Während der Teilzeitbeschäftigung Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben,

ich hätte mal eine Frage in die Runde :-)
Ich arbeite momentan in Teilzeit während der Elternzeit.Meine Elternzeit läuft allerdings Mitte Juni aus. Geburtstermin des 2. Kindes wäre allerdings erst im Juli. Was passiert mit meinem Gehalt ab Mitte Juni also nach der Elternzeit, wenn ich bereits während der Elternzeit noch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme?
Mit dem Arbeitgeber wurde noch keine Arbeitszeitregelung nach der Elternzeit getroffen.
Bekomme ich dann ab Mitte Juni wieder volles Arbeitsentgelt wie ein Vollzeitmitarbeiter?
Obwohl ich im Beschäftigungsverbot bin?

Hoffe es kann mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen :-)

1

Ja, du würdest dein volles Gehalt bekommen.

Aber wenn ET im Juli ist, fängt dann nicht dein Mutterschutz vorm Ende deiner Elternzeit an?

3

Ja das stimmt, sollte Geburtstermin Juli sein reicht es noch für den Mutterschutz noch in der Elternzeit. Sollte es allerdings eher GB im August oder September sein würde es nicht reichen.

9

Beim Beginn des Mutterschutzes wird vom voraussichtlichen ET ausgegangen. Also ist der vorher bekannt. Dann beendest du deine laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig (Enddatum 1 Tag vor Beginn) und erhältst den gleichen AG-Zuschuss wie beim vorigen Kind.

2

Wenn die EZ endet, gehst du ganz normal in dein altes Arbeitsverhältnis über. Dh VZ. wenn du ein BV hast muss die „Verbesserung“ auch anerkannt werden. Da du aber in Mutterschutz gehst zählt ja das durschnittsgehakt der letzten 12 Monate. Ich glaub da musst du gezielt einen Personaler fragen.

4

Nein, für den Mutterschutz zählt nicht der Verdienst der letzen 12 Monate. Und auch nicht für ein BV.

5

Meine Frage ist eigentlich ob ich nach der Elternzeit wieder volles Mutterschaftsgeld bekomme, trotz dass ich während der Elternzeit ein BV bekommen habe.

weitere Kommentare laden