Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,
Bin seid ca einer Woche im Beschäftigungsverbot ( Zahnmedinische Fachangestellte ). Die Arbeit hat angerufen und gefragt ob ich nächste Woche noch einmal kommen könnte zur Aushilfe ... (Kolleginnen sind in Quaratäne daher fehlen welche ) und ich weiß nur nicht ob ich das machen kann... sprich Versicherungsschutz etc. Kennt sich jemand aus ?

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Finde ich sehr fragwürdig. Es hat ja einen Grund das du im bv bist. Und dann darf dein Chef dich auch nicht mehr einsetzen solange der Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht ist.
Sollte sich also an deinem Arbeitsplatz nichts geändert haben darf dein Chef dich nicht für ein paar Stunden einfach wieder zurück holen.

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Könnte er das Bv auch wieder aufheben?

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Theoretisch schon, wenn er einen Arbeitsplatz hat der Mutterschutzkonform ist. Aber dann hätte er dich ja gar nicht erst ins BV schicken sollen.
Lass das lieber, wenn was passiert, wer weiß was für Versicherung dazu sagt

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Du darfst nicht in die Arbeit, nicht mal für 5 min.
Er macht sich strafbar und du gefährdest deine Schwangerschaft. Auf gar keine Fall hingehen.

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Könnte er das BV auch wieder aufheben?

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Nein, er kann das nicht nach lust und Laune ändern. In deinem Beruf geht man gleich ins BV.

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Er kann das BV nur dann aufgeben, wenn er deinen Arbeitsplatz so her gerichtet hat, dass die Richtlinien erfüllt sind, und du gefahrlos arbeiten kannst.

Einfach so aufgeben, ohne was geändert zu haben für dich, geht definitiv nicht

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Hallo #winke.
Es wurde ja schon alles gesagt. Wenn das BV von der Ärztin ausgesprochen wurde, geht es erst recht nicht!

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Du bist im BV und bist nicht dazu verpflichtet aus zu helfen! Nachher wird dein komplettes BV infrage gestellt! Sag, dass du sehr froh bist, im BV zu sein und dass du nicht in der Lage bist zu arbeiten! Gerade wenn eine Kollegin in Quarantäne ist!? Nachher geht was bei euch im Team rum und du holst es dir...

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Danke für die lieben Antworten

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Wenn der Arbeitgeber eine Schwangere ins BV schickt, weil er keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz für sie hat, kann das BV natürlich aufgehoben werden, wenn sich an dieser Situation etwas ändert und er z.B. aufgrund des Ausfalls eines anderen Mitarbeiters sowohl einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz, als auch Bedarf an ihrer Arbeitskraft hat.

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Als erstes kann ich deine Arbeitgeberin voll verstehen (entgegen der Entrüstungen hier). Man unterschätzt die Not und Verantwortung von Ärzten mit eigener Praxis oft etwas und geht davon aus, dass diese das gleiche leisten können wie grosse Konzerne oder sogar mittelständige Unternehmen.

Ich vermute ebenfalls nicht, dass es funktionieren würde, aber vielleicht rufst du in der Praxis an und sagst, dass du bedenken hast und sie sich mal schlau machen sollen, ob das überhaupt geht.

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oder bei deinem Arzt.
Und wenn du generell einfach nicht willst, dann sag das auch :)