Arzt wechseln im Quartal und Frage zu AUB *sorry lang*

Hallo ihr Lieben,

ich habe bereits ganz viel gelesen, leider auch ganz unterschiedliche Meinungen. Daher möchte ich hier noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.

Kann ich im Quartal den FA wechseln?
Am Mittwoch war ich nach 7 Wochen Wartezeit wieder bei meiner FÄ. Bin jetzt in der 16. SSW. Sie fragte mich, wie es mir ginge. Da ich schon seit zwei Wochen starke Probleme mit der HWS und Schmerzen habe, ist es eben nicht gut. Mein HA war nicht bereit, mir zu helfen und hat mir nur eine AUB für ein paar Tage gegeben. Problem ist nämlich, dass ich den ganzen Tag im Büro sitze und die Schmerzen dann unerträglich werden. Außerdem bekomme ich extreme Kopfschmerzen und schaffe kaum noch den Heimweg mit dem Auto (45 min).

Dann maulte mich meine FÄ an, weil ich seit dem letzten Termin 3 kg abgenommen habe und außerdem Ketone im Urin wären. Das würde darauf hinweisen, dass ich zu wenig esse. Nun habe ich ihr erklärt, dass ich aufgrund der Kopfschmerzen nicht so essen konnte, weil mir generell übel war. Ich erzählte auch von meinen Problemen mit dem Nacken und irgendwie schwappten dann bei ihrem Gemaule meine Hormone über und ich fing an zu heulen. Bin aber aufgrund der anhaltenden Schmerzen eh schon etwas empfindlicher. Ich bat sie um eine Überweisung für einen Chiropraktiker, die ich auch bekam. Dann sagte sie mir, dass sie mir auch eine AUB gibt - 4 Wochen. 😱
Ich sagte ihr, das sei nicht nötig. Höchstens ein paar Tage, damit ich die Wartezeit bis zum Chiropraktikertermin überbrücken kann. Daraufhin wurde sie ganz patzig und meinte, das hätte sie so entschieden und ich solle mich in den nächsten 4 Wochen abreagieren. Dann habe ich den nächsten Termin. Als ich zu Hause war, habe ich mir die Diagnose auf dem Schein angesehen. "Nervenschwäche"
Ich dachte echt, ich spinne. Ich fühle mich total überrumpelt und abgestempelt. Es ging mir nie um 4 Wochen krank, ich will ja nicht blau machen. Ich möchte nun gerne den Arzt wechseln, das war nämlich nicht das erste Mal, dass sie so patzig war. Geht das denn mitten im Quartal?

Und was passiert, wenn ich die AUB abgebe (mal abgesehen davon, dass mir mein Chef den Hals abreißt)? Kann ich vor Ablauf der 4 Wochen wieder arbeiten gehen?
Wenn ich den Schein nicht abgebe, muss ich Montag wieder arbeiten. Ich habe den Termin beim Chiropraktiker aber erst am 21.5. bekommen. Die Schmerzen sind im Moment etwas besser geworden, aber ich sitze auch sehr wenig. Autofahren geht hingegen gar nicht und das ließe sich ja nicht vermeiden.

Danke schon mal für Antworten und bitte entschuldigt, dass es so lang geworden ist.

LG
nordseebrise

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Huhu 🤗
Erstmal gute Besserung !
Bitte kontaktiere einen weitern Arzt und schildere was dir bei deiner jetzigen FA wiederfahren ist so geht es nicht!
Meiner Meinung nach kann man im Quartal den Arzt wechseln ich würde aber sicherheitshalber beim neuen FA bei der Terminvergabe einmal nachfragen wie das ist ob zwei Ärzte im Quartal mit der KK abrechnen können. Müsste aber gehen, sonst müsste der neue FA dir das sagen !
Zu deinem gesundheitlichen Zustand kann ich dir nur raten die 4 Wochen anzunehmen! Ich sehe es auch so das du dich schlecht fühlst 4 Wochen der Arbeit fern zu bleiben ich weiß leider wovon ich rede ich bin seit Woche 9 mit starker Übelkeit mit Erbrechen krank geschrieben bin jetzt in der 21 Woche naja es wird nicht besser 🙄
Du könntest auch früher wieder arbeiten gehen dann musst du aber "gesund" geschrieben werden.
Viele Grüße und alles Gute 🤰🏻

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Es können nicht ohne Weiteres zwei Gynäkologen die Pauschale abrechnen, deshalb ist ein Wechsel schwierig. An Stelle der TE würde ich das vorher mit der KV klären und auch mit dem potentiellen neuen AG.

Dass sie sich "gesund schreiben" lassen muss, um früher als vom Arzt vermutet wieder arbeiten zu dürfen, stimmt nicht. In der AUB gibt der Arzt ausdrücklich nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an!

2

Ich würde mich bei der Krankenkasse informieren wie es bei einem welches während des Quartals aussieht schließlich müssten sie das am besten wissen sie kommen ja dan für die evtl „doppelt“ entstandenen Kosten auf.

Während einer laufenden Krankmeldung würde ich nicht arbeiten gehen außer du hast ein Schreiben eines Arztes das du quasi wieder gesund bist ansonsten bist du für diese Zeit nicht „versichert auf der Arbeit“ so wurde es mir von meinem Hausarzt mal erklärt
Wünsche dir alles gute

8

Es ist nicht richtig, dass man eine ärztliche Bescheinigung benötigt, um vor Ablauf der AUB wieder versichert zu arbeiten.

3

So dramatisch ist das doch alles gar nicht.

Die wenigen Tage vom HA waren dir nicht genug, also freu dich doch, dass deine FÄ dich ernst genommen hat und länger krank schreibt, wenn es dir so schlecht geht. Was da nun als Grund drauf steht, würde mich nicht interessieren. Der AG bekommt das eh nicht mit, vielleicht ist deine Ärztin auch einfach nicht befugt, das von dir angegebene Krankheitsbild zu diagnostizieren?Da kenne ich mich nicht aus.

Einem Wechsel muss die KK zustimmen.
Um trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen, brauchst du ein Schreiben vom Arzt, dass du wieder genesen bist, aus versicherungstechnischen Gründen.

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Man braucht keine "Gesundschreibung" um vor Ablauf der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit wieder zu arbeiten!

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Wenn der AG aber sicher gehen möchte, dann benötigt man die schon. Sollte irgendwas sein, haftet ansonsten dieser.
Der AG kann somit auf eine “Gesundschreibung“ bestehen.

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Du darfst im Quartal wechseln nur ob dich jemand nimmt ist die frage, denn jeder arzt bekommt eine pauschale pro ss, im Quartal, diese hat deine Ärztin abgerechnet, ein weiterer arzt darf sie nicht mehr abrechnen, bedeutet er arbeitet für dich umsonst, das macht keiner.... Betreff s Der Au du kannst in den 4 Wochen zum Arzt gehn und er kann dich wieder gesund schreiben, dann verfällt die Au, die du abgegeben hast LG

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Und was passiert wenn man in der SS in eine andere Stadt zieht? Darf man das nicht weil man schwanger ist? Also verstehe ich nicht so ganz oder ist dass dann alles auf privat Rechnung für mich als gesetzlich Versicherte. Kann ja so auch nicht sein wir leben ja nun in einem Sozialstaat.

Ich frage da ich tatsächlich im Juli in eine andere Stadt fahre.

Und auch so war ich während der ss auch schon bei zwei anderen Frauenärztinnen in anderen Städten und die haben mich ganz problemlos behandelt sogar mehrfach .

?

5

Huhu..

Wünsche dir ne gute Besserung und alles gute.

Zum Thema Arztwechsel solltest du deine Krankenkasse fragen.

Zum Thema vorzeitig wieder arbeiten: das ist Unsinn was hier geschrieben wurde. Die Dauer der Krankschreibung ist nur eine Prognose. Wenn du dich eher wieder fit fühlst, darfst du wieder arbeiten. Bist auch versichert.

Kannst du hier nachlesen.

https://www.google.es/amp/s/www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/arbeiten-trotz-krankschreibung-was-ist-erlaubt_76_397212.html

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Im Quartal den FÄ zu wechseln ist nicht möglich, bei gesetzlich Versicherten gibt es die Schwangerschaftspauschale die die Kasse nur einmal bezahlt.
Frag bei deiner Kasse nach, welche Möglichkeiten es gibt. Ich müsste den einen FÄ bitten mir eine privatrechnung auszustellen.
Alles gute dir!!!

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Du kannst ohne Probleme wieder arbeiten gehen, sobald es Dir besser geht.
Eine Gesundschreibung vom Arzt gibt es nicht, das ist ein Mythos.
Es heißt deshalb auch voraussichtlich AU bis...
Du bist auch ganz normal versichert, wenn Du die Arbeit wieder aufnimmst.

Gute Besserung!

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Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten!
Ich antworte jetzt nicht jedem einzeln, eure Meinungen sind ja ähnlich.
Ich werde am Montag bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen, ob ein Arztwechsel möglich ist.

Was die AUB angeht, frage ich mich gerade, ob der Arbeitgeber trotzdem irgendetwas anfordern kann. Ein Schreiben vom Arzt o.ä., als Nachweis für die Arbeitsfähigkeit sozusagen.

LG
nordseebrise

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Hallo.
Zum Arztwechsel:
Es ist richtig, dass die Vorsorgepauschale für Schwangere pro Quartal nur von einem Arzt abgerechnet werden darf.
Es wird tatsächlich auch nur an einen Arzt gezahlt, auch bei Wohnortwechsel.

Allerdings muss dafür mehr als eine Vorsorgeuntersuchung gemacht werden, denn es gilt die "überwiegende" Vorsorge.
Der andere Arzt bleibt keineswegs unbezahlt - ABER er muss anders abrechnen und bekommt dadurch weniger.
Daher weigern sich einige Praxen (unzulässig), andere verlangen die Pauschale von den Patientinnen (~ 120€).

Falls du erst einmal bei der Ärztin warst, würd ich den Praxiswechsel dort kundgeben unter Hinweis auf die Abrechnung.

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Ich weiß wie es dir ergeht mit der hws
Ich laufe seit 1,5 Wochen mit extremer Migräne rum ist echt nicht schön. Den gyn kannst du jederzeit wechseln. Wünsche dir gute Besserung.
Lg muddi mit 4 kids an der Hand und bauchwunder 16 ssw inside