Hi zusammen,
ich habe mal eine Frage an Euch.
Wisst Ihr wie das ist, ob einem durch krank sein in der Schwangerschaft Mutterschaftsgeld gekürzt werden kann?
War jetzt schon insgesamt vier Wochen in der Schwangerschaft krank.
Allerdings auch einmal wegen Erkältung.
Es war immer eine Woche und dann war ich wieder arbeiten. Also keine vier Wochen am Stück. Jetzt habe ich gehört wenn es 6 Wochen sind wird das Mutterschaftsgeld gekürzt.
Im Internet finde ich unterschiedliche Aussagen dazu.
Kennt ihr Euch da mit der aktuellen Gesetzeslage aus?
Bin jetzt irgendwie total verwirrt weil eine Bekannte gemeint hat, dass alle Krankmeldungen seit Schwangerschaft in diese Frist laufen. Also auch Erkältung etc.
Vielleicht könnt Ihr mich ja aufklären.
Liebe Grüße
Mutterschaftsgeld Kürzung durch Krankheit
huhu,
etwas solches ist mir nicht bekannt.
du musst sechs wochen wegen der selben krankheit krank geschrieben gewesen sein, dann fällst du ins krankengeld. aber wie ich bei dir lese, sind es ja bisher nur vier.
wenn absehbar ist, dass noch paar wochen dazu kommen, sprich mal mit deinem arzt, ob er eine "neue" diagnose angeben kann. dann beginnt die berechnung der wochen neu.
dass ein evtl. krankengeld ans muschaftsgeld angerechnet wird, glaube ich nicht. für das muschaftsgeld werden die letzten drei gehälter vor antritt des muschu berücksichtigt.
worauf sich krankengeld sehr wohl auswirken kann, ist später das elterngeld, aber auch nur dann, wenn du wegen etwas anderem als der schwangerschaft krankgeschrieben warst, in den letzten zwölf monaten vor der entbindung.
ich zum beispiel war im juni/juli wegen einer knie-op krank geschrieben und habe rund vier wochen krankengeld bezogen. dass diese monate in den 12 monaten vor et liegen und die krankschreibung nichts mit der schwangerschaft zu tun hatte, wird mir dies nun wohl "negativ" angerechnet. ärgerlich, aber nützt leider nix.
hoffe ich konnte dir helfen.
ansonsten ruf mal deine kk an und frage nach, die können dir auskunft geben.
lg nina
Huhu
Leider ist es tatsächlich so das in der Schwangerschaft jede krankmeldung zählt egal aus welchen Gründen. Du solltest leider nicht die sechs Wochen überschreiten denn sonst wird dir dann Krankengeld gezahlt und das wirkt sich dann auf das Mutterschutzgeld aus.
LG janine mit Lina ( 3 monante) und Krümel im Bauch 6+5
Aufs Mutterschaftsgeld wirkt es sich eh nicht aus, wenn auf den AG-Zuschuss und da auch nicht!
Das Mutterschutzgesetz sagt zum AG-Zuschuss:
"Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht."
Also nein, wirkt sich nicht aus.
Meint sie vielleicht das Elterngeld?
Nein, es hat keinerlei Auswirkungen, aufs Mutterschaftsgeld eh nciht und auf den AG-Zuschuss auch nicht, denn das MuSchG sagt:
"Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht."
Halle zusammen,
Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten
Also ich hab bei der Kasse nachgefragt, wenn es immer wieder Krankmeldungen wegen der Schwangerschaft sind (innerhalb von einem halben Jahr) bekommt man wenn 6 Wochen erreicht sind Krankengeld. Wenn es sich aber um einen normale Erkältung etc. handelt zählt diese nicht mit in diesen Zeitraum.
Selbst wenn man Krankengeld bezogen hat wirkt sich dies wohl nicht auf das Mutterschaftsgeld aus. Wie gesagt, dass ist nicht mein Wissenstand sondern habe ich so bei der Kasse erfragt.
Liebe Grüße