Noch ein Versuch: Mutterschutz bei Lehrerinnen

Hallo!
Ich hab es heute schonmal versucht, aber nur eine (wenn auch sehr nette) Antwort bekommen. Sind mittlerweile vielleicht mehr Lehrerinnen da?

Ich hab mal eine Frage an euch. Ich bin jetzt bei 14+1 und die Schulleitung weiß seit Ende letzter Woche, dass ich schwanger bin.

Ich habe nun das Mutterschutzgesetz gegoogelt und ein Infoheft vom VDR bekommen. In diesem Infoheft steht, dass ich nicht mehr verpflichtet bin, Aufsichten und zusätzliche Vertretungsstunden zu machen. Außerdem könne ich mich von Aufsichten befreien lassen. Im Mutterschutzgestz finde ich dazu nichts. Wisst ihr, wie das ist?
Man lässt mich nämlich momentan spüren, dass man von der Schwangerschaft alles andere als begeistert ist. Ich hatte am Dienstag einen Termin zum Zuckerbelastungstest und kam deshalb später in die Schule. Das konnte ich ja nicht vermeiden, der Test muss ja morgens gemacht werden. prompt musste ich am Mittwoch drei Vertretungsstunden halten und eine zusätzliche Aufsicht führen, schließlich hätte ich ja auch vertreten werden müssen. Ist das so normal?

Es ist nicht so, dass ich nicht mehr arbeiten will oder mich drücken möchte, aber an manchen Tagen bin ich schon echt fertig.

LG
Moni

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Hallo,
bin auch Lehrerin. Ich habe von diesen Sachen auch gehört, dass man weniger Aufsichten, etc. machen muss. Weiß aber leider auch nicht die genaue Rechtslage.

Bei mir war es bei meiner Tcohter so, dass ich total geschont worden bin. Keine Vertretung, ausser ich habe mich aufgedrängt.

Schulleitung hat sich total mit mir gefreut und gesagt, dass ich jederzeit nach Hause gehen kann, wenn es mir nicht mehr gut geht, etc.

Schade, dass es immer noch so "dumme" Leute gibt und man um seine Rechte so kämpfen muss...

Wenn Du zufällig aus Bayern bist, kannst Dich ja an den BLLV wenden und nachfragen. Oder bestimmt gibt es auch in den anderen Bundesländern ähnliche Verbände...

lg und alles Gute
Primavera

2

Hi!
Ich komme aus Rheinland-Pfalz. Da scheinen die Ratschläge von VDR und GEW nur empfehlungen zu sein, die das Einverständis der Schulleitung erfordern.
In der letzten Woche musste ich z.B. am Ende der Stunde schnell vor die Tür, weil ich mich übergeben musste. Da wurde es in meiner Klasse wohl lauter. Die Konrektorin, die nebenan unterrichtete, zitierte mich dann gleich in ihr Büro, um mir zu sagen, dass ich meine Pflichten nicht vernachlässigen dürfe. Das fand ich sehr ungerecht.

VG

3

Hallo,

ich bin zwar keine Lehrerin, aber ich möchte Dir ein wenig Mut machen.

Vielleicht hilft es, ein offenes Gespräch mit der Rektorin/Rektor und den eventuellen Vertretungslehrern zu führen.

Ist vielleicht schon einmal eine Lehrerin aus Deiner Schule schwanger gewesen und kann Dich beraten?

Versuche, Deine Situation klar und bestimmt darzustellen, dass Du Dich sehr auf Dein Baby freust und Du natürlich auch gerne Lehrerin bist und solange bleibst, wie es vom Gesundheitlichen möglich ist. Dass Du dabei aber auch auf Unterstützung/Hilfe/Verständnis der anderen angewiesen bist.

Schwanger bedeutet zwar nicht, krank zu sein, aber es sind ganz besondere Umstände. Nicht umsonst gibt es ein Gesetz, dass die Mutter und Ihr Ungeborenes schützen soll.

Als Schwangere solltest Du auch nicht übermäßig belastet werden, der Lehrerberuf ist ja schon anstrengend genug.

Alles Liebe! #winke

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Hallo, also ich weiß es definitiv. DU DARFST KEINE Aufsichten etc. machen....Eigendlich musst Du nach der Bekanntgabe der SS direkt zum BDA- der entsacheide ob Du aufgrund deiner Immunität überhaupt arbeiten darfst-ich wurde zur Verwaltungsarbeit in der Schule verdonnert-also kein Schülerkontakt-aufgrund eines fehlenden Immunstoffes.
Wende Dich an das BDA-die helfen weiter und sagen DIr, was Du darfst oder nicht.
LG Rose

6

Aus welchem Bundesland kommst du denn? Was ist der BDA? Ich habe nur Post von der ADD bekommen, dass ich ein Attest von meiner FÄ vorlegen soll, dass meine Immunität belegt. Das wurde schon getestet. Bin gegen alles immun. Jetzt muss ich das nur noch beim nächsten Termin bestätigen lassen.

VG

7

Hallo!

Also in NRW ist es so, wie schon in der vorherigen Antwort geschrieben, dass du nach Bekanntgabe deiner Schwangerschaft zum BAD musst. Die prüfen halt deine Immunität auf bestimmte Krankheiten und wenn alles ok ist (was es meistens ist), darfst du wieder unterrichten.

Der BAD gibt einem dann ein Schreiben für die Schulleitung mit, wo alles drin steht, unter anderem auch explizit, dass man keine Aufsichten mehr machen darf (nicht muss, man darf erst gar nicht mehr!).

Bei mir war es auch so, dass ich nicht aus der Aufsicht rausgenommen worden bin. Das war aber keine böse Absicht, es ging halt einfach unter. Ich bin dann selbst zu den Planern und habe denen den Brief gezeigt und sie haben mich sofort rausgenommen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Viele Grüße
tiggie

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Hallo!

Also ich darf laut BAD keine Aufsichten mehr alleine machen!

Was Vertretungen betrifft, weiß ich von einer befreundeten, schwangern Lehrerin, dass man generell nicht mehr als 6 Stunden am Stück arbeiten darf. Wo das allerdings steht - keine Ahnung!

Kann dich aber total verstehen, fühl mich auch öfter mal als Bittsteller bei der Schulleitung.... #kratz

LG Froschi

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Oh, ich befürchte dann fast, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Ich find bei uns in RlP nichts dazu. Das scheint wohl echt vom Wohlwollen der Schulleitung abzuhängen, wie sehr die einer werdenden Mama entgegen kommen.
Ich hab nur einen Brief von der ADD. Darin steht, ich solle bitte von meiner FÄ bestätigen lassen, dass ich gegen die klassischen Krankheiten immun bin. Die Schulleitung muss da auch unterschreiben. Da steht: "Über evtl. Beschäftigungsverbote bei fehlender Immunität werde ich in eigener Zuständigkeit entscheiden." Da scheint die Schule also auch das letzte Wort zu haben.
6 Stunden wär toll. Der Mittwoch ist mein Horrortag: Unterricht von der 1. bis zur 9. Stunde (8 bis 4 Uhr), in der MIttagspause Aufsicht und danach jeden zweiten Mittwoch Konferenz bis um 6. #schwitz

LG

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In Hessen gilt: Keine Vertretungsstunden, keine Aufsichten. Mein Chef hat mir das direkt nach Bekanntwerden gesagt. Wenn deiner anders reagiert hat und evtl. auf taub stellt, dann Tipp: an die Frauenbeauftragte in deinem Kollegium bzw. dann die des Schulamtes wenden und dann ein klaerendes Gespräch suchen. Alles wird gut...

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Weißt du, wer die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in unserer Schule ist? Die Konrektorin, die mir die ganzen Vertretungsstunden zuteilt. Hab ich gerade gemerkt, als ich auf unserer internen Homepage geguckt hab. Das ist echte Ironie #schock. Aber "alles wird gut" gefällt mir #winke

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http://www.gew-nrw.de/fileadmin/download/Untergliederungen/Wuppertal/Kurz_und_knapp/Mutterschutz.pdf

In Niedersachsen muss man übrigens nicht zum BAD....

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Hallo,

bin auch schwangere Lehrerin, aus NRW! Ich musste auch zum BAD (wie auch schon in der 1. SS) und habe dann ein Empfehlungsschreiben mitbekommen! Übrigens steht in meinem Empfehlungsschreiben an die Schulleitung, dass ich (die Schwangere) auf eigenen Wunsch keine Aufsichten mehr machen brauche (also nicht MUSS, nicht DARF - sondern ICH entscheide, ob ich es möchte). Da noch eine andere Kollegin an unserer Schule schwanger ist und sie keine Aufsichten macht, wurde das für mich direkt auch so geregelt, obwohl ich es schon weitergemacht hätte - aber plötzlich stand ich nicht mehr im Plan und nun ist es halt so! Wegen Überstunden bzw. einer bestimmten Stundenzahl weiß ich leider nicht genau Bescheid, da ich nur eine reduzierte Stundenzahl habe, also keine volle Stelle (wegen Kleinkind). Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich Stunden selbstständig "nachgeholt" habe, wenn ich durch einen Arzttermin gefehlt habe, kam aber noch nicht so oft vor (so z. B. nä DO: eigentlich 1.-3. Stunde Unterricht, nun aber Arzttermin in der 1. Stunde - also komme ich 2.-4. Stunde! Die Lehrerin in meiner Klasse geht in die 1. Stunde statt in die 4.)... Das müsste ich wohl nicht, aber es kommt ja den lieben Kleinen zugute ;-)

Ich wünsche dir alles Liebe, lass dich nicht so stressen!
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne melden, auch per PN,

Pepper

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Hallo,
nach 6 Stunden Unterricht keine weiteren Vertretungsstunden!

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http://www.schulamt-mannheim.de/doc/pr/info1.pdf

Siehe Seite 3-schwarz auf weiß!

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Danke dir! Ich glaub, das druck ich einfach mal aus und nehm es mit zur Schulleitung, auch wenn es aus einem anderen Bundesland stammt....einfach als Beispiel. EIn schönes WE wünsch ich dir!

VG

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Dein Posting hier ist schon fast unverschämt, denn du hast mehrere Antworten bekommen und die scheinen dir nciht zu passen.

Bildung ist Ländersache, dementsprechend auch die Ausführungesvorschiften usw.

Frage bei der Gleichstellungsbeauftragten nach, wie das bei euch ist.

Nacharbeiten darfst und musst du die Zeit deifnitv nicht, dass ist Bundesrecht!

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Ich find es schade, dass du so reagierst und wie du darauf kommst, dass sie mir nicht passen #kratz. Stimmt, ich habe Antworten bekommen. Aber wenn du mal genau schaust, kamen die restlichen beim ersten Post erst, als ich hier nochmal nachgefragt hab. Da ich am Montag ein Gespräch mit der Schulleitung hab, bin ich aber echt nervös und hatte gehofft, dass ich noch mehr Tipps bekomme.

Das habe ich ja jetzt auch. Sogar echt viele liebe und hilfreiche Antworten. Danke! #liebdrueck

Hatte oben schon mal geschrieben: Unsere Gleichstellungsbeauftragte ich die Konrektorin, die mir all die Vertretungen und Aufsichten aufbrummt. Auf die Nachfrage, ob es da nicht andere Lösungen gäbe, meinte sie, dann solle ich ins Lehrerzimmer gehen und allen Kollegen erklären, dass sie mehr arbeiten müssen, damit ich mich "entspannen" kann. Die Konrektorin ist übrigens auch der Personalrat :-(.

VG

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Es muss nicht nur in der Schule eine Gleichstellungsbeauftragte geben, sondern für den Bezirk, Kreis oder was bei euch das nächste ist. Sonst an die Gewerkschaft wenden. Auch der Personalrat geht ja ncoh weiter, also davon nicht einschüchtern lassen!

Und wie ich darauf komme, dass sie dir nicht passen, ist ganz einfach, du schreibst nur von einer Antwort, obwohl du mehrere bekommen hast!

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