Problem Arbeitgeber verweigert Bestätigung Elternzeit

Tut mir leid, ich weiß leider nicht wohin mit der Frage. Ich weiß ich bin hier falsch. Möchte die Situation dennoch erklären. Ich bin derzeit in meiner Ausbildung. Am 26.10 kam mein Sohn zur Welt. Schon seid Verkündung der Schwangerschaft versucht mein AG mir eins auszuwischen. Ich hatte meinen Antrag auf EZ abgegeben und alles schön und gut. Der Antrag ist rechtens. Am 04.12 hatte ich ein Gespräch in der Schule wie es weiter gehen sollte. Ich meinte das mein Vertrag in der elternzeit ausläuft. Ich ihn nicht verlängern möchte und nicht sehe das mein AG den verlängert. Der Vertrag endet laut Rechtslage nicht in der EZ sondern erst danach. Mein AG stellt mir keine bescheinigung aus weil ja der Vertrag endet. Die hätten das ja mit ihrem Anwalt besprochen und er sagt keine bescheinigung. Was soll ich jetzt machen? Ich bin genervt weil sich das alles seid der Geburt zieht. Die ganzen Papiere behalten sie da, geben nicht mal Bescheid wenn was fertig ist. Jetzt verweigern sie die Bestätigung der EZ. Fehlende Formulare können sie mir angeblich auch nicht geben. Obwohl sie mir ausgehändigt werden müssen wenn ich danach frage. Soll ich zum Anwalt? Dann läuft die Frist des Elterngeldes ab. Und ich kriege keine Nachzahlungen. Bin etwas ratlos. Tut mir leid falls ich jemanden nerve und das der Text eventuell unverständlich ist.

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Hi,

ich würde zum Anwalt gehen. So ein Briefkopf kann ungemein hilfreich sein. Und ehe da Fristen ablaufen, alles rübergeben und der Anwalt kümmert sich.

Alles Gute ☘️

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Dankeschön. Dann werde ich das wirklich lieber machen

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Ab zum Anwalt.

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Besorg dir einen Antrag auf Beratungskostenübernahme (meist beim Amtsgericht deiner Stadt). Da ziehst du frühst eine Nummer und wartest. Ich habe damals mein nicht vorhandenes Einkommen vorgezeigt und war keine 5 Minuten beim Sachbearbeiter. Den Schein bekommst du gleich mit und kannst zum nächsten Anwalt dackeln.

EZ kann nicht verweigert werden, sofern sie nach der Geburt gleich für 2 Jahre festgelegt wird. Endet der Vertrag vorher, gilt die EZ bis Vertragsende. Mit anwaltlichem Briefkopf ist das für AGs irgendwie verständlicher🤪

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Den Tipp finde ich gut, da Anwaltskosten nicht ohne sind. Und du die Anwaltskosten im Arbeitsrecht selbst bei gewonnenen Verfahren selbst tragen musst.

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Juhu,

ich weiß nicht ob ich alles so richtig verstanden habe.
Du hast deine Elternzeit fristgemäß "angemeldet"?
Früher wurde es Elternzeitantrag genannt und nun nennt es sich Elternzeitanmeldung um nochmal die Rechte der Elternzeitler zu verdeutlichen.
Bedeutet nur wenn dein Arbeitgeber etwas gegen deine Elternzeit hat, kann er versuchen sie zu verweigern aus dringend betrieblichen Gründen.
Gibt es da nichts und die Reaktionsfrist seinerseits ist abgelaufen, brauchst du auch keine schriftliche Genehmigung.
Du müsstest ja nun bereits in Elternzeit sein also alles gut.
Ist vielleicht ein kleines Hickhack Spiel seinerseits wenn dir eine Bestätigung wichtig ist und er sie dir nicht geben möchte.

Und Elterngeld beantragst du ja dennoch.

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Dein AG Brauch deine Elternzeit nicht bestätigen! Zumal es sich nicht um einen Antrag sondern eine Anmeldung handelt.

Nach welchem Gesetz läuft dein Vertrah weiter? Normalerweise läuft läuft der Arbeitsvertrag aus und gleichzeitig die Elternzeit. Oder das stößt deinem AG sauer auf, da er das nicht weiß und du einfach über den Vertrag hinaus Elternzeit angemeldet hast.

Was hat das Ganze mit der Beantragung des Kindes Elterngeldes zu tun? ?