoffe ich konnt es richtig erklären.
Gauki
Also bei mir ist es so:
Ich bin unbefristet bei der Stadt angestellt und auch von Anfang an im BV (Erzieherin!).
Mein Urlaub wird bis nach der Elternzeit aufbewahrt.
Das bedeutet wenn ich nach 2 Jahren wieder in den Job komme (2013), habe ich den anteiligen Urlaub von 2013 und den Resturlaub von 2011.
Liebe Grüße
Zaubermaus
Hallo,
ich selbst habe auch von Beginn an ein Bv und habe folgendes vor, wenn mein Ag mitspielt. Meine Freundin ist Beamtin und konnte es so machen, daher hoffe ich, dass auch ich das so machen kann.
Nach dem Muschu möchte ich meinen Urlaub nehmen, das sind auf jeden Fall 4 Wochen und dann erst in Eltenzeit gehen.
Da ich nicht wieder Vollzeit arbeiten werde wenn das Baby da ist, dann habe ich mehr davon, wenn ich den Urlaub noch mal als volles Gehalt bekomme....
ich hoffe das war verständlich?!?
Viele Grüße
Du hast die Möglichkeit den Urlaub nach deiner Elternzeit in Anspruch zu nehmen und zwar bezahlt.....
Mir wurde der Urlaub ausgezahlt.....
Ich bin auch seit Februar in BV,habe auch die 25 Tage + Mehrarbeitsstunden. Da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird,kann ich den Urlaub nicht bis nach der Elterzeit aufheben.
Also bietet mir mein Ag an,ihn auszahlen zu lassen. Aber das ist ganz schlecht,weil dieses Geld vom Elterngeld abgezogen wird,man hat also gar nichts davon. Besser wäre es gewesen,man zahlt das Urlaubsgeld bereits vor Muschubeginn aus,aber das machen die wenigsten AG,weil es könnte bei der Geburt was passieren und dann hat man keinen Urlaub mehr.
Ich mache es jetzt so,dass ich nach dem Muschu meinen Urlaub und die Mehrarbeitszeit nehme (dafür bekomme ich regulären Lohn) und gehe danach in Elternzeit.Bei mir handelt es sich um insgesamt 6 Wochen.
Meine Fragen hatte ich bei der zuständigen Behörde für Eltergeld der Stadt geklärt.
LG,nudel,38.SSW
Wenn Du nach dem Mutterschutz und vor der Elternzeit Urlaub nimmst, dann muß Dein Chef Dir Dein Gehalt für die Zeit zahlen, es ist, als würdest Du arbeiten, hast halt nur Urlaub.
Dein Chef kann Dir aber nicht vorschreiben wann Du den Urlaub zu nehmen hast, Urlaub in einem BV verfällt nicht wie z.B. Resturlaub!
Ich hatte bei meinem ersten Sohn schon ein BV und noch 30 Tage Urlaub, ich blieb ein Jahr zuhause und hab ihn mir dann auszahlen lassen. Das muß Dein Chef allerdings nicht, er kann auch drauf bestehen das Du ihn nimmst, aber er kann ihn nicht verfallen lassen!
LG
Natürlich werden die Urlaubstage bezahlt, wieso solltest du sie sonst auch nehmen?!?
Der Urlaub verfällt jedenfalls nicht. Du kannst ihn an deinen Mutturschutz hängen. Rede mit deinem AG ob er dir die Tage nicht auszahlen kann.....bei mir auf der Arbeit kann man sich das aussuchen, wenn man BV hat und ncoh Urlaub da ist