Hallo liebe Kugeltanten,
ich hab mal eine Frage, weil ich´bei der Elterngeldstelle keinen erreiche.
Ich bin Mama eines Kleines Sohnes von knapp 15 Monaten und wieder schwanger. Ich werde bis zum ET auch nicht mehr arbeiten gehen, weil mein Kleiner noch zu Hause ist.
Meine Elternzeit ist schon abgelaufen, da mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.
Habe ich dann nach der Geburt Anspruch auf die 300 Euro und 75 Euro Geschwisterbonus (Ist das an einem bestimmten Betrag des Verdienstes des Mannes gekoppelt, wenn ja wiéviel darf man höchstens verdienen)?
Wie ist das mit dem Mutterschutzgeld?
Ist zwar noch früh aber ich würde einfach gerne wissem womit rechnen kann oder halt auch nicht;)
Danke für eure Antworten!
LG
Ich habe geles
Elterngeld, bin ich richtig informiert?Dort geht keiner ans Telefon...
Du bekommst den Mindestsatz von 300 Euro + Geschwistrerbonus wenn Kind unter 2 (oder war es unter 3 ?!)
Wegen dem Mutterschutzgeld frag bei deiner KK, ich habe damals nichts bekommen weil ich in keinem Arbeitsverhältnis war.
lg
Deborah
Hallo,
Mutterschaftsgeld bekommst du keines, aber den Sockelbetrag von 300 € Elterngeld, dann von Geburt an für 12 Monate. Das Gehalt deines Mannes hat da nichts mit zu tun.
Den Geschwisterbonus bekommst du so lange bis dein erstes Kind 3 Jahre alt ist.
Bitte korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege!
LG sunshine
das ist korrekt so .
http://www.elterngeld.de/pages/elterngeld.html
Mir gehts genauso wie dir.
Man bekommt dann für 12 Monate 375,-EUR inkl. Geschwisterbonus!
Hi,
das Elterngeld wird berechnet wie beim ersten Kind: mit den vollen 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes.
Mal einfach angenommen, dein geburtstermin ist mitte Mai nächsten Jahres, dann wären das so ungefähr April 12-März 2013 als Monate.
Wenn dein erstes Kind knapp 15 Monate ist würde ich mal davon ausgehen, dass du 2012 die Monate April, Mai, Juni, (evtl. auch Juli) noch Elterngeld vom ersten Kind bezogen hast?
Dann würden 3-4 Monate (nämlich genau DIE) aus der Berechnung herausgenommen werden. Dafür würden dann Monate von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes herangezogen werden. Monate mit Elterngeldanspruch vom vorherigen Kind werden nicht in die Berechnung einbezogen, sondern eben durch Monate von vor dem vorherigen Kind ersetzt - wie viele das jetzt genau bei dir sind musst du selbst ausrechnen.
Ob das etwas am Elterngeld ändert hängt vollkommen davon ab, ob der Durchschnitt davon angehoben wird, also wie viel du davor verdient hast. Bei Durchschnittseinkommen von unter 1000 Euro sind es ja auch mehr als 67% Elterngeld - es könnte also im Prinzip schon mehr als der Mindestsatz sein durch ein paar Monate mit Verdienst. Die 300 sind halt wirklich das mindeste.
Geschwisterbonus wird während des Elterngeldanspruchs gezahlt bis einschließlich zu dem Monat, wo dein erstes Kind 3 wird. In deinem Fall dürfte es das komplette erste Lebensjahr des zweiten Kindes sein. Er beträgt 10% vom EG, aber mind. 75 Euro.
Mutterschaftsgeld - ich gehe mal davon aus, dass du familienversichert bist. M.w. nach gibts da dann keins. Dafür Elterngeld vom Tag der Geburt an.
An das Einkommen vom Mann ist da nichts gekoppelt außer ggfs. der Progressionsvorbehalt, dem auch der Mindestsatz Elterngeld unterliegt und der sich auf den gemeinsamen Steuersatz auswirken kann.
Viele Grüße
miau2
Nee, so wird es bei ihr nicht berechnet, sondern von den 12 vollen Kalendermonaten vor der Geburt, da sie keinen Mutterschutz hat (was ja nur den Zeitraum verschiebt, sonst ist die Brechnung ja imemr so).
Stimmt, danke.
Evtl. bekommst du mehr als 300 Euro, das hängt vom genauen Geburtsdatum des 1. und des 2. Kindes ab und von dem Einkommen vorher. Mutterschaftsgeld gibts nicht, Mutterschutz hast du also auch nicht.
Aber ja, die 375 Euro nach der Geburt sind das Mindeste, was du bekommst!