Hallo..
Hab mal ne Frage.
Und zwar wie ist denn das. Mein Elterngeld für's erste Kind läuft nächstes Jahr Ende März ab. Ich bin jetzt schwanger mit dem zweiten welches Anfang/Mitte März kommt... Hat man dann die Zeit bis Ende März verschenkt? Oder läuft das Elterngeld für's zweite erst ab Ende März...
LG
Elterngeld 2. Kind
Läuft erst nach der Geburt des 2. Kindes an. Dann allerdings nur noch der Mindestsatz von 300€ da du zwischenzeitlich ja nicht mehr arbeiten warst.
Deine Glaskugel hat einen Sprung, denn solche Behauptungen kann man ohne Aussage wann das erste Kind geboren wurde und was vor dem 1. Mutterschutz verdient wurde und wann der Mutterschutz beim 2. Kind beginnt gar nicht von sich geben, ohne Glaskugel!
Ich gebe die Informationen genau darauf basierend was als Grundinformation vorliegt. Wenn jemand konkrete Antworten möchte, sollte die Frage die nötigen Informationen enthalten.
Und vielleicht habe ich ja ne Glaskugel. Vielleicht hat ja deine einen Sprung, sonst wüsstest du es ja ;)
Huhu,
Hast du den Elterngeld plus auf 2 Jahre oder das Basis Elterngeld auf 1 Jahr.
Wenn es im März ausläuft und ihr dann Kind 2 bekommt habt ihr doch nichts verschenkt oder wie ist die Frage gemeint?
2 Jahre.
Hallo.
Ich bin auch mit Kind zwei schwanger. Und es kommt während der eigentlichen bezugszeit auf die Welt. Habe mich jetzt schlau gemacht.
Ich habe Elterngeld plus. Da werden dann die Monate die sich überschneiden würden nachträglich in Basiselterngeld geändert. Somit Krieg ich vorher dann quasi den Rest und verschenke nichts.
Die Monate in denen du Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten hast werden nicht bei der Berechnung des neuen elterngeldes berücksichtigt es sei denn du wünschst es. Deswegen ist es normal etwa so hoch wie jetzt plus den eventuellen Geschwisterbonus.
Ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden. Also einen Tag vor dem Mutterschaftsurlaub endet die Elternzeit. Dann Kriege ich auch wieder das volle Mutterschaftsgeld. Von KK und Arbeitgeber.
Lass dich aber besten von deiner Elterngeldstelle beraten was für dich am günstigsten ist
Vorzeitig beenden habe ich jetzt schon öfter gelesen. Muss mich nochmal schlau machen
Wie gesagt: einfach Mal auf der Elterngeldstelle beraten lassen.
Ich hatte auch keinen Plan über das Zeug. Bin dann Mal hin und die Damen haben mir da sehr nett weitergeholfen. Und wegen dem vorzeitigen beenden steht alles im Internet
Das du nur den Mindestsatz bekommst stimmt nicht unbedingt :) das hängt davon ab, wie lange du Elterngeldbezug vor der zweiten Geburt hast. Das Elterngeld wird ja für 12 Monate bezogen, die Auszahlung erfolgt dann auf 12 oder 24 Monaten. Die 12 Monate Elterngeldbezug (1. Lebensjahr des Kindes) werden ausgeklammert die Monate bis zur Geburt des zweiten Kindes zählen dann als dein Erwerbseinkommen, hast du dann nicht gearbeitet werden die Monate mit 0 Euro verdienst gerechnet. Da immer 12 Monate verdienst angerechnet werden, werden die Monate nach Elterngeldbezug kind 1 genommen und aufgefüllt mit den noch übrigen Monaten vor Elterngeldbezug kind 1.
Bei mir ist das zum Beispiel:
Kind 1 Elterngeldbezug 4/16-4/17
Kind 2 wird in 11/17 geboren.
Für das neue Elterngeld wird berechnet:
5/17-10/17
11/15-04/16
So in etwa :) weiß nicht genau, wie das Mutterschaftsgeld im Mutterschutz angerechnet wird, deshalb nur so ungefähr. Auf jeden Fall werden die Elterngeldmonate nur ausgeklammert und nicht mit 0 Euro gerechnet! Nur die Zeit die du danach ohne Erwerbseinkommen warst, wird mit 0 gerechnet und die fehlende Zeit zu den 12 Monaten wird mit deiner ursprünglichen Erwerbstätigkeit aufgefüllt. Das du deine Elternzeit zum Mutterschutz kündigen musst, stimmt auch :) hab ich schon gemacht. Dann bekommst du für die 3 Monate dein altes Mutterschaftsgeld.
LG
"Das Elterngeld wird ja für 12 Monate bezogen, die Auszahlung erfolgt dann auf 12 oder 24 Monaten. Die 12 Monate Elterngeldbezug (1. Lebensjahr des Kindes) werden ausgeklammert die Monate bis zur Geburt des zweiten Kindes zählen dann als dein Erwerbseinkommen, hast du dann nicht gearbeitet werden die Monate mit 0 Euro verdienst gerechnet. "
DAs ist auch längst überholt, seit dem 1.7.2015 zählen alle Monate Elterngeld als Bezugsmonate, aber es werden maximal 14! ausgeklammert.
"Bei mir ist das zum Beispiel: Kind 1 Elterngeldbezug 4/16-4/17 Kind 2 wird in 11/17 geboren. Für das neue Elterngeld wird berechnet: 5/17-10/17 11/15-04/16"
Nö, das ist dann wenn du Elterngeldplus hattest wären es dann erst die Monate ab 7/2017 die genommen werden und somit 2 mehr von davor!
Lass dich am besten beraten.
Du hast auch die Möglichkeit, die Elternzeit von Kind1 vorzeitig zu beenden um für Kind2 den Mutterschutz anzutreten. Dann erhältst du das Mutterschaftsgeld in der Höhe, wie für Kind 1 6+8 Wochen. Eventuell wäre das eine Möglichkeit für dich? Das Elterngeld für Kind 1 hättest du dann verloren, aber gegen 100% Netto-Lohn wie vor der Schwangerschaft getauscht. Guter Tausch, oder?
Die vorzeitige Beendigung geht übrigens ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
" Das Elterngeld für Kind 1 hättest du dann verloren, aber gegen 100% Netto-Lohn wie vor der Schwangerschaft getauscht. Guter Tausch, oder?"
Da es sich um Elterngeldplus handelt, kann sie das ja rechtzeitig ändern auf entsprechend viele Monate Basiselterngeld und dann ist das kein Problem und es geht kein Geld verloren!
Wann beginnt der Mutterschutz von Kind 2, wann genau wurde Kind 1 geboren?