Welche Nachteile hat ein AG durch ein ausgesprochenes Beschäftigungsverbot?

Salut,

ich hatte das Thema BV schon vor einigen Wochen.
War dann längere Zeit AU wegen einem Meniskusschaden, inzwischen dann wieder arbeitsfähig.
Mein erster Dienst war dann auch gleich das Einspringen für die Mutter des zu pflegenden Patienten (1 zu 1 Kinder Intensivpflege im häuslichen Umfeld).
Da sie und ihr Mann die einzigen sind, die im Notfall mein "Ansprechpartner" sind, bzw. die ich per Diensthandy kontaktieren kann und soll, wenn es mir nicht gut geht oder ich eine Pause brauche, hätten wir natürlich ein Problem gehabt. Einerseits Quarantäne, andererseits während meiner Dienste jederzeit einsatzbereit sein funktioniert einfach nicht.
Unabhängig von der C- Situation lief es aber schon immer so: Schwere bis teilweise gar keine Erreichbarkeit, viele Dienste, ohne dass die Eltern als direkter AG sich mal blicken lassen (obwohl in der Gefährdungsbeurteilung konkret steht, dass durch das Diensthandy zu jederzeit Erreichbarkeit gewährleistet wird , sowie "vermehrte Kontrollen" durchgeführt werden) und keinerlei Kommunikation.

Neulich lag ich dann mit Bluthusten im Krankenhaus. Bin nach 3 Tagen ohne größere Diagnostik und beschwerdefrei entlassen worden. Das volle Programm, sprich Rö-, respektive CT Thorax wurde aufgrund der SS vermieden, da kein weiteres Bluthusten auftrat und die Blutwerte, insbesondere HB, stabil waren.
Nun bin ich noch ca eine Woche krankgeschrieben.
Dann geht das Ganze von vorne los:

Mein Hausarzt verweist auf den Gynäkologen bzgl. BV, mein Gynäkologe wird wieder an den AG verweisen und mein AG schrieb mir die Tage eine ziemlich unschöne SMS, dass sie mir "fairerweise" ja überhaupt erst von dem BV erzählt hätten und die Entscheidungshoheit darüber bei den Ärzten liegt- durch die Blume teilte man mir mit, ich solle diesbezüglich nicht nerven.
Meinen Gyn-Termin habe ich erst 4 Tage nach AU Ende.

Habe inzwischen mal beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen und die sagten mir, ich solle den Arzt um ein befristetes BV bitten und mich dann erneut an sie wenden. Blöd, dass ich die Gefährdungsbeurteilung unterschrieben habe, aber ich ging im Januar gutgläubig davon aus, dass mein AG Ahnung davon hat und weiß, wie die Mutterschutzrichtlinien umzusetzen sind.

Im Februar hieß es schon, sie würden mich im März, spätestens im April ins BV schicken- davon kann gar keine Rede sein.

Ich versuche nun einfach zu verstehen, wieso die sich so davor drücken.

Wieso wollen sie mir dieses partout nicht aussprechen? Das wäre für alle Seiten das Einfachste und Sinnvollste. Welche Nachteile ergeben sich daraus für den AG?

LG

1

Der einzige Nachteil ihm fehlt eine Arbeitskraft und muss sich Ersatz für dich suchen.

Meine Gyn hat von Anfang an mit BV angefangen was ich zum Anfang nicht wollte bekam denn für fast 4 Wochen erstmal ein gelben da ich auch Blutungen hatte
Am 17.03 sagte sie dann so noch mal 2 Wochen ein gelben und denn BV, da hab ich denn gesagt wenn ich nicht drum rum komme können wir gleich BV machen das wäre ja sonst AG Verarschung

Mein AG hätte definitiv kein BV ausgesprochen

2

Für weiteres Personal muss eh langfristig gesorgt werden, nicht erst seit meiner Schwangerschaft- unterbesetzt waren wir immer.
Nächste Woche komme ich in den 6. Monat und die Zeit bis zum Mutterschutz ist nun mal begrenzt, Eingehalten werden die Richtlinien größtenteils von Anfang an nicht - lediglich, was die Arbeitszeiten anbelangt.

Ich habe auch den Eindruck, dass es purer Egoismus ist- oder, dass sie womöglich vertuschen wollen, dass sie eventuell gar keine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt gemacht haben.

In der Gefährdungsbeurteilung wurde jedenfalls unter "Mitteilung an die Behörde gemäß MuSchG Unterrichtung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und der veranlassten Schutzmaßnahmen" "nein" angekreuzt.

Möchte den Weg über die Behörde eigentlich nicht gehen, aber scheine ich nicht drum herum zukommen, wenn ich mich und das Würmchen bestmöglich geschützt wissen möchte. #augen

3

Huhu,

Ich glaube, dein AG muss durch dein BV dein Gehalt weiter zahlen.
Zum anderen muss er ja dann noch Ersatz für dich enstellen.
Also würde er doppelt zahlen, ABER genau kann ich das nicht sagen.
Ich glaube aber auch der AG kann dein Gehalt umlegen.
Warum dann so ein Drama gemacht wird, keine Ahnung.
Manche sind auch nicht wirklich über sowas informiert.

Liebe Grüße 🙋‍♀️

4

Danke für deine Antwort.

Ich meine nämlich auch, dass er das Geld wiederbekommt- mit Hilfe des Umlageverfahren “U2“.
Wirklich damit rechnen, dass ich wiederkomme, wird er, bzw. werden sie nicht.
Ich wurde sogar kürzlich urplötzlich aus der Mitarbeiter- Whatsapp-Gruppe entfernt.

Insofern erschließt sich mir dieses Theater in keinsterweise.

Nun ja, mal schauen wie es weitergeht.#augen

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Das manche AG einfach so blöd und hirnlos sein müssen, sorry, aber da bekomme ich echt die Krise.
Man liest ja sehr oft, wie dann gegen die Schwangere AN agiert wird.
Warum muss man sich das ganze so schwer machen 🙄🙄🙄🙄
Man man man... So hat man ja auch gar keine Lust mehr, weiter dort zu arbeiten bis zum Mutterschutz.

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Du solltest auf jeden Fall den Weg über die Behörde gehen. Dein AG verstößt klar gegen das Mutterschutzgesetz.

Schildere nochmals nachdrücklich denFall dort!

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Hallo, dein Arbeitgeber hat keinen Nachteil außer den Verlust deiner Arbeitskraft. Ich arbeite im gleichen Bereich wie du und bei uns wird jede Mitarbeiterin direkt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Gerade in dem Bereich der 1:1 Pflege bist du im Notfall auf dich gestellt und musst körperlich auch in der Lage sein dementsprechend zu agieren, heißt schwer heben und evtl. auch über einen längeren Zeitraum zu reanimieren. Ebenso ist der Umgang mit Spritzen etc. nicht mehr erlaubt. Ich würde mich an die Behörde wenden.
Liebe Grüße

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Guten Morgen und vielen Dank für deine Nachricht,

ich hatte gestern ein recht nett verpacktes, aber weniger nett gemeintes Telefonat mit dem AG (sind Angehörige des Pat) und leben im selben Haus. Die Pflege des Pat. findet in einer Einliegerwohnung in dem Haus statt. Da meist ein Teil des AG-Ehepaares zu Hause ist (kaum bis gar nicht präsent- aber zumindest theoretisch telefonisch erreichbar- wenn auch teilweise mit Stunden Verspätung) wird argumentiert, dass es ja keine Alleinarbeit sei, immerhin könne ich mich ja jederzeit melden, wenn es mir nicht gut ginge oder ich eine Pause bräuchte.
Man würde mir ja seitens des AG´s gern das BV ausstellen - "dürfe" aber nicht, da der Arbeitsplatz ja den Richtlinien entspräche (wie immer wurde der Lifter angeführt als Beweis für die Einhaltung des Mutterschutzes)

Nach wie vor wird darauf gepocht, dass das BV vom Arzt kommt- dem würde man dann auch keine Steine in den Weg legen.
Man würde sogar dem Arzt schriftlich geben, dass man das BV nicht anfechten würde.

Also ganz ehrlich? Ich weiß nicht weiter #augen
Entweder ich bekomme heute ein BV vom Arzt oder ich müsste bis zum offiziellen Mutterschutz weiter arbeiten. Es geht mir mittlerweile sowas von auf die Nerven. Wenn ich schon dran denke - und ich habe mich sehr auf den heutigen Tag mit großem Ultraschall gefreut, dann vergeht mir die Freude regelrecht. :-(

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Hast Du Dich Mal an die Aufsichtsbehörde gewandt?

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