Wechsel der Steuerklasse 14 Tage vor der Geburt

Hallo Ihr Lieben,
ich sitze gerade vor dem Elterngeldantrag damit dieser schon fertig ist wenn wir in ein paar Tagen unser kleines Wunder in die Arme schließen können.
Jetzt zu meiner Frage bisher waren mein Mann und ich in der Steuerklasse 4. Macht es Sinn, bzw darf man jetzt noch die Steuerklasse wechseln so das mein Mann in meiner Elternzeit mehr verdient? Also er in die 3 und ich in die 5?

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Hallo,

Super Frage, die Antwort interessiert mich auch brennend 😊

Lg

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Grundsätzlich darfst du 1 mal im Jahr die Steuerklasse wechseln, ich würde dir aber dringend raten mit einem Steuerberater das abzuklären ob es in eurem Fall sinnvoll ist. Hat ja dann auch was mit Steuererklärung usw. zu tun, da kann dir ein Experte schnell Auskunft geben!

LG Elisabeth

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Am Ende vom Jahr, nach der Steuererklärung, zahlen eh alle dasselbe. Egal ob man vorher 3/5 oder 4/4 hatte.

Bei 3/5 ist es wahrscheinlich dass man nachzahlen muss. Bei 4/4 kriegt man eher was raus.
Der Betrag den man in einem Jahr gesamt bezahlt, bleibt also immer gleich.

Da wir nie Bock auf Nachzahlungen hatten, haben wir immer 4/4

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Das machen wir auch so - dann macht die Steuererklärung sogar Spaß 🤩

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Da stimmt so ,jedoch wenn man 7 Monate vor Geburt (Minimum ) wechselt ,erhält man ein Plus beim Elterngeld und das ist dann auch ein TATSÄCHLICHES plus . Man muss es eben nur früh genug tun ,somit sind 10 Tage vor Geburt definitiv zu spät !

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Unser Steuerberater hat uns davon abgeraten, da das Geld aus Mutterschutz und Elterngeld zu einer Steuernachzahlung führt (das wird erst im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt und versteuert), mit 4/4 zahlt man unter dem Jahr schon mehr voraus und muss dann weniger oder nichts nachzahlen. Bei 3/5 habt ihr zwar um ersten Moment mehr Geld im Monat, müsst euch aber auf eine Nachzahlung einstellen.
Zumindest wurde es uns so gesagt ...

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Huhu,
so Pauschal kann man da leider nichts zu sagen. Würde lieber etwas Geld in einen Steuerberater investieren oder den Lohnsteuerhilfeverein zur Rate ziehen.
Es kommt da sehr auf dir genauen Zahlen an.
Als Beispiel: 3 und 5 wird immer nachgesagt, dass man damit rechnen muss etwas nach zu zahlen. Bei uns war das Gegenteil der Fall. Wir haben noch etwas raus bekommen. Das ganze ist leider sehr komplex, da es nicht nur auf das Einkommen ankommt, sondern auch darauf was ihr absetzen könnt ( Bei uns haben Gewerkschaftsbeitrag, Pendlerpauschale und Spenden z.B. noch einiges bewirkt)

LG

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Wenn man genug absetzen kann, kann man natürlich auch bei 3/5 was raus kriegen. Bei den Meisten ist das aber nicht so.

Hättet ihr zu dem Zeitpunkt 4/4 gehabt, hättet ihr noch mehr rausbekommen.

Am Ende vom Jahr zahlt man die Summe x ob man vorher 3/5 oder 4-4 hat

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Hallo, wie die anderen schon gesagt haben, ist das mit den Steuerklassen so eine Sache... ich selber arbeite beim Steuerberater und kann trotzdem keine pauschale Antwort darauf geben... ich werde aber zB obwohl wir vorher ähnlich viel verdient haben, mit Beginn der Elternzeit in Steuerklasse 5 gehen weil wir dafür fast 500€ mehr im Monag zur Verfügung haben, also quasi meine Einbußen wieder auffangen! Davon legen wir dann aber auf jeden Fall etwas bei Seite für eine wahrscheinliche Nachzahlung! Auf jeden Fall würde ich nicht solange du noch im Mutterschutz bist wechseln, sondern erst mit Beginn der Elternzeit

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Also wir haben es 2016 so gemacht, nach Geburt in 5/3 gewechselt und wir mussten nichts nachzahlen. Aber das muss man eben individuell gucken.
Lg

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Hi

Wir haben bei Bekanntwerden der SS die steuerklasse gewechselt, ich in 3 mein Mann in 5, damit ich mehr Elterngeld bekomme. Wir verdienen sonst fast gleich also haben wir normalerweise 4 und 4.
In der Elternzeit mit Elterngeld haben wir jetzt auch wieder auf 4 und 4 gewechselt.
Wenn ich kein Geld mehr bekomme, im zweiten Jahr der Elternzeit, wechseln wir in 3 und 5. Mein Mann nimmt dann logischerweise die 3.
Wenn wir beide wieder verdienen gehen wir wieder in 4 4. Da unsere Tochter Ende Oktober geboren ist, können wir jedes Jahr im Januar wechseln.

Unser Steuerberater hat gesagt, bei uns kommt das so gut hin.
Aber lieber individuell nochmal nachfragen..

Alles GUte

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Um die Frage einigermaßen direkt zu beantworten:
1. ihr dürft wechseln, sofern ihr dieses Jahr noch nicht gewechselt habt. Meistens muss man den Wechsel bis zum 20. beantragen, damit er für den nächsten Monat greift. Ist jedenfalls bei unserem Finanzamt so, vielleicht ist das ja aber bei jedem Finanzamt anders. Insofern könnt ihr zu Januar auf jeden Fall wechseln, denn dann hat ja auch ein neues Jahr begonnen.
2. ob es sinnvoll ist oder nicht ist von vielen Faktoren abhängig. Ich habe mal für eine grobe Orientierung bei Elster online eine „Test-Steuererklärung“ erstellt, in die ich das Jahresgehalt meines Mannes und alle Abgaben (bei Nettolohn.de ermittelt) eingegeben habe und eben mein Elterngeld, das Kindergeld und ich glaube auch Mutterschutzgeld, aber da bin ich mir gerade nicht sicher. Bei dem Formular ist aber erläutert, was man angeben muss, das erklärt sich also selbst.
Das habe ich einmal mit den Abgaben in Steuerklasse 4 und einmal mit denen in Steuerklasse 3 gemacht. Elster zeigt einem ja dann die voraussichtliche Erstattung bzw. Nachzahlung. So konnte ich das wenigstens mal vergleichen. Und bei uns wäre die Nachzahlung schon sehr hoch gewesen.
Alles, was wir sonst noch absetzen, habe ich hier vernachlässigt, denn das geben wir ja an, egal welche Steuerklassen wir haben. Das hat also keinen Einfluss auf die Differenz, die ich ermittelt habe.
Ich hoffe, das war jetzt verständlich ausgedrückt 😅

Mein Fazit ist jedenfalls: da man ja im Moment eh kaum Zinsen bekommt, lohnt sich dieser monatliche „Vorschuss“ durch Steuerklasse 3 bei uns nicht. Da wir auch mit dem Steuerklasse 4 Gehalt gut hinkommen belassen wir es lieber dabei und freuen uns dann auf eine Rückzahlung.