Beschäftigungsverbot rückwirkend?Dringend Infos gesucht :(

Hallo,wer weiß ob mein Gyn rückwirkend ab Januar ein BV aussprechen kann???Verzweifel grade da die AOK kein Mutterschaftsgeld zahlen will :( Arbeitgeber stellt sich auch quer und will kein BV aussprechen.Habe bis Weihnachten in der ambulanten Pflege gearbeitet.
MuSchu hat am 10.2 begonnen.Habe Schwangerschaftsdiabetes,ist das ein Grund für individuelles BV?Danke für Infos

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Soweit ich weiß, kann man ein BV auch rückwirkend ausstellen, denke aber nicht das Schwangerschaftsdiabetes ein Grund ist.
Dann wären ja alle Diabetiker Arbeitsunfähig...
Was hast du denn seit Weihnachten bis Beginn MuSch gemacht?

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Bin grad echt überfordert :( Also ich bin Vollzeitstudentin und habe einen Minijob in der ambulanten Pflege.Seit Januar war ich also nicht mehr arbeiten-wären sonst ca 4 Dienste im Monat gewesen.Habe starken Unterleibsdruck verspürt nach meinen letzten Diensten da ich ganz normal gearbeitet habe wie eine Nichtschwangere,was wohl doch etwas zu viel war.Meine Gyn wollte daraufhin BV aussprechen,hat dann aber gesagt dass der AG mich eh rausnehmen muss da es eine Zumutung für mich sei.
AG stellt sich aber quer und sagt,dass sei Arztaufgabe.Gyn sagt,dass sei AG-Aufgabe :( Was denn jetzt?Das bedeutet ich bekomme komplett 14 Wochen kein Geld :( Warum werde ich denn jetzt dafür bestraft?Könnt heulen...

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Zwischen Weihnachten und 10.2. hättest du oder hast du Anspruch auf den Durchschnittslohn bis zum Eintritt der Mutterschutzfrist. Dafür brauchst du kein Bv. Kündigung scheidet wegen Schwangerschaft aus, folglich bliebst du angestellt und hast Gehaltsanspruch. Natürlich steht dir das Mutterschaftsgeld durch die KK und den AG zu.

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Hallo, wie warst du denn nach Weihnachten beschäftigt? Ob man rückwirkend ein Bv aussprechen kann weiss ich nicht. Bei Krankmeldungen kann man wohl bis zu zwei Tage zurück datieren. Da wir ja jetzt aber schon im März sind kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das dein Fa für Januar ein Bv aussprechen kann. Der Fa erteilt ein Bv wenn die Gesundheit von Mutter und Kind bedroht sind, der Ag erteilt ein Bv wenn er keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz anbieten kann.

Gruss

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Beim besten Willen: Beim BV geht es darum, Gefahren von dir abzuwenden die bei Weiterbeschäftigung entstehen würden. Das ist immer Zukunft. Das BV gilt ab Vorlage Attest beim AG. Das ist in der Zukunft. Da gibts nichts rückwirkend zu tricksen.

SS-Diabetes ist eher ein Grund für Krankschreibung, wenn du dadurch nicht mehr arbeitsfähig wärest, aber wahrscheinlich ist es eher harmlos. Diabetiker können ja auch arbeiten gehen.

Bei der ambulanten Pflege gilt, dass der AG eine Gefährdungsbeurteilung macht und folglich dann die Arbeitsbedingungen und -zeiten entsprechend ändert. Wenn es Altenpflege ist, dann kannst du immer noch eine ganze Reihe einfacher Tätigkeiten ganz normal weiter ausüben. Zum Alltagsbegleitung. Das ist nicht gefährdend.

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Hallo, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man ein Beschäftigungsverbot nur für die Zukunft ausgestellt bekommt... Eine rückwirkende Zahlung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!

LG

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Also warst du nicht Krankgeschrieben, du hattest im Januar nur einfach keine Schichten mehr bist aber in der ambulanten Pflege noch angestellt?

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Ja genau

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Wenn du keine Schichten hattest, ist auch keine Gefährdung entstanden, folglich brauchtest du in der Zeit gar kein BV.

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Dann steht dir Mutterschaftsgeld zu, ob mit BV oder ohne.
Bist du freiwillig/pflichtversichert, oder weil du ja noch studierst familienversichert?

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Freiwillig gesetzlich versichert.Echt,mir steht Geld zu?Du glaubst nicht wie gut es tut das jetzt zu lesen...warum meinst du denn,dass mir Geld zusteht?

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Natürlich du hast ja gearbeitet, demnach steht dir dein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate zu.

Die KK zahlt 13€/Tag also 390€/Monat, solltest du 450€ verdient haben zahlt dein Arbeitgeber die 60€ Differenz die er aber durch die Umlage 2 fast komplett erstattet bekommt.

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Was hast du denn nach denn nach Weihnachten getan und warum hast du da nicht mehr in der ambulanten Pflege gearbeitet?

Fällt dir reichlich spät auf, dass das mit dem Mutterschaftsgeld nicht hingehauen hat. Wenn du kein Arbeitsverhältnis hattest, dann hast du auch keinen Mutterschutz (es sei denn du hast ALGI erhalten).

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Häää...bitte lese dir doch meine Angaben erstmal durch bevor du Fragen stellst...habe doch alles aufgeführt.Ich habe HEUTE erst Post bekommen bezüglich des Mutterschaftsgeldes-was sollte mir dann reichlich spät auffallen?Außerdem stehe ich doch in einem Arbeitsverhältnis,ich bin doch nicht gekündigt nur habe Überstunden für Januar geltend gemacht...

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Und was war von 1.02. bis 10.02.? Hattest du da Urlaub, oder kannst du Urlaub nachträglich eintragen?

Hast du für Februar kein Gehalt bekommen?

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Also irgendwie steh ich auf dem schlauch??? Hast du für januar urlaub bei deinem ag eingereicht, oder bist du einfach nicht mehr hin gegangen? Hast du einen arbeitsvertrag? Wenn ja kannst du diesen sicherlich der aok vorlegen. Hast du eine schriftl kündigung erhalten? Hast du deinen gehaltszettel von januar, den du vorlegen kannst? Irgendwie komm ich nicht ganz mit, vielleicht liegt es an mir oder ich weiss auch nicht :)

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Danke,danke an alle für eure Hilfe.Es scheint wirklich kompliziert zu sein...ahhh...werde Montag sofort zur AOK.Nur nochmal zur Info: ich habe in Absprache mit dem AG keine Dienste mehr gemacht im Januar aber letzte Woche Geld für Januar erhalten wg. gesammelten Überstunden.Antrag auf Mutterschaftsgeld habe ich wie vorgerieben Anfang Februar eingereicht.AG hat auf dem Antrag meine letzten 3 Gehälter eingetragen vor Beginn der Mutterschutzfrist.Alles wie vorgeschrieben.Abrechnung von Januar habe ich auch. Die Sache mit Urlaub etc ist ein anderes Problem :( Bin diesbezüglich eh im Gespräch mit ihm da er gegen diverse Regeln verstöst.Habe bereits mit Arbeitsgericht gedroht-das ist aber jetzt eine andere Geschichte.Sorry,bevor ich gleich total verzweifelt bin werde ich wohl lieber Montag die AOK,meine Gyn und meinen AG kontaktieren und alles klären.Mein Mann regt sich auch nur noch auf weil ich wirklich alles richtig gemacht habe aber die Behörden/AG machen was sie wollen...

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".Antrag auf Mutterschaftsgeld habe ich wie vorgerieben Anfang Februar eingereicht"
Was hei0ßt wie vorgeschrieben, vorgeschrieben ist, dass dies vor dem Mutterschutz passieren soll, günstig wäre eben gewesen dies schon z.B. im Dezember zu beantragen.

Und nein, du hast eben nicht alles richtig gemacht, dann hättest du dich bereits vorher an Aufsichtsbehörde usw. gewandt und dir das nicht vom AG gefallen lassen.

Behörden usw. werden wohl eher alles richtig gemacht haben, ob dein AG, das ist eher zweifelhaft.

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Hallo, hast du eine Studentenversicherung bei der AOK? Falls ja, bekommst du kein Mutterschaftsgeld.
Ich hatte das selbe Problem damals.

Soweit ich weiß, bringt auch ein BV nichts, da die KK das nicht übernimmt. Das liegt an der Studentenversicherung.

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Obwohl ich glaube im Minijob, könnte es etwas anders geregelt sein ... es ist jetzt schon etwas her, aber mein Problem war, das ich als Honorarkraft eingestellt war ... und halt die Studentenversicherung

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Nein, das ist falsch, auch als Student hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, gibt es schwarz auf weiß von der kassenärztlichen Vereinigung.

DAs ist oft behauptet worden, genauso wie das man freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein muss, stimmt auch nicht.
Vermutlich liegt das einfach an der Unfähigkeit der AOK, das so ein Unsinn immer wieder behauptet wird!

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