Beschäftigungsverbot in der psychiatrischen Pflege

Hallo zusammen. Ich bin jetzt wenn ich richtig gerechnet habe in der 7ssw. Habe morgen mein Arzttermin. Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit psychischen Erkrankungen z.B. Schizophrenie, Depressionen etc. Grundsätzlich sind unsere Bewohner recht gut medikamentös eingestellt. Leider haben einige aber auch resistente Krankenhaus Keime und auch mit der Hygiene gibt es viele Probleme. Nun weiß ich dass mein Chef mir definitiv kein Beschäftigungsverbot geben wird, da er meint bei uns sei alles easy und kein Problem. Was mir großes Kopfzerbrechen bereitet da ich mich dort seit längerem eh nicht mehr wohl fühle und eigentlich auch ein Jobwechsel geplant war. Ich kriege jetzt schon Bauchschmerzen wenn ich daran denke welche blöden Sprüche ich mir anhören darf von der Leitung, wenn ich sage das ich schwanger bin. Meine Frage ist, kann meine Frauenärztin mir aufgrund der beschrieben Situation ein bv geben? Eigentlich doch nur bei gesundheitlichen Risiken oder? Ich könnte durchdrehen wenn ich daran denke die gesamte ss dort hin zu müssen ????

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Hallo...

Also dein Chef kann nicht einfach sagen... Alles kein Problem. So läuft das nicht.

Er muss mit dir eine Gefahrensbeurteilung machen. Und wenn zu viele ja's angekreuzt sind. Darfst du da nicht mehr arbeiten. Dafür gibt es gesetzte an die er sich halten muss.

Wie sieht es mit dem Betriebsarzt aus? Ich würde gleich zu dem gehen. Die Frauenärztin kann dich nur auf Grund der Schwangerschaft in ein BV schicken.

Ich würde bis zu Klärung krank machen oder zu hause bleiben.

Aber das nur meine Meinung.

Habe bis zu 23 wo auf einer Demenz Stadion gearbeitet. Bis es nicht mehr ging.

Alles Gute

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Hey,

ob das dein FA kann weiß ich nicht, aber es gibt eine Telefonnummer hinten auf dem gelben Mutterschutzgesetz-Heft da kann man anrufen und die geben dir im Zweifel eine Telefonnummer wo du das melden kannst wenn dein AG dich nicht wie nötig in der SS vor Gefahren schützt. Er muss eigentlich mit dir eine Gefahrenbeurteilung machen und dich dann vor eventuellen Gefahren schützen.
Ich hab da mal angerufen weil ich eine andere Frage hatte und die sind sehr nett und definitiv auf deiner Seite.
LG Wunschkind82017 mit Babyboy 32+2 ssw inside

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Wenn es nachweislich Keime gibt und ggf. das Risiko von unberechenbaren Bewohnern, sollte es auf der Basis möglich sein. Ich meine, Erzieherinnen oder z.T. Unterstufenlehrerinnen bekommen auch BV z.B. bei fehlender Immunität, da besteht noch nicht mal das Risiko, dass es Kind in irgendeiner Form ausfällig wird.

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Ich dachte ich schaffe noch mal ein paar Fakten weil hier im Forum beim Thema Beschäftigungsverbot viel an den Fakten vorbei diskutiert wird.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2).
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Ich denke für Dich bedeutet das, dass Du Deinem Frauenarzt Deine Ängste und psychische Belastung darstellen solltest. Eine Krankschreibung rechtfertigt dies allemal. Viele Ärzte schreiben erstmal AU-Bescheinigungen aus und nach 4-6 Wochen dann ein Beschäftigungsverbot, dies macht es auch überzeugender für den Arbeitgeber.

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Richtiger Weg:

AG über Schwangerschaft informieren, mit ihm Gefährdungsbeurteilung durchgehen, er muss dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz geben, tut er dies nicht musst du dich mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung setzen!

FA hat nichts damit zu tun.

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Hallo also erst einmal kannst du schon zu deiner Frauenärztin gehen ihr das zu erklären wie du es hier geschrieben hast und wenn sie denkt das ist ein Risiko für deine Schwangerschaft darstellt kann sie dir natürlich ein Beschäftigungsverbot verschreiben bei mir war es das meine Frauenärztin mir in der 21. Schwangerschaftswoche ein Beschäftigungsverbot erteilt hat da ich im Altenpflegebereich eine Ausbildung mache und dies ein Risiko für mein ungeborenes Kind dargestellt hat da ich da auch schwer heben musste und mit Blut und Urin in Kontakt kam ich würde einfach so schnell wie möglich einen Termin bei der Frauenärztin machen und das mit ihr besprechen und ihr sagen dass du da sehr Sorge um dein Baby hast denn es ist schon so wenn der viele Keime sind kann es schädlich für die Entwicklung des ungeborenen Babys sein und gerade mit psychisch kranken Menschen kann es auch mal zu Unfällen kommen wenn die Tricks oder Ähnliches haben
Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück in deiner weiteren Schwangerschaft:)

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Vielen lieben Dank für die Antworten. Hab jetzt gleich meinen Termin beim Arzt und werde die Situation mal schildern. Gucken was bei rum kommt.

Einen sonnigen Tag Euch