Wann Elternzeit beantragen...?

Hallo #winke,

ich bin in der 18. Woche und mein ET ist auf den 09.01.2013 datiert.

Also laut Berechnung gehe ich ab dem 28.11.2012 in Mutterschutz.

Jetzt ruft mich die Frau von meinem Chef an (Personalleitung) und meint ich müsse die Elternzeit beantragen.

Hab mich jetzt mal versucht im Internet schlau zu machen, aber irgendwie steht da überall was anderes #kratz.

Kann/muss ich jetzt bereits die Elternzeit beantragen, obwohl ich garnicht weiß, ob mein Baby überhaupt am 09.01.13 zur Welt kommt? Ich meine es kann ja auch früher oder später das Licht der Welt erblicken.

Und für wann beantrage ich dann die Elternzeit? Einen Tag nach Entbindung, sprich 10.01.13 oder ab Ende der Mutterschutzfrist, sprich 07.03.13 dann jeweils für 1 Jahr?

Kann ich auch für zwei Jahre beantragen mit dem Hinweis, dass ich dann gerne nach einem Jahr wieder arbeiten gehen würde? Es kann ja immer mal was dazwischen kommen und man kann garnicht nach einem Jahr schon wieder Vollzeit arbeiten gehen. Ich habe nur gelesen, wenn man nur 1 Jahr beantragt, quasi nicht verlängern kann. Ginge es denn aber um ein Jahr zu verkürzen?

Puh...sorry für den langen Text und die vielen Fragen #bla...aber mich verwirrt das Thema echt total #augen

Liebe Grüße in die Runde

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#winke

Die Formular bzw. Unterlagen für Elternzeit, Elterngeld etc. kannst du dir jetzt schon holen bzw. schreiben...du kannst alles ausfüllen usw.

Beantragen kannst du die Elternzeit aber erst nachdem dein Kind auf die Welt kam (du brauchst dazu auch eine Geburtsurkunde...die bekommst du nicht früher).

Anmelden musst du sie dann spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn...sie beginnt nach der Mutterschutzfrist, d. h. in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung.
Da siehst du schon...du hast eigentlich nur eine Woche Zeit. ABER: Viele Arbeitgeber sind da etwas toleranter, weil es nämlich 7-14 Tage dauert bis du die Geburtsurkunde deines Kindes hast.

Wie das mit der Dauer ist...hmmm, das kommt auch auf deinen Arbeitgeber an.
Ich z.B. bin verbeamtet, ich musste ganz genau angeben wie lange ich bleibe und daran ist auch nix zu rütteln.

Ich würde, wenn ich du wäre, mit deinem Chef darüber sprechen, wie ihr das mit der Dauer regeln wollt.

LG
Eichkatzerl

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"Beantragen kannst du die Elternzeit aber erst nachdem dein Kind auf die Welt kam (du brauchst dazu auch eine Geburtsurkunde...die bekommst du nicht früher)."

was ist denn das für ein unsinn? für das anmelden der elterZEIT beim ag braucht man NUR ein formloses schreiben. die geburtsurkunde kommt erst beim antrag auf elternGELD bei der familienkasse ins spiel. das sind zwei völlig verschiedene dinge!

gruß v.

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Also heißt das, ich kann den Antrag auf Elternzeit eh erst nach dem ET an den AG raus geben? Wieso meint sie denn dann ich müsse den jetzt schon die Elternzeit angeben, bzw. beantragen? Sie bräuchte das für irgendein Amt oder ne Behörde #gruebel!

Also für mich heißt das im Klartext (angenommen der ET bliebe beim 09.01.13) ich warte auf die Geburtsurkude, dann mach ich den Antrag auf Elternzeit feritg mit Angabe wie lange und und und und dann muss ich den quasi innerhalb der ersten Woche nach ET beim AG abgeben? Die Elternzeit selber zählt dann aber erst ab dem ersten Tag nach dem Mutterschutz, sprich nach dem 06.03.13?

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Elternzeit musst Du spätestens 7 Tage nach Geburt des Kindes beantragen. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Du kannst 2 Jahre beantragen und nach einem Jahr wiederkommen - die Elternzeit wird dann verkürzt. Dein Arbeitgeber muss dem aber zustimmen. Er ist nicht verpflichtet dazu. Ausnahme, Du kommst Teilzeit in Elternzeit wieder. Nicht jeder AG bietet allerdings Teilzeitstellen an. Sicher will Dein AG schon mal eine Tendenz von Dir wissen, aber festlegen musst Du Dich noch nicht.

Ich habe in 2 Wochen ET u d bin immer noch unsicher wie ich alles mache.... ;-)

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>>> Elternzeit musst Du spätestens 7 Tage nach Geburt des Kindes beantragen. <<<

Eigentlich sind es 7 wochen VOR beginn der EZ !

(Wenn man mehr als 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung hat, dann hat man auch mehr als nur die eine Woche zeit es abzugeben)

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Also Fakt ist aber, das ich meine Elternzeit erst NACH der Entbindung beantrage?

Sorry wegen der Frage, aber meine Chefin verwirrt mich etwas weshalb Sie den Antrag jetzt schon von mir will und ich im Januar vorraussichtlich erst entbinde #gruebel

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DAnn teile der guten Frau mit:

1. Beantragt man Elternzeit gar nicht, sondern meldet an.
2. geht dies erst wirklich nach der Geburt
3. muss man sich erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit festlgegen (und die beginnt erst nach dem Mutterschutz)

UNd du kannst reinschreiben, dass du dann Teilzeit arbeiten willst, Elterngeld verkürzen geht nur mit Zustimmung des Ag oder im absoluten Notfall!