Elterngeld und noch Resturlaub?

Hallo ihr lieben,

Hoffe Mir kann jemand helfen.

Ich bin momentan im Mutterschutz und konnte wegen beschäftigungsverbot meinen Urlaub 2011 nicht nehmen sodass ich meinem Chef vorgeschlagen mir diesen auszuzahlen. Am besten vor dem entbindungstermin im Dezember.

Er sagte das man den Resturlaub bis März 2012 nehmen kann und wenn es nicht môglich ist, er erst dann eine Auszahlung veranlassen würde.

Jetzt ist die Frage : darf ich den Urlaub ausgezahlt bekommen, wenn ich Elterngeld beziehe?

Wäre ja sogesehen kein Gehalt sondern eine Auszahlung der Urlaubstage von 2011.

War jemand von euch schonmal in so Einer Situation?

Leider sind die von der elterngeldstelle schlecht zu ereichen und wenn man jm erreicht dann erzählt jeder was andres .

Über eure Hilfe wuerde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße

Melody 24#winke

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hm, warum möchtest du dir die auszahlen lassen? kannst die doch nach der elternzeit noch nehmen...
finde immer auszahlen lohnt sich nicht, weil zuviel abgezogen wird, weiß jedoch nicht, ob das aufs elterngeld angerechnet wird.

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Warum hat man zuviele ABzüge?

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naja, das wird ja zusätzlich ausgezahlt und dann auch zusätzlich versteuert. es sei denn er zahlt das unter der hand aus, soviel ich weiß.

aber du kannst den urlaub doch auch aufbewahren und z.b. an die elternzeit anhängen.

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Hallo,

solange du EG beziehst ist das Ausbezahlen nicht möglich, dein AG ist verpflichtet dir den Resturlaub 3 Monate nach Wiedereintritt zu gewähren oder ggf. auszubezahlen.

im EZU bzw. bei Bezug von EG ist dies nicht möglich...

Ich hoffe ich konnte dir helfen

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Da du im BV bist/warst, darf der Urlaub nicht verfallen! Du kannst ihn an die Elternzeit dran hängen - werde das auch so machen, mit Urlaub und auch Plusstunden und FA....Weiß deinen chef drauf hin ;O)

Auszahlen lohnt auch nicht

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warum würde sich eine Auszahlung nicht lohnen? Hätt ich dadurch mehr abzüge als normal? Wenn ja wieso?

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JA man hat einfach zu viele Abzüge! Ausnahme wenn er das unter Hand auszahlen würde, wovon ich aber nicht ausgehe!

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Liebe Melody,

als ich im April 2010 in den Mutterschutz gegangen bin hatte ich eine ähnliche Situation. Ich konnte Teile meines Urlaubs und diverse Überstunden nicht vor Beginn des Mutterschutzes nehmen, so dass mir mein Arbeitgeber den Resturlaub und die Überstunden nach Beendigung des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach der Geburt) NICHT elterngeldschädlich ausgezahlt hat.

LG S.

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Ich habe noch meinen kompletten Urlaub und das wäre ja fast ein Monatsgehalt. Die Mitarbeiter von der Elterngeldstelle erzählen mir immer was anderes. Die eine sagt das dies keine Auswirkungen auf das EG haben wird und die nächste sagt wieder das das angerechnet würde oder so...

Sicherheitshalber lehne ich eine Auszahlung nach dem Entbindungstermin ab. Vielleicht hängt es ja davon ab, wieviel man ausgezahlt bekommt. Ich würde den Urlaub dann lieber hinten dran hängen, so wie das die anderen vorgeschlagen haben.
Aber vielleicht habe ich ja Glück und er zahlt ihn mir doch noch vorher aus. Hab nämlich nochmal gefragt :-)

LG#winke