Hallo,
Wie verhält es sich denn, wenn ich derzeit alg1 beziehe und den Antrag für Elterngeld ausfülle, muss da mein ehemaliger Arbeitgeber auch was ausfüllen??
Was ist denn, wenn ich kein gutes Verhältnis zu diesem habe und kein Kontakt mehr möchte??
Elterngeld und ALG1
Nein wird ja dann vom ALG 1 gerechnet aber verstehe nicht warum das bekomsmt. Weil eig stehst ja dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung so wurde mir das erklärt.
Dem ArbeitsMarkt steht sie schon zur Verfügung, bis zum muschu. Das sie als schwangere wohl niemand einstellen wird, steht auf einem anderen Blatt...
Während der Elternzeit bekommt man auch kein ALGI. Da gibts dann Elterngeld und Kindergeld und evtl. noch Kinderzuschlag oder unterstützendes ALGII
Der AG muss da nix ausfüllen. Du musst die Verdienstbescheinigungen als Nachweis vorlegen. Die Arbeitslosenzeit wird dabei als 0,-€ Einkommen berechnet.
Also der AG muss da nix mehr ausfüllen, Du kannst ja nachweisen, was Du verdient hast
DAs ist falsch, in einigen Bundesländern muss der AG eine Verdienstbeschienigung ausfüllen und ist dazu nach dem Gesetz und der Mittwirkungspflicht auch verpflichtet, ob er möchte oder nicht!
Du brauchst die nachweise bis ein Jahr vor musch-beginn. Bei manchen Elterngeldstellen reichen auch die Gehaltsnachweise aus. Dann muss der Arbeitgeber nix ausfüllen. Ruf am besten bei deiner zuständigen Stelle an.
LG Jule
DAs ist leider Bundeslandabhängig, einige lassen sich da auf keine Diskussionen ein, auch wenn es vom Gesetz her falsch ist!
Für die Berechnung von Arbeitslosengeld wurde die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers bzw. der letzten 12 Monate ran gezogen. Die Elterngeldstelle dürfte also anhand des Bescheids der Arbeitsagentur dein Anspruch berechnen können.
Du erhälst Arbeitslosengeld bis zum Mutterschutz. Es sei denn Du verzichtest schriftlich auf die ersten Wochen des Mutterschutzes, dann bekommst Arbeitslosengeld bis vor der Geburt. In manchen Fällen wäre es sinnvoll darüber nachzudenken. Dabei nicht zu vergessen, dass Arbeitslosengeld an bestimmten Bedingungen geknüpft sind, die dann auch erfüllt werden müssen.
Lieben Gruß
Georgie
Wenn Du den Arbeitgeber nicht wieder sehen willst, kannst Du alternativ eine Kopie der Arbeitsbescheinigung bei der Agentur abholen. Das müsste problemlos gehen.
Super, ich danke dir vielmals für eine endlich hilfreiche Antwort!!!
Danke!