Hallo Ihr Lieben.
Ich denke gerade darüber nach meinen Job zum nächsten Monat (also zu Ende August) zu kündigen.
Hat verschiedene Gründe, vorallem der Umgang der Kollegen und Chefs mit mir seid ich schwanger bin.
Mutterschutz würde in November beginnen.
Sas fällt ja dann weg,oder?
Und wie ist das mit Elterngeld? Bekomme ich das trotzdem aufgrund meiner letzten Einkünfte?
Und kann ich trotzdem 2 Jahre in Elternzeit?
Oder wär ich dann einfach arbeitslos und müsste dem Arbeitsamt/Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Elternzeit und Elterngeld nach Kündigung
Elternzeit hast du keine Elterngeld wird dann geringer.
An deiner Stelle würde ich nicht kündigen, lass dich krank schreiben! Wenn du selbst kündigst hast du eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt, d.h. dann hast du kein Geld für drei Monate und das Elterngeld wird auch geringer ausfallen, da es aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt errechnet wird. Die 6-Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach muss dein AG bezahlen, dann kannst du Elternzeit nehmen Max. 3 Jahre. Du würdest deinem AG einen echten Gefallen tun, wenn du kündigst.
Hallo
Wenn du jetzt kündigst wird dein Elterngeld weniger. Du hast keine Elternzeit und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das Arbeitsamt wird dich auffordern Bewerbungen zu schreiben.
Ich an deiner Stelle würde die Zähne zusammen beißen und ganz normal in Mutterschutz und Elternzeit gehen. Am Ende der Elternzeit kannst du immer noch kündigen.
LG Resa
Wenn man es nicht genau weiß ist es besser nichts schreiben. Natürlich darf sie 3jahre Zuhause bleiben. Sie bekommt 1mal im Jahr ein Brief von Amt wo sie gefragt wird ob sie weiterhin in Elternzeit bleiben will. Und das war's. Ich hatte genau diese Situation bereits. Und glaube kaum das das bei ihr anders sein kann, denn sie hat das Recht auf Elternzeit wie alle anderen auch.
Naja ich habe gerade eine Bekannte die genau das Problem hat. Sie soll jetzt schon Bewerbungen schreiben und musste auch zu so einem Bewerbeeseminar.
Egal wie hart es ist, ich würde nicht kündigen. Du hast viele Einbußen. Es sind nur noch ein paar Monate. Versuch die durchzustehen.
Elterngeld bekommst du natürlich trotzdem aber weniger.
AG bekommst du auch keines erst Mal, weil du selbst gekündigt hast. Daher bist du evt. 3 Monate komplett ohne Lohn. Kannst du Mobbing oder ähnliches darlegen kann der Sachbearbeiter da auch kulant sein.
Bei der Berechnung des Elterngeldes werden ja die letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen. Du hast dann ggf. 3 Monate mit 0 Einkommen.
Mutterschaftsgeld bekommst du dann nur den Anteil der KK glaube ich, wie dass dann evt. mit AG verrechnet wird weiß ich allerdings nicht.
Mutterschutz hast du trotzdem und du kannst auch in Elternzeit gehen, die musst du dann glaube ich bei Jobcenter anmelden.
Kannst du nicht mit deinem FA reden, ob er dir ein BV geben kann? Wenn sie dich mobben kann er das evt. machen. Dann hast du keine Schwierigkeiten.
"Mutterschaftsgeld bekommst du dann nur den Anteil der KK glaube ich, wie dass dann evt. mit AG verrechnet wird weiß ich allerdings nicht.
Mutterschutz hast du trotzdem und du kannst auch in Elternzeit gehen, die musst du dann glaube ich bei Jobcenter anmelden."
Viele viele Fehler in einem Absatz,
Mutterschaftsgeld bekommt sie keines, wenn sie kein ALGI bekommt, weder von der KK noch von sonst jemandem. Bekommt sie ALGI, dann gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI.
Nur wenn sie ALGI bekommt, hat sie dann Mutterschutz, sonst entfällt der, weil der nur für AN gilt. Elternzeit hat sie ohne AG gar keine und muss auch nirgends welche anmelden. Jobcenter hat eh nur was mit ihr zu tun, wenn sie ALGII erhalten würde!
Deswegen schrirb ich ja"glaube ich"
Und das mit der Elternzeit kenne ich so, dass man das dem Jobcenter/Arbeitsamt oder wie auch immer sich dass jetzt nennt, sagt, dass man nach dem Mutterschutz dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Also ne Info wollen die im Normalfall schon. Sie muss sich ja arbeitssuchend melden, damit sie nach der Sperrfrist Alg1 bekommt bzw. dann Mutterschaftsgeld, da sie nach Ablauf der Sperrfrist ja Anspruch darauf hat, sie ist dann ja noch im Mutterschutz.
Wenn sie natürlich gar nichts beantragt und sich gar nicht meldet, dann nicht, aber das wäre ja ziemlich blöd.
Kündigen stellt dich schlecht dahin. Bekommst drei Monatssperre und das Elterngeld verringert sich.
Elternzeit kannst du dann trotzdem normal nehmen. Musst du nur statt beim Arbeitgeber beim Arbeitsamt machen.
Zieh es noch durch und such dir während der Elternzeit etwas neues.
"Elternzeit kannst du dann trotzdem normal nehmen. Musst du nur statt beim Arbeitgeber beim Arbeitsamt machen."
Wer verbreitete denn immer solch einen Unsinn, nur AN können Elternzeit nehmen und beider Agentur für Arbeit meldet man die auch nicht an!
Mir wurde das letzte mal beim Amt gesagt , da ich 4 Jahre Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 habe, so kann ich nach der Elternzeit, wenn ich ein Jahr nehme ,mich wieder beim Amt melden ,mich arbeitssuchend melden und dann AlG1 weiter beziehen. Wenn ich das AlG1 beziehe , heißt es, dass ich wieder zur Verfügung stehe und muss die Stunden zu Hause ableisten in dem ich Bewerbungen schreibe und zwar wenn ich beim Amt nur Teilzeit angegeben habe jeweils 5 Stunden am Tag, so muss ich dann auch zu Hause dann die 5 Stunden arbeiten und muss natürlich alles nach gewiesen werden. Die Sachbearbeiter sind es, die sowas erzählen und man glaubt natürlich denen
Hallo,
Ich würde an deiner Stelle nicht kündigen.
Wie schon einige geschrieben haben verschlechtert das deine Situation erheblich.
Wenn es um Mobbing usw. geht können das auch Gründe für ein Beschäftigungsverbot sein. Eine seelische Gefährdung kann genauso eine Gefährdung für die Schwangerschaft darstellen und es gibt die Möglichkeit eines individuellen Beschaftigungsverbotes welches dir ein Arzt ausstellen kann.
Mir wurde z.B gekündigt nach einer Fehlgeburt, wohl bemerkt grundlos (die Wahrscheinlichkeit war für den AG sehr hoch das ich wieder schwanger werden will). Allerdings bin ich tatsächlich direkt nach der FG schwanger geworden. Somit war die Kündigung unwirksam. Gab dann noch ziemlich viel Streit und mein Arzt war überzeugt das es für das Kind und mich nicht gut wäre dort nochmals zu arbeiten und hat mich ins Beschaftigungsverbot geschickt. Bei mir war das allerdings wirklich massiv....man sollte sowas also nicht ausnutzen sondern nur in Betracht ziehen wenn es wirklich nötig ist.
Ich hoffe du findest für dich einen guten Weg und noch eine schöne Restschwangerschaft.
Lg Mica
Danke für die ganzen Antworten.
Bin schon eine weile wegen Gesundheitlichen Problemen krankgemeldet aber gerade deshalb werde ich von 3 Kollegen per Mail,Telefon ständig belästigt.
Arbeitsangelegenheiten gefragt die jeses mal in löchern wann ich wieder komme enden. Und dass es ja gar nicht sooo schlimm sein kann. Und ich mich nicht anstellen soll. Und es denen ja klar ist dass ich nur krank feiere. Und nur faul bin etc.
Nächste Woche geh ich wieder arbeiten und mir graut es so davor
Krieg echt bauchschmerzen. Und mein Blutdruck der viiiel zu hoch ist wird sicher dadurch nicht besser.
Echt Mist:(
Hi, so da ich gerade selber in dieser Situation bin das ich seit dem 1.7. Arbeitslosengeld 1 beziehe kann ich dir denke ich weiterhelfen. Ich werde jetzt lediglich 3 Wochen Arbeitslosengeld 1 beziehen, weil ich danach in den Mutterschutz gehe, war auch vor 3 Wochen beim Arbeitsamt und die hat mich halt gefragt ob ich mich für die 3 Wochen Vollzeit zur Verfügung stelle damit ich auch noch mein Vollzeitarbeitslosengeld bekomme, der Dame war allerdings auch klar das bei mir nicht mehr viel passieren wird in der Zeit. Ich denke aber man muss trotz Schwangerschaft immer Bewerbungen schreiben, wenn man AG1 bezieht, da ich jetzt nur 3 Wochen beziehe ist das bei mir nicht so tragisch. Ich bekomme das Mutterschutzgeld komplett von der Krankenkasse in Höhe von meinem Arbeitslosengeld 1. Bin ab da auch erst mal beim Arbeitsamt abgemeldet und die sagten mir das ich mich erst wieder melden muss wenn ich Leistungen beziehen möchte. Die Dame hat mir noch gesagt das ich einen Anspruch von 4 Jahren auf mein Arbeitslosengeld habe sonst verfällt der. Wenn ich jetzt aber von meiner vorherigen Stelle wo mein Vertrag auslief und ich in der Zeit vom Mutterschutz keinen Arbeitgeber mehr gehabt hätte, dann hätte die Krankenkasse nicht bezahlt, deshalb kann ich echt froh sein das ich 3 Wochen AG1 beziehe bevor ich in den Mutterschutz gehe. Da du ja eine Sperre bekommst wenn du selbst kündigst, von 3 Monaten und die 3 Monate vielleicht in deinen Mutterschutz reinfallen würde das gleiche denke ich dann bei dir gelten du bekommst kein Mutterschutzgeld. Elterngeld würdest du aber bekommen aber natürlich weniger weil dir halt die Monate fehlen. Ich denke du solltest in deinem Fall nicht kündigen sondern dich weiter krankschreiben lassen. Lg
Das mit dem Mutterschaftsgeld ist nicht ganz richtig. Es kommt da auf die Voraussetzung an. Ich habe da bei meiner KK nachgefragt.
Wenn man ALG1 zu Beginn der Schutzfrist bezieht bekommt man Mutterschaftsgeld oder aber der ALG1 Anspruch aufgrund einer Urlaubsabgeltung oder Sperrzeit ruht.
Also ich an deiner Stelle würde nicht kündigen! Du hast dann eine 3 monatliche Sperre und bekommst keine Leistungen. Zudem musst du bis zum Mutterschutz also bis November dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Schwachsinn aber ist leider so! Das heißt Bewerbungen schreiben und an Maßnahmen teilnehmen!
Dein Elterngeld würde sich somit verringern. Die Monate, die du Arbeitssuchend gemeldet wärst, würden mit 0€ angesetzt werden. Somit würde das Elterngeld geringer ausfallen. Elternzeit müsstest du dann nicht beantragen, allerdings ist die Regelung mit dem Elterngeld 12 bzw 14 Monate und Elterngeld plus 24 bzw 26 Monate identisch. Du würdest auch Mutterschaftsgeld 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher von der Kk statt ALG1 bekommen.
Ich würde dir empfehlen dort zu bleiben, wegen dem Elterngeld, dem AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Elternzeit. Denn sonst stehst du nach 12 Monaten, wenn du volles Elterngeld beziehst, ohne Geld dar, außer du stehst dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung.
Da würde ich mich lieber krank schreiben lassen oder mit dem Arzt wegen einem BV sprechen. Ich weiß ja nicht welche Beweggründe du hast.
Liebe Grüße
herzensmensch + Neele (6) an der Hand und Krümel 14+1 im Bauch