ab wann ist man verpflichtet dem Arbeitgeber die ss zu melden?

Morgen Mädels,

ich habe mal eine Frage ab wann bin ich verplfichtet meinem Arbeitgeber mitzuteilen dass ich ss bin?

Gibt es dafür eine Regelung?

Bin jetzt in der 6 ten Ssw und würde gerne bis Anfang Januar warten :-)

Hier erst mal ein #tasse für Euch

seid lieb gegrüßt

Judith

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Es ist vollkommen ok bis zum vierten/fünften Monat zu warten. Du darfst sogar lügen wenn du gefragt wirst. Du kannst dann halt das Mutterschutzgesetz bis dahin nicht in Anspruch nehmen.

LG Moonshine (30. SSW)

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Guten Morgen Judith, Wenn dein Frauenarzt/in eine Schwangerschaftsbestätigung schreibt dann kannst du die Schwangerschaft auf Arbeit bekannt geben.Wenn du in Schichten u./oder Wochenende arbeitest dann so schnell wie möglich nach Absprache mit deinem Arzt.

Lg

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Guten morgen Judith,

zuerst einmal "Herzlichen Glückwunsch" zur Schwangerschaft! #herzlich

Ich lese hier so oft von Userinnen, die schreiben dass der Kündigungsschutz erst mit bekanntgabe der Ss in Kraft tritt. Das entspricht allerdings nicht dem Mutterschutzgesetz!
Bsp.: Eine Frau ist in der 5.ssw und hat ihrem AG noch nichts von der Ss erzählt, dann bekommt sie die Kündigung. Nun kann sich die Frau eine Schwangerschaftsbestätigung vom FA holen, in welcher steht seit wann die Ss besteht. Vom Tag der Kündigung an, hat die Frau nun 2 Wochen Zeit gegen diese Kündigung anhand der Schwangerschaftsbestätigung anzugehen. Hält sie sich an die Fristen, wird die Kündigung sofort ungültig.
Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html

Solltest du allerdings im Schichtdienst, mit Kindern oder Senioren, oder in Bereichen arbeiten in denen du viel Heben musst, dann solltest du deinem AG sofort bescheid geben den dieser Bereich vom Mutterschutz (also die Schonung der werdenden Mutter) kann natürlich erst in Kraft treten, wenn der AG auch über die Ss informiert ist. Arbeitest du z.B. in einem Büro, kannst du auch bis zur 12.ssw mit der Bekanntgabe warten. :-D

Ich wünsche dir alles Gute!
Liebe Grüße janinechen mit #herzlich Leah (*19.05.2005) und #ei Bauchprinzessin (34.ssw)

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Danke für Eure Beiträge :-)

also es ist so, dass ich noch bis zum Dezember/Januar in der Probezeit bin und danach möchte ich dann gerne auch weiter machen...

ist das denn erlaubt so lange zu warten mit der Bekanntgabe???

Nicht dass sie sagt , sie haben es ja schon ehr gewusst ect....

hmmm bin ein wenig hin und her gerissen....

Ehrlichkeit ja oder nein...aber dann beruflich später nicht weiter kommen???

Lg

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ja, das ist erlaubt und wenn du schwanger bist hast du selbst in der Probezeit Kündigungsschutz.

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rein rechtlioch würde es reichen wenn du es am Tag bevor du in Mutterschutz gehst bescheid sagst, aber das ist natürlich wenig praktikabel und sorgt wahrscheinlich auch nicht für die beste Stimmung wenn du zurückwillst und je nach Firmengröße dürfte das auch schwer umzusetzen sein.
Einziges Problem solange du es verschweigst ist dass eben das Mutterschutzgesetz keine Anwendung findet solange niemand weiß, dass du schwanger bist.

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"Verpflichtet" bist du gar nicht.

Mein FA meinte mal: wenn sichere Anzeichen (und das sind Kindsbewegungen!) da sind, dann sollte man es sagen.

ABER: wenn du in einem Beruf bist, der besondere Regelungen bzgl. Muschu hat (Gastro, Pflege, Heilberufe, ...), dann ist es in deinem eigenen INteresse möglichst früh auf den MuSchu hinzuweisen - und sollte evtl. ein BV im RAum stehen, dann ist es dem AG gegenüber nur fair, so früh wie mgl. was zu sagen.

LG
Singa

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Du kannst es dem Arbeitgeber sagen, wann du möchtest. Sollte allerdings vorher etwas passieren (z.B. durch bestimmte Tätigkeiten, die du als offiziell Schwangere sonst bei der Arbeit nicht mehr ausüben dürftest), ist es deine Schuld, nicht die des Arbeitgebers.

Alles Gute! :-)