Beamtin: Wirkt sich Krankschreibung auf Elterngeld auf?

Hallo ihr Lieben,
ich bin in der 7. Woche Schwanger und mache mir momentan etwas Gedanken da ich schon länger (seit 6Wochen) krankgeschrieben bin.
Wirkt sich eine längere Krankschreibung bei Beamten, auch wenn die Krankschreibung nicht (!!) schwangerschaftsbedingt ist, auf das Elterngeld aus? Oder ist dies bei Beamten völlig irrrelevant ob Schwangerschaftsbedingt oder nicht, da wir ja so oder so die vollen Bezüge auch bei langerer Krankheit weiter erhalten?
Würde mich über eure Antworten freuen!

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Es hat keine Auswirkungen. Begründet hast Du schon. LG und gute Besserung!

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Total egal, da Beamte ja auch das gleiche Gehalt bekommen bei krank über 6 Wochen.

Alles gute, eni

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Hallo, als Beamter hast du weder in der Krankschreibung noch im Beschäftigungsverbot Nachteile, da du fortlaufend Bezüge erhältst. Also entspanne dich :-).

Lg

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Schließe mich den vorherigen Antworten an. Brauchst dir keine Gedanken machen. Ich bin auch Beamtin und schon 12 Wochen krankgeschrieben. Kriege meine Gehaltsabrechnungen wie immer, die ja dann für das Elterngeld entscheidend sind.

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Da ja eh immer nur "freiwillig" ausgeklammert wird und das auch nur bei einem geringeren Einkommen durch eine AU, ist das überhaupt kein Problem bei dir.

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Danke für eure schnellen Antworten:)
Die letzte Antwort mit dem "freiwillig ausgeklammert" habe ich nicht zwar leider nicht verstanden ???? Aber scheinbar kann ich beruhigt sein:) Und das ist dann auch wirklich völlig egal warum ich krank geschrieben bin, also auch wenn es nicht schwangerschaftsbedingt ist, wirkt es sich nicht auf das Elterngeld aus, dass man deswegen dann Abzüge hat, ja?
Wo beantragt man das Elterngeld denn überhaupt? Oder läuft das automatisch?

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Wo du Elterngeld beantragen musst, ist bundeslandsabhängig, unter elterngeld.net kannst du dir die Stellen angucken. Automatisch läuft da leider nichts.

"Die letzte Antwort mit dem "freiwillig ausgeklammert" habe ich nicht zwar leider nicht verstanden ???? "
Es kann ein Zeitraum, in dem man dadurch Einkommensverluste hat ausgeklammert werden. Muss aber nicht. Je nachdem, wie man Einkommen hat bedarf das einem Antrag das nicht auszuklammern oder nicht.

Du hast aber keine Einkommensverluste, also betrifft es dich gar nicht.

Und für dich ist das warum krank geschrieben egal, für die die ausklammern wollen, natürlich nicht.