War gerade beim FA, denn ich bin heute früh mit Bauchschmerzen und ziehen im Rücken aufgewacht. Es ist aber alles bestens!!! Der Arzt sagt nur ich soll mich weniger aufregen und mehr trinken.
Aber jetzt zu meiner Frage, ich habe wegen BV nachgefragt,weil meine Chefin gemeint hat ich soll mir ab 1.7 vom Arzt ein BV geben lassen,weil dann die neue Kollegin die am 1.6 anfängt eingelernt ist und ich zuviel bin.
Der FA sagt aber dass es im Verkauf nicht so einfach ist und die KK zur Zeit sehr scharf sind wegen falschen BV...
Habt ihr eins und wenn ja warum?
Jemand im Verkauf mit BV???
Kannst deiner Chefin ja sagen, dass er kein Bv aussprechen kann, da keine entsprechende Indikation vorliegt. Er kann es ja nur, wenne s gesundheitliche Gründe gibt.
In der Vergangenheit gabs einfach viele Gerichtsverfahren - und d as Ende vom Lied die FÄ mussten die gesamten Kosten des BV tragen - kann verstehen das die Ärzte da kein Bock drauf haben.
Aber sie selber kann auch ein BV aussprechen, nämlich dann wenn Sie dir keinen Arbeitsplatz bieten kann, der den MuSchuRichtlinien entspricht - im Einzelhandel sicherlich begündbar mit stehen > 4 Stden, häufiges Heben > 5 kg etc.
Ich hoffe das hilft.
LG sabwitt
Ehrlich gesagt ist das das Problem Deiner Chefin und kein Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Wäre ja noch schöner wenn jeder der "zuviel" ist mal eben ein Beschäftigungsverbot bekäme!
Hallo,
ich habe ein Beschäftigungsverbot.Ich arbeite in einem Baumarkt.Aufgrund vom ständigen Stehen und schweren Sachen anheben,wollte meine Chefin das ich ein Beschäftigungsverbot bekomme.Mein Frauenarzt hat mir ein vorläufiges ausgestellt,mit dem Hinweis das der Arbeitsplatz von einer Behörde auf Mutterschutzrichtlinien überprüft wird.Also das eine Gefahr für mich besteht, wenn ich arbeiten gehe.
Den Wisch habe ich ihr abgegeben, da sie es ja unbedingt haben wollte.
Das Ende vom Lied, ich habe jetzt ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt.Denn der Frauenarzt darf nur eins ausstellen, bei gesundheitlichen Beschwerden.
Bei Gefährdungen am Arbeitsplatz muß das der Betriebsarzt ausstellen.
Viel Glück für dich.
Hallo
Ich bin auch im Verkauf tätig!
Bin mir nicht sicher wie das in Deutschland ist, aber in Österreich ist es so das weder meine Blutungen von der 14ten bis zur 16ten Woche noch die Kreislaufprobleme und schon gar nicht die tatsache das ich dauernd alleine im Betrieb bin ein grund für ein Berufsverbot sind!!
Also denke ich nicht das dir jemand eines ausstellen wird
LG Margit