Guten Morgen,
ich bin in der 7. Ssw und habe es meinen Eltern und Schwiegereltern erzählt. Jetzt kam die Frage auf, ob wir dann auch heiraten. Jetzt nicht so wie früher, ihr müsst, sondern eher neutral. Nur mein Vater denkt, dass ich dann besser abgesichert wäre.
Ich will meinen Freund schon irgendwann heiraten, aber nicht jetzt überstürzt nur weil ich schwanger bin. Wir haben doch das Jahr 2019, nicht 1950.
Jetzt die Frage : Was ändert sich denn, wenn man ein uneheliches Kind bekommt, man muss die Vaterschaft anerkennen lassen, oder? Und wie ist das mit dem Nachnamen des Kindes? Wer bekommt das Kindergeld?
Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen mit oder ohne Heirat?
Danke und LG
Schwanger ohne Heiraten
Also erstmal kann man schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen und das geteilte Sorgerecht beantragen geht beim Jugendamt. Sind zwei Anträge, die man zusammen stellen kann aber nacheinander eingereicht werden da das eine die Voraussetzung für das andere ist. Kindergeld bekommt der wo den Antrag stellt, bei uns stelle ich den Antrag und gebe dann auch meine kontodaten an, kann man aber auch abweichend vom Antragsteller machen.
Wenn ihr heiratet kannst du dich mit bei ihm krankenversichern lassen anders kann’s gegebenenfalls sein dass du dich freiwillig versichern musst je nach dem wie die Situation aussieht.
Wir konnten vaterschaftsanerkennung U sorgerechtsteilung an einem Tag an Schreibtisch des lieben Herren machen.2 Blätter. Beide auf beiden Blättern Unterschreiben U fertig war es.
Lg
Bei uns wird’s auch an einem Tag gemacht aber die Dame meinte irgendwie dass das quasi nacheinander abläuft weil zuerst das eine quasi erledigt sein müsste. Aber das würd für uns keinen Unterschied machen weil wir nur einmal hin müssten für beide Formulare. 😊
Wir mussten die Vaterschaft anerkennen lassen. Das wars. Mehr ändert sich nicht. Da wir aber eh heiraten wollen musste ich auf dem Jugendamt noch unterschreiben das mein Mann das halbe sorgerecht bekommt.
Ansonsten hast du das alleinige sorgerecht.
Hi Glückwunsch,
ob es (finanziell) besser ist kommt auf mehrere Faktoren an. Kurz zusammengefasst: Entscheidet ihr euch für das klassische Modell, Frau reduziert auf mehrere Jahre Arbeitszeit, dann ja, wäre es für dich im Falle einer Trennung besser du bist verheiratet.
Guten Morgen,
bei uns ist es die gleiche Situation und auch wir haben nicht vor, extra wegen der Schwangerschaft die Hochzeitspläne enorm voran zu treiben - allein schon, weil es für mich den Beigeschmack hätte, dass man es jetzt nur tut weil man "muss" und nicht weil man will.
Wie du sagst, ist es bei unverheirateten Paaren wichtig, dass dein Partner die Vaterschaft anerkennt und ihr ggf. eine gemeinsame Sorgeerklärung abgebt. Letzteres ist aber, soweit ich weiß, kein Muss.
Als Mutter kannst du das Kindergeld beantragen und bekommst das dann auch ausgezahlt.
Für den Nachnamen gilt, dass du als Mutter festlegen kannst, ob es deinen oder den deines Partners bekommt.
Sollte es deinen Namen zunächst bekommen und dann nach einer möglichen Hochzeit den deines Partners/ des Papas annehmen, ist es am einfachsten, wenn ihr vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung macht und die gemeinsame Sorgeerklärung abgebt.
Unsere Maus wird direkt den Namen des Papas bekommen.
Ich wünsch dir aber nun erstmal eine tolle Schwangerschaft und viel Freude beim Lesen - es ist Wahnsinn, was einem jetzt so nach und nach für Fragen kommen
Liebe Grüße
Es besteht keine Pflicht die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Es weist niemand darauf hin. Wir haben es allerdings auf dem Rathaus machen lassen und in diesem Zuge wird auch der Nachname geklärt. Das könnt ihr euch dann aussuchen.
Sorgerecht kann man ebenfalls beantragen, haben wir nicht gemacht, wir wollen definitiv irgendwann heiraten, jedoch auch nicht nur, weil wir nun ein (geplantes) Baby bekommen.
Elterngeld ist davon abhängig, ob man im gleichen Haushalt lebt. Kindergeld bekommst du in jedem Fall.
Leider ist das nicht ganz richtig. In Deutschland bist du verpflichtet anzugeben wer der Vater des Kindes ist! Kommt irgendwann raus das du es weißt aber nicht mitgeteilt hast bekommst du richtig Probleme. (Strafbar)😅
Sind zwei drei oder mehrere Männer möglich gibst du die Namen an und die Herren tretten dann zum Vaterschaftstest an.
Woher weißt du das?
Man sollte auch bedenken das Du, wenn ihm was passiert, so keine Hinterbliebenen Rente bekommst. Es kann ja immer mal was sein. Ich bin da sehr Altmodisch, mir war wichtig das wir alle den selben Namen tragen. Wenn Dein Kind je2drinen Namen bekommt, was ja meist so ist, dann muss der bei der Heirat mit geändert werden. Bekannte haben daher für das Kind den Nachnamen des Vaters gewählt... Da würde ich mich nochmal genauer informieren.... LG und alles Gute!
Hi,
geändert werden MUSS da überhaupt nichts...in meinem verheirateten Freundeskreis ist es bei dem Großteil so, dass nicht alle Familienmitglieder den gleichen Namen tragen, bei uns auch nicht...es soll ja sogar Männer geben, die den Nachnamen der Frau annehmen....
Aber vorher überlegen, wie es im Falle einer Hochzeit sein sollte, erspart Arbeit und Kosten ...
Ich sag ja, ich bin da eher Altmodisch.... Mich würde es stören wenn wir nicht alle den selben Namen hätten. Deswegen sollte sie sich darüber Gedanken machen. Wie es dann jeder hält, bleibt ja jedem selbst überlassen 😊
Vor der Geburt könnt ihr Vaterschaft anerkennen lassen und Sorgerecht klären. Nachnamen kann das Kind entweder deinen oder den deines Partners bekommen. Kindergeld bekommt der der es beantragt.
Besser abgesichert ist man bei einer heirat auch nicht unbedingt. Die Witwenrente ist bei jungen paaren minimal. Als begünstigte bei den Versicherungen könnt ihr euch jetzt schon eintragen oder wenn euer Kind da ist dieses.
Hallo letthesunshine,
wie es schon erwähnt wurde, bekommst du keine Witwenrente, wenn du nicht verheiratet bist und deinem Partner was zustößt (und umgekehrt).
Was ich am aller Wichtigsten finde ist, die Vaterschaft anzuerkennen (VOR der Geburt) und zwar aus folgendem Grund:
Sollte deinem Partner während der Schwangerschaft was zustoßen würde er in der Geburtsurkunde NICHT als Vater eingetragen (auch ein Vaterschaftstest wird dann nicht gemacht). Das heißt, das Kind hätte nie einen offiziellen Vater und auch keinerlei Ansprüche auf Waisenrente bzw. Erbe (das wäre dann Kulanz der Hinterbliebenen deines Freundes...). Das gilt es hier wirklich zu bedenken!! Bei Verheirateten wird automatisch davon ausgegangen, dass der Ehemann der Vater ist und der dann auch in der Geburtsurkunde eingetragen.
Das ist falsch. Wenn der Partner vor der Geburt verstirbt gibt es auch danach noch die Möglichkeit die Vaterschaft feststellen zu lassen. Das Kind hätte dann ganz regulär Anspruch auf halbwaisenrente etc.
Woher hast du diese Info? Mir wurde das vom Jugendamt genau so gesagt wie ich es oben geschrieben habe!
Hallo,
ich bin jetzt mit dem 3. Kind schwanger und bin mit meinem Partner auch nicht verheiratet.
Wir lassen jetzt vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen und das geteilte Sorgerecht. Kindergeld werde ich wieder auf meinen Namen beantragen, da die beiden Großen auch über mich laufen.
Den Familiennamen bekommt es auch wie die beiden anderen von mir.
Bis jetzt hatten wir noch keine Probleme nur weil wir nicht verheiratet sind. Es gibt so viele Patchworkfamilien heutzutage.
LG Kids0508