Hallo, zunächst weiß ich erstmal garnicht wo ich anfangen soll.
Es ist ja eine sehr aufregende Zeit.
Ich bin 26, und in der 9.SSW. (1.Schwangerschaft)
Seit dem 21.6.17 bin ich bei einer Allgemeinmedizinerin angestellt als Alleinkraft, mit allen Vor- und Nachteilen.(aktuell weiß meine Chefin noch nichts von der Schwangerschaft, aus diesem Grund Impfe ich und nehme Blut ab,mache das komplette Labor mit Urin usw., reinige die Instrumente usw.)
In der früh gehts mir nicht so prickelnd, natürlich die Übelkeit, Kreislaufprobleme und was das allerschlimmste ist, ist die Müdigkeit.
Am 10.7.17 ist der 2. Termin bei meiner Frauenärztin, bei dem 1. Termin (dort hat man das Herz noch nicht schlagen gesehen) haben wir die Routine-Blutentnahme gemacht, die dann bei dem 2. Termin natürlich auch besprochen wird.
Meine Frage ist jetzt allerdings wäre es auch möglich ohne auffällige Titer ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, und wie geht man am besten vor.
Kann die Frauenärztin das Ausstellen oder der Betriebsarzt, oder sogar meine "neue" Chefin.
(Es ist eine kleine Praxis mit sehr vielen älteren Patienten, Krankheiten durchweg bunt gemischt...)
Ich habe einfach Angst vor Komplikationen oder einer Infektion und denke mir wenn etwas passieren sollte kann man sich das hinterher nicht verzeihen...
Danke schon mal für euere Hilfe und für euer offenes Ohr ????
Beschäftigungsverbot als MFA-Alleinkraft???
HI
bevor Du bei Deiner FÄ nach einem BV fragst, würde ich erstmal Deinem Chef bescheid geben ... vielleicht hat er ja einen "Plan B" für den Fall einer Schwangerschaft.
VG
Hallo,
Ich bin auch MFA, aber in der Derma. Ab positivem Test dürfte ich keine BEs,. Myks oder Eingriffe Laser und OP mehr machen. Da du aber keine zweite Kraft hast die das übernehmen kann sieht es schlecht aus. Der Betriebsarzt müsste dir BF geben. Was macht dann aber deine Chefin? Blöd, dass du schon schwanger die Stelle angetreten hast. Sie kann nur hoffen noch eine Mitbewerbern reaktivieren zu können. Alles Gute!
Ich möchte etwas zum moralischen sagen.
Du weißt das du die einzige MFA bei deiner Chefin bist, und ihr ansonsten alleine und lässt dich anstellen.
Klar, muss man gucken wo man selbst bleibt, aber ist es das was du deinem Kind dann mitgeben willst?
Achte nicht auf die anderen, sondern nur deine eigenen Bedürfnisse?
Rede schnellstmöglich mit deiner Chefin, dass sie schon mal nach Ersatz für dich gucken kann.
Zwei Angestellte wird sie sich nämlich mit Sicherheit auch nicht leisten können.
Ehrlichkeit währt am längsten und so hast du ganz vielleicht auch noch einen Arbeitsplatz wenn du aus der Elternzeit wieder in deinen Beruf einsteigen möchtest.
Ich finde es ziemlich dreist von dir, nach weniger als 1 Woche wo du dort arbeitest, nach einem BV zu verlangen, ohne die Chefin ihren Job - die Gefährdungsbeurteilung - machen zu lassen. Es sind doch nur ein paar wenige Sachen, die du nicht mehr machen kannst. Anmeldung, Telefon, Büro, Blutdruck messen, EkG geht auf jeden Fall.
Was denkst du warum sie dich eingestellt hat? Sicher nicht um dir die Gehälter hinterherzuwerfen, damit du zu Hause auf dem Balkon liegst.
Über so was könnte ich mich aufregen. So gefährlich ist dein Job nicht!
Warum meldest du dich immer zu Wort wenn es um BV geht? Und in der Regel sehr böse und abwertend. Bist du frustriert oder sauer selbst keins bekommen zu haben?
Ich finde Ihre Antwort keineswegs böse und abwertend. Sie hat doch Recht!
Sorry, was du machst geht gar nicht! Jeder muss an sich denken, Blabla.. das ist doch mittlerweile das Problem unserer Gesellschaft. Jeder denkt nur noch an sich und was gut für einen ist. Das deine Arme Chefin aber vielleicht jetzt kurzzeitig die Praxis schließen muss, weil DU dich hast schwanger einstellen lassen mit dem BEWUSSTEN wissen dass du eigentlich viele arbeiten nicht machen darfst ist einfach nur Asi. Wie soll sie denn auf die schnelle jemanden aus dem Hut zaubern, der dich ersetzt?! Oh man, traurig...
Ich hoffe du wirst deinem Kind mehr mit auf den Weg geben.
Warum solltest du ein BV kriegen? Du solltest erst einmal deine Schwangerschaft bekannt geben und dann schauen, ob deine Chefin es irgendwie schafft dir einen MuSchu gerechten Arbeitsplatz zu bieten.
Ich will nicht sagen, ob es richtig oder falsch war was du gemacht hast. Menschlich und moralisch finde ich es arg verwerflich. Finanziell und Jobtechnisch kann ich es teilweise nachvollziehen. Allerdings solltest du dann wenigstens versuchen den Job auch auszuführen. So kommt es so rüber als wäre von dir schon von vorn herein klar gewesen, dass du ein BV willst.
Im übrigen solltest du dich nicht darüber beschweren, dass das Verhältnis zu deiner Chefin vermutlich nicht mehr das Beste sein wird. Aber das hast du ja in Kauf genommen.
Ich bin auch der Meinung, dass Du erst einmal mit Deiner Chefin reden solltest. Es gibt ja verschiedene Arten des Beschäftigungsverbots. Üblicherweise muss aber Deine Chefin eine Gefährdungsbeurteilung machen, und nur, wenn sie keinen sicheren Arbeitsplatz bieten kann, muss sie ein komplettes BV aussprechen. In diesem Fall bekäme sie die Gehälter aber über die Krankenkasse wieder (ich musste meine Kinderfrau ins Beschäftigungsverbot schicken, als sie schwanger wurde, weil sie CMV negativ war und meine kleinere Tochter unter drei war; das war sehr ärgerlich, aber das Gehalt habe ich weitgehend von der KK erstattet bekommen).
Wenn sie tatsächlich nur einige wenige Tätigkeiten ausklammern muss, hat sie vielleicht ein viel größeres Problem, weil sie niemanden findet, der nur für diese rein kommen kann.
Ich würde auch vorschlagen, dass Du schleunigst das Gespräch mit ihr suchst und versuchst gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Vielleicht kann sie die nicht möglichen Tätigkeiten in den Randbereich legen und dafür einen Minijob schaffen oder so. das hängt aber natürlich an den Praxisabläufen.
Ich finde Schwangere, die schnell nach einem BV rufen, meistens etwas schwierig; spätestens beim zweiten Kind würde Dein Haushalt keiner Gefährdungsbeurteilung mehr standhalten, aber für Mehrfach-Mütter gibt es auch kein BV und die meisten Geschwisterkinder kommen gesund zur Welt. Wir sind da im Arbeitsrecht sicherlich übervorsichtig....
Alles Gute auch für Dein Gespräch mit der Chefin!
"ich musste meine Kinderfrau ins Beschäftigungsverbot schicken, als sie schwanger wurde, weil sie CMV negativ war und meine kleinere Tochter unter drei war; das war sehr ärgerlich, aber das Gehalt habe ich weitgehend von der KK erstattet bekommen)"
Auch wenn es hier nicht das eigentliche Thema ist: bei so was hätte es eine einfachere Lösung gegeben. Es sind nur run 30% der Kleinkinder CMV positiv, die haben sich zumeist beim Stillen an der Muttermilch angesteckt. Die Infektionen geschehen idR. in der Stillphase. Ihr hättet deine Tochter testen können, ob sie überhaupt CMV positiv ist, und wenn nicht, ohne Gefährdung weiterbeschäften können.
Zudem geht man bei nur EINEM betreuten Kind (pro Tag) nicht von einem statistisch erhöhten Ansteckungsrisiko aus. Dazu müßten es schon mehrere Kinder sein.
"Musste meine Kinderfrau ins BV schicken ..... - das möchte ich hier mal offenlassen, ob du "musstest" oder einfach die Gefährdungsbeurteilung falsch durchgeführt hast.
Spielt hier tatsächlich keine Rolle, aber ich habe das so ausgefüllt wie von der Bezirksregierung vorgegeben (nach Rücksprache mit den Fachleuten dort); das Ergebnis war, dass ich sie nicht weiter beschäftigen durfte. Hinzukam noch das regelmäßige schwere Heben (nachmittags kam noch meine erste damals vierjährige Tochter dazu) und dass sie den Arbeitsplatz nicht von jetzt auf gleich hätte verlassen können (wobei das sicherlich untergeordnete Beweggründe waren).
Aber danke für Deinen Beitrag.
Also ich arbeite auch als MFA in einer kleinen Praxis mit nur einer Kollegin.
Ich mache dort alles weiter wie gewohnt, mein Chef kümmert sich darum, dass alles Schwangerengerecht ist und ich mich nicht übernehme.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als mit deiner Chefin zu sprechen und zu gucken, wie sie die Lage einschätzt.
Ich jedenfalls bin froh, nicht in ein BV zu müssen.