Elterngeld - im 2. Jahr Minijob?

Hallo zusammen,

ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Allerdings ist mir halbiertes Elterngeld zu wenig! Meines Wissens wird jeglicher Verdienst, auch ein Minijob bis 450 Euro, angerechnet.
Meine Idee war jetzt: Im ersten Jahr das volle Elterngeld beziehen, davon sparen was nur geht und im zweiten Jahr dann nebenbei einen Minijob ausführen. Technisch gesehen bekomme ich ja kein Elterngeld mehr, ich habe es mir zurück gelegt. Geht die Rechnung auf, oder vergesse ich dabei irgendwas?

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HI

es kommt doch drauf an was Du jetzt verdienst ...
Es kann sein das Du die vollen 450,- und das volle EG+ behalten kannst ... es kann sein das Dir was gestrichen wird.
Rechne doch einfach durch: https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

VG

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Huhu,

Ich werde auch das Elterngeld als Elterngeld (voll) im ersten Jahr beziehen (oder eben die 9 Monate, die über bleiben, wenn ich kein Mutterschaftsgeld mehr bekomme, Zwillinge).
Dann möchte ich eigtl. mindestens noch das zweite Jahr zu Hause bleiben und dann ab dem dritten Jahr vermutlich wieder in Teilzeit arbeiten (weils dann finanziell mit nur einem Gehalt über ein Jahr vermutlich knapp wird).

Du kannst nach dem vollen Bezug des Elterngeldes in deiner Elternzeit einer Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nachgehen, das ist absolut kein Problem. Demnach auch Minijob möglich.

Ob dein Minijob auf Elterngeld-Plus angerechnet wird, müsstest du ausrechnen.

Ich persönliche habe lieber das Geld und teile es mir selber ein. Man weiß ja nie, ob mal unvorhergesehen was kaputt geht oder so.

LG
Cassy mit Doppel#herzlich 21. SSW

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Hallo,
genau so mache ich es auch uns so wurde es mir auch von der Beratung der Schwangerschaftsstelle empfohlen. ;-)

2 Jahre elternzeit. Das erste Jahr Elterngeld beziehen und möglichst viel auf Seite legen, und im 2. Jahr nebenjob.
Mir wurde das so erklärt: Da die Elterngeldstelle dir ein Jahr dein dir zustehendes Geld auszahlt, bist du im zweiten Jahr der Elternzeit unabhängig. Die elterngeldstelle hat somit ihren Soll erfüllt und ist raus. Eine gute Gelegenheit einen 450 Euro Job auszuführen ohne es melden zu müssen und Abzüge zu riskieren.

Ein anderes Thema wäre es, wenn man das Elterngeld splitet. Dann müsste der Nebenjob bei der Elterngeldstelle angegeben werden.
Ich hoffe das war jetzt nicht too much. ;-)

Liebe grüße

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Angerechnet wird immer, aber je nachdem, wie hoch die Differenz zum vorigen Gehalt ist hat es keine Auswirkungen.

Du könntest aber ja aber auch Teilzeit bis 30 Stunden arbeiten, wenn du eh nurdas Basiselterngeld beziehen möchtest.

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Waah, was? Elterngeld plus? Was? Ich möchte normales Basiselterngeld nehmen, 10 Monate zzgl. die Mutterschutzmonate.

Mein Freund wird wahrscheinlich auch 2 Monate nehmen, direkt am Anfang.

Ich steige da überhaupt nicht durch. Laut dem Internet Rechner wird ein Minijob, den ich VOR der Geburt ausübe auch mit auf das Elterngeld angerechnet (bekomme also mehr). Korrekt?
Wenn ich im Rechner einen Minijob während der Elternzeit angebe, wird der fast komplett angerechnet.

Gibts da gescheite Beratungsstellen vor Ort? Ich steige da absolut nicht durch :-(

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Du vermischt gerade die Elternzeit und den Elterngeldbezugszeitraum. Solange du im Elterngeldbezugszeitraum nicht arbeitest wird da auch nichts abgezogen.

Die Elterngeldrechner interesiieren nur ob du im Zeitraum in dem du Elterngeld beziehst ein Enkommen hast und nicht ob irgendwann später in der Elternzeit da hast du das nur falsch in den Rechner eingegeben