Die Kündigung habe ich heute erhalten
Diskussion stillgelegtGreift der Mutterschutz?
Die Kündigung würde sogar "unschwanger" wahrscheinlich nicht standhalten. Wow!
Du hast nun 2 Wochen, um dem Arbeitgeber deine Schwangerschaft anzuzeigen. Es liest sich aber so, als wolle man dich sowieso und um jeden Preis loswerden wollen... Daher: Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh am besten direkt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht....
Hi,
wenn du schwanger bist und dein Chef über die SS zeitnah infomierst - meines wissen ja. Aber bitte schalte ein Anwalt ein wird sind hier alle keine Profis. Vermutlich musst du eh eine kündigungschutzklage einreichen.
Alles gute 🍀
Ich gehe davon aus das du schwanger bist oder?
Diskussion stillgelegtJa ich bin in der 12ssw
Diskussion stillgelegtInnerhalb von 2 Wochen jetzt die Schwangerschaft dem Chef sagen und du bist unkündbar
Diskussion stillgelegt„Unkündbar“ ist niemand. Auch keine Schwangere
Diskussion stillgelegtBist du Rechtsanwaltsfachangestellte oder in welcher Art Kanzlei arbeitest du? Für eine Kündigungsschutzklage hast du 3 Wochen ab Kenntnis der Kündigung Zeit. Grundsätzlich sind die Gründe nicht ausreichend um fristlos zu kündigen. Wegen Beleidigung und zu spätem einreichen würde eher eine Abmahnung angebracht sein. Welcher Arzt dich krank schreibt, geht den ag nichts an. Kündigen darf er nicht könur weil du ankündigst trotzdem zu verreisen, sondern erst wenn du dies auch tust. Durch eine ss hast du schon Kündigungsschutz wenn der ag noch zügig davon Kenntnis erlangt: aber das Arbeitsverhältnis klingt sehr angespannt. Wie viele angestellte hat der Betrieb ?
Diskussion stillgelegtIch bin Sekretärin und der Urlaub wurde mir mündlich zugesagt sonst hätte ich nicht gebucht für so einen langen Zeitraum. Der Betrieb hat ca 15 Angestellte
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Und ist doch voll gut, dass du AUs von Fachärzten hast. Bei uns werden AUs von Hausärzten nicht gerne gesehen.
Die wollen dich los werden
Könnte schwierig werden, weil du dich eben nicht adäquat verhalten hast.
Am besten zum Anwalt
Wenn sie schwanger ist dann ist sie unkündbar egal was war. Sie muss nur die Beschneidung über die schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen vorlegen dann ist die Kündigung nichtig.
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Kommt drauf an!
Bei absoluten Fehlbetragen kann es anders ausgehen. Klauen, Gewalt, Lügen, mobben, sich bewusst und trotz Aufforderung nicht an Regeln halten etc
" ... in besonderen Fällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde (vgl. § 20 MuSchG) auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme vom absoluten Kündigungsverbot zulassen. Da dies dem Mutterschutz im Prinzip zuwiderläuft, wird dies nur möglich sein, wenn eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Die Einschätzung als „besonderer Fall” ist nachprüfbare Tat- und Rechtsfrage.
Der „besondere Fall” ist nicht identisch mit dem „wichtigen Grund” gemäß § 626 BGB, sondern nur beim Vorliegen besonders gewichtiger Interessen des Arbeitgebers möglich, und zwar auch nur dann, wenn diese zweifelsfrei nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen. ..."
Hi,
schau dir mal § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG an, dort findest du die Antwort auf deine Frage:
„Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig [...] wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, [...] bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“
(Auszug aus § 17 Abs. 1 S.1 MuSchG)
Liebe Grüße und alles Gute
Mila