Frage zum BV, Krankengeld, Elterngeld.. ich hoffe auf eure Unterstützung!! Etwas kompliziert...:(

Hallo,

ich habe mich heute hier angemeldet, weil ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin letztes Jahr im Juni Mama eines wunderbaren Sohnes geworden. 89 Tage nach seiner Geburt ist er im KH plötzlich verstorben. :( :( Ich bin sofort aus der Elternzeit raus gewesen und bis zum 27.04.12 krankgeschrieben gewesen und habe Krankengeld erhalten. Ab dem 01.03.12 habe ich mit der Wiedereingliederung angefangen und sie am 27.04.12 beendet. Ich arbeite somit seit dem 30.04.12 wieder als Vollzeitkraft!

Nun habe ich erfahren das ich wieder schwanger bin!!! Wir freuen uns sehr auf das 2. Kind, aber ich bin auch eine Risikoschwangere. Meine Frauenärztin hat mich nun zwei Wochen wegen drohender Fehlgeburt krankgeschrieben zusätzlich kommt dazu, dass wir bis heute nicht wissen woran unser Sohn im KH gestorben ist und die Ärzte Angst haben, das dieses Kind evtl. das selbe hat...?? Es sieht wohl so aus, dass ich demnächst einen BV bekomme, weil es mich psychisch auch sehr mitnimmt.

Nun zu meiner Frage:

Sollte ich nach dieser Krankschreibung einen BV erhalten, habe ich Anspruch auf volle Lohnfortzahlung? Wie sieht es mit der Berechnung des Elterngeldes aus? Ich arbeite ja gerade mal seit zwei Wochen voll und nun bin ich ja wieder krankgeschrieben zwar nicht wegen der selben Sache (Psyche).

Ich hatte irgendwo gelesen man bekommt das Gehalt von drei Monaten vor der Schwangerschaft? Ich blicke da nicht mehr richtig durch! Bei meiner KK traue ich mich nicht anzurufen, weil ich befürchte, sie würden denken, ich würde nicht arbeiten wollen. So ist es nicht...ich habe nur unheimliche Angst, dieses Kind auch zu verlieren und sicherlich ist das finanzielle auch ein wichtiger Punkt für die Zukunft. Wir haben nun auch nicht das große Geld...:(

Liebe Grüße
Fee

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Beim BV zahlt die KK deinen Lohn an deinen Chef incl. Aller Renten, sozialvs etc...
Also kriegst du deinen vollen Lohn (ausser fahrtgeld)

Lg :-)

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Als erstes mein herzliches Beileid für den Verlust aber auch herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Kein Wunder dass Dich das alles mitnimmt. Soweit ich mit dem BV und der Lohnfortzahlung vertraut bin, brauchst Du Dir darum allerdings keine Sorgen machen. Du bekommst Deinen vollen Lohn weiterbezahlt während dem BV und aus diesem Lohn berechnet sich dann auch das Elterngeld, so dass du meines Wissens nach keinerlei Einschnitte hast.

Alles Gute für Dich und den Krümel :-)

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"Sollte ich nach dieser Krankschreibung einen BV erhalten, habe ich Anspruch auf volle Lohnfortzahlung? Wie sieht es mit der Berechnung des Elterngeldes aus? Ich arbeite ja gerade mal seit zwei Wochen voll und nun bin ich ja wieder krankgeschrieben zwar nicht wegen der selben Sache (Psyche)."

Erstmal keine Panik, das sieht so schlecht mit dem Geld gar nciht aus.
Im BV bekomsmt du das volle Gehalt und auch jetzt während der Krankschreibung müsstest du dies 6 Wochen lang bekommen.

Wenn du jetzt schwanger bist, kommt dein Kind ca. im Februar, oder?
Dann würde ja wahrscheinlich im Januar der Mutterschutz beginnen und dann Januar bis Dezember 2012 als Einkommen zählen.

Ab Ende April bis Ende Dezember solltest du ja dann mit einem BV dein volles Gehalt haben.
Die Frage ist nur, was hast du für Gelder während der Wiedereingleiderung bekommen? NUr Krankengeld? Oder auch anteilig Gehalt vom AG. Denn nur dieses Geld zählt fürs Elterngeld, Krankengeld leider nicht.

Aber du hast damit auf jeden Fall dann 7 Monate dein volles EInkommen, evtl. eben vorher noch geringes Einkommen vom Ag. Dies dann addieren, 1000 Euro abziehen und durch 12 teilen. Davon gibts dann Elterngeld von der Summe.

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Wird das Elterngeld nicht aus dem Einkommen der letzten 3 Monate vor Mutterschutz berechnet? Da hat sie ja ihr volles Gehalt... Oder hab ich da eine falsche/alte Info gelesen?

LG :-)

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Hallo Susannea,

ja, jetzt würde ich noch normal volles Gehalt bekommen, weil ich nicht wegen der Psyche krank geschrieben bin. Im BV bekomme ich volles Gehalt, aber auch, wenn ich nur eine kurze Zeit wieder gearbeitet habe??

Das Kind kommt Mitte Dezember! Der Mutterschutz beginnt Anfang November. In der Wiedereingliederung habe ich weiterhin nur Krankengeld erhalten!

Für meine Elterngeldberechnung rechnen sie ja die letzten 12 Monate ab Geburt? Das wäre ja von Januar bis Dezember. Sie würden also erst ab Mai berechnen, weil ich ab Mai volles Gehalt erhalte, richtig?

Oh man, das ist alles so kompliziert....:(

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Hallo Fee,

Mein Beileid zum Verlust eures kleinen Mannes.

Ich war letztes Jahr in der gleichen Situation wegen dem Elterngeld.
Hatte bis 27.05. Krankengeld (nicht schwangerschaftsbedingt) und anschliessend BV.
Mutterschutz hätte am 31.10. begonnen.

In deinem Fall würden für die Berechnung des Elterngeldes folgende Monate hinzugezogen:

Nov 2011 - April 2012: 0 Euro + das Gehalt vom 30.04.
Mai 2012 - Okt 2012: dein volles Gehalt trotz BV (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht dazugenommen!)

Du bekommst dein volles Gehalt im BV, als wenn du arbeiten würdest.

Alles Gute für die weitere Schwangerschaft...

LG lilie

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Hallo Lili81,

vielen Dank für die Anteilnahme! :(

Also wird für das Elterngeld 6 Monate berechnet davon die 65 %?? Ist das so richtig?

Vielen Dank für deine Antwort!

Liebe Grüße
Fee

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Je nachdem wie hoch dann der Durchschnitt ist, 65-100% davon.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdiener.html

Zeigt dir, wie das dann berechnet wird.

Istz also daher nciht nur halb soviel Elterngeld, wie beim vollen Jahr gearbeitet.

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Während des BV hast du vollen Anspruch auf komplette (!) Lohnfortzahlung, egal wie lange du erst arbeitest.

Für das Elterngeld zählen immer die letzten 12 Monate. Also jetzt die SS-Monate + die Zeit davor.