Hallo ich hab da mal ne Frage.
Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid.
Ich arbeite momentan nicht, hab aber vor ab Sept.17 eine neue Ausbildung zu beginnen.
Der kleine Prinz kommt im Januar.
Beantrage ich trotzdem erstmal 1 Jahr Elterngeld, falls ich bis dahin(was ich stark vermute) keine feste Zusage hab?
Kann ich dann einfach ne Kopie vom Vertrag an die Elterngeldstelle schicken und sagen, dass ich dann kein Elterngeld mehr benötige? Geht das?
Elterngeld vorher beenden
Wann würde deine Ausbildung denn beginnen?
Elterngeld kannst du eh erst beantragen wenn der kleine da ist. Ein Jahr würde ich aber auf alle Fälle beantragen, vorher wieder arbeiten gehen kannst du immernoch.
Haben Freunde von uns auch gemacht.
Dir eine schöne Kugelzeit.
Im September 2017
Im Januar 2017 soll der Kleine auf die Welt kommen
Okay, solang man vorzeitig spontan sagt, man braucht doch nicht das Jahr, bin ich ja beruhigt
Hallo,
deine Frage verstehe ich nicht so ganz.
Also du beantragst ja automatisch 1 Jahr Elterngeld, kannst aber deine Elternzeit verkürzen. Das heißt wenn du 3 Jahre Elternzeit beantragst, kannst du diese auf 1 Jahr zb verringern.
Aber dein Elterngeld bekommst du ja auch weiter auch wenn du die Ausbildung machst. Musst halt nur weiterhin in Elternzeit bleiben wenigstens für das 1 Jahr. Dann bekommst du dein Azubigeld und dein Elterngeld.
So würde ich das machen.
Ich hoffe dir das verständlich erklärt zu haben.
Schönen Abend.
Da ich momentan nicht arbeite, gibt es doch gar keine richtige Elternzeit für mich oder?
Wenn ich Vollzeit arbeite, verliere ich dann nicht den Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
also bist du ARbeitslos bzw. ARbeitssuchend gemeldet??? Dadurch kannst du deine Elternzeit beim arbeitsamt genauso beantragen wie beim Arbeitgeber.
Wieviele Stunden wirst du denn arbeiten?
Also wenn es nur 30 Stunden sind, dann wirst du weiter Elterngeld bekommen.
Hast du denn schon unterschrieben???
Viele Grüße
Auch Auszubildende und Studierende können Elterngeld erhalten. Die Ausbildung oder das Studium müssen dafür nicht unterbrochen werden. Die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung oder das Studium aufgewendet werden, ist dabei nicht relevant. Wird eine Ausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert fortgezahlt, erhält der Elternteil den Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
schau mal hier nach
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93558.html