Hilfe mit Anträgen

Hallo ihr lieben :)

Bin heute in die 30. SSW gerutscht und so langsam muss ich das Thema mit den Anträgen mal angehen. Vaterschaftsanerkennung und sorgerechtsteilung haben wir schon gemacht. (Wenn man noch nicht verheiratet ist muss man das ja machen) aber was muss ich sonst noch machen? Meine Chefin weiß natürlich auch Bescheid. Arbeite als Kosmetikerin in einem 4 Mann Betrieb. Muss ich trotzdem Antrag auf Elternteil etc bei ihr stellen? Wir haben mündlich ausgemacht dass ich wenn es möglich ist nach einem Jahr langsam wieder anfange.

Ansonsten muss ich bei der Krankenkasse was einreichen? Und den Elterngeldantrag kann ich glaube ich sowieso erst machen wenn die kleine da ist soweit ich weiß. Aber kenn mich leider nicht wirklich gut aus. Wäre toll wenn jemand mehr wüsste.

Lg Lilo mit Babygirl 30+0 🤰🏻🥰

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Du musst das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen und das am besten noch vor Beginn des Mutterschutzes. Außerdem musst du die Elternzeit sowie das Elterngeld und Kindergeld nach der Geburt unbedingt schriftlich beantragen. Die Elternzeit natürlich beim Arbeitgeber.

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Mhh
Also ich hab mich bis jetzt mit folgenden Anträgen beschäftigt:
Mutterschaftsgeld
Elterngeldantrag
Aufnahme in die Familienversicherung
Kindergeld

Ich glaube das war‘s. Ich habe lieber alles schon vorher fertig, auch wenn man es erst nach der Geburt einreichen kann.

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Bin im Moment auch mit dem Papierkram dran :)

Mit dem Wisch vom FA, der den ET bestätigt, beantragst du vorab bei deiner KK das MuSchu-Geld für den Zeitraum vor der Geburt.
Nach Geburt beantragst du die Geburtsurkunde und meldest dein Kind beim Einwohnermeldeamt an.
Die Geburtsurkunde bekommst du in mehrfacher Ausfertigung und beantragst damit
- erstmal MuSchu-Geld bei deiner KK für die Zeit nach der Geburt
Den Nachweis über MuSchu-Geld vor und nach Geburt benötigst du nämlich, um dann Elterngeld beantragen zu können
- dann Elterngeld (geht nur 3 Monate rückwirkend)
- meine KK möchte zur Aufnahme des Kindes in meine Versicherung ebenfalls einen Geburtsnachweis haben, ich denke mal das wollen alle KKen.

Außerdem kann/muss natürlich Kindergeld beantragt werden (geht nur 6 Monate rückwirkend)
- hierfür benötigst du die Steuernummer deines Kindes, die das FA dir automatisch zusendet!

Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld kannst du vorab online bekommen und vor-ausfüllen, dann musst du nach Geburt nur noch das genaue Geburtsdatum,evtl. den Namen -falls noch nicht festgelegt- und die letzten fehlenden Daten eintragen und die nötigen Anlagen beifügen.

Die Meldung über Elternzeit muss ebenfalls schriftlich erfolgen und 7 Wochen vor Antritt dieser = im Normalfall (bei Mutterschutz von 8 Wochen nach Geburt) innerhalb einer Woche nach Geburt beim AG eingehen.
Meinem reicht ein 2-Zeiler, dass ich "nach Ablauf des Mutterschutzes bis zum Datum xy meine Elternzeit in Anspruch nehmen werde"

Willkommen im bürokratischen Dschungel #schwitz #winke

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Wichtig, wenn der Papa in ersten zwei Lebensjahren auch Elternzeit nehmen möchte, muss er dies 7 Wochen vor dem errechneten Termin dem Ag angeben. Würde das immer! schriftlich machen.
Für dich gilt auch, dass du dich die ersten 2 Jahre da festlegen musst. du könntest z.b. auch 2 Jahre Elternzeit angeben, und schonmal rein schreiben, dass du wie besprochen voraussichtlich nach einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit zurückkehren möchtest. Oder du nimmst nur 1 Jahr und änderst deinen Vertrag danach auf Teilzeit. Dann wird ne Rückkehr auf Vollzeit schwieriger. wobei es da ja auch dieses neue Teilzeitgesetz gibt seit diesem Jahr...

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Danke für deine tolle ausführliche Antwort 😊

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Hol dir mal das Buch babypedia,das ist hammer und hat mir unendlich geholfen weil da alles zu anträgen etc drin steht

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Hab ich gleich mal bestellt. Dankeschön 😊