Hallo,
Leider bin ich auf meine Frage hier noch nicht fündig geworden.
Folgendes:
Ich bin in der 22 ssw.
Wurde wg. Übelkeit/erbrechen 3 tage krankgeschrieben.
Dann 2 Wochen krank wegen geplatztem Hämathom in der Gebärmutter.
Dann 2 Wochen krank wegen vorzeitiger wehen.
Jetzt krieg ich einen Brief vom AG mit der Info, dass sie die lohnfortzahlung einstellen, da die letzte AU die 42 Tage überschreitet.
Erstmal war ich total verwirrt, weil ich nxuht auf die Tage kam.
Aber nach Anruf bei der kk jetzt die Info, dass ich letztes Jahr ja auch bereits wegen Schwangerschaft krankgeschrieben war.
Ja allerdings, ich war 3 Wochen wegen einer Fehlgeburt krankgeschrieben.
Meine Frage nun, dürfen 2 unterschiedliche Schwangerschaften als eine Ursprungs Erkrankung angesehen werden??
Mein AG hat von der KK ja auch die Zeiten mitgeteilt bekommen, weshalb die lohnfortzahlung endet. Auch die aus dem letzem Jahr nochmal. Mein AG weiss nun ja auch, dass ich letztes Jahr bereits einmal schwanger war! Weil diese Jahr wissen sie ja von meiner schwangerschaft und den AUs wegen ss. Das ist ja auch nciht richtig. Es hat ja einen Grund, warum die Codes auf den AUs für den AG nichr draufstehen.
Hatte einer von euch das schon mal?
Vg
Krankengeld wg. Beschwerden im Ursprung Ss - 2 schwangerschaften
Wenn es innerhalb 12 Monate ist ja. Es ist je im Grunde ein und die selbe "Krankheit".
Wenn man 6 Monate dazwischen arbeiten war und ist dann nochmal wegen der selben Krankheit krank geschrieben fangen die 6 Wochen wieder von vorne an.
Ja. Aber die FG war im Oktober/november.Erneut schwanger seit Februar, erneut krank im März, April und Mai.
Also innerhalb der 6 Monate.
Die Kk hat den AG ja nxuht direkt die Krankheit mitgeteilt, sondern, dass die Lohnfortzahlung endet wegen den 5 Fehlzeite wg. DERSELBEN Erkrankung. Und da kann sich der AG ja 1 und 1 zusammen zählen. Das ist für mich super unangenehm.
Hallo
Also nach meinem Verständnis würde ich sagen das es zwei verschiedene Sachen sind. Die KK darf doch dem Arbeitgeber gar keine Auskunft über deine Krankheit geben oder sehe ich das falsch? Kann dir die Krankenkasse darüber keine Information geben, weil die müssen dir ja jetzt Krankengeld zahlen und hätten dann eigentlich vorher schon einen Antrag zuschicken müssen damit du diesen rechtzeitig einreichen kannst damit zu direkt anschließend Krankengeld bekommst, dein Arbeitgeber muss da ja auch was für die kk ausfüllen. Und Wenn's ums Geld geht dürften die dir ja eigentlich eine richtige Auskunft geben können ob das zusammen gerechnet wird oder eine andere krankengeschichte ist, die sind ja bestimmt froh wenn sie nix zahlen müssen.
Dein AG bekommt von der Krankenkasse nicht den Grund mitgeteilt. Der AG stellt eine Anfrage auf Anrechenbarkeit und die KK sagt nur ja oder nein. In deinem Fall berechtigterweise „ja“. Deshalb hat aber keiner den Grund erfahren.
Aber er weiss Dann ja, dass man mind
6 Wochen wegen derselben Sache krank war. Und er hat die exakten Fehlzeiten aufgelistet bekommen, wlevhe anrevhenbar sind. Da zählt man ja eins und eins zusammen.
Hab ich gerade gefunden. Also scheint nicht so einfach zu sein und muss aufjedenfall geprüft werden.
Liegen alle AU-Nachweise vor, prüft die Krankenkasse anhand der Diagnosen, in wie weit die Vorerkrankungen auf dieselbe Grunderkrankung wie die aktuelle Erkrankung zurückzuführen sind. Die Prüfung kann hierbei nicht automatisch erfolgen, weil gleiche Diagnosen nicht immer auch derselben Grunderkrankung zugeordnet werden können. So können unabhängig voneinander z.B. Erkrankungen aufgrund einer Depression vorliegen, welche jedoch auf unterschiedliche Ereignisse zurückzuführen sind und daher nicht aufeinander angerechnet werden dürfen. Kann anhand der Diagnose ein Zusammenhang nicht zweifelsfrei durch die Krankenkasse beurteilt werden, müssen teilweise die behandelnden Ärzte oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in die Prüfung eingebunden werden.
Es geht in deinem Fall ja nicht um irgendwelche Diagnosen oder Ursprungserkrankung.
Deine AU sind alle schwangerschaftsbedingt und das Genau ist der Grund, warum diese Zeiten zusammengezählt werden.
Also ja, es ist korrekt.
Aber keine Sorge, beim Elterngeld wird schwangerschaftsbedingtes Krankengeld ausgeklammert, stellt also keinen Verlust dar.