Hallo!
Kennt sich jemand von euch mit Zeitarbeitsfirmen aus?
Ich bin schwanger mein Arbeitgeber weiß Bescheid. Ich hatte nach ca. 11 Monaten am Freitag meinen letzten Einsatztag beim Kunden.
Seit Dezember 06 laufen die meisten Kundenverträge von meinem Arbeitgeber aus und neue kommen nur spärlich rein. Ich habe noch ca. 100 Überstunden (auf dem Zeitkonto). Damit überbrückt mein Arbeitgeber die Zeit zwischen den Einsätzen. Wenn ich bis spätestens übernächsten Montag keinen Einsatz habe, dann gehe ich davon aus, dass mein Zeitkonto ins Minus gehen wird.
Können die mich nach 151 Stunden im Minus während der Schwangerschaft kündigen?
Wird das Gehalt trotzdem weiter gezahlt?
Ich habe bei meiner Rechtsschutzversichtung angerufen. Was soll ich sagen, die konnten mir noch nicht einmal sagen, ob es rechtens ist, dass meine Zeitarbeitsfirma für die Überbrückung von einem zum anderen Einsatz an mein Zeitkonto gehen. Ich solle mit einem Fachanwalt vor Ort einen Termin ausmachen. (Ich dachte bis dato immer, dass ein Arbeitszeitkonto auch für solche Zwecke vorhanden ist und fand das auch immer okay.)
Mensch, ich bin immer davon ausgegangen, dass ich in der Schwangerschaft auch diesbezüglich abgesichert bin. Ich bin für Büroarbeiten als Leiharbeiterin seit 4 Jahren dort eingestellt. Das kann doch nicht sein, dass Deutschlands größte Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für mich hat. War doch sonst auch nie ein Problem bei meiner Qualifikation. Ich bin doch nicht krank, zur schwanger!
Zeitarbeitsfirma hat keinen Einsatz während der SWS/Kündigung?
Hey
ich denke sie dürfen dich nicht kündigen, weil du generell unkündbar bist, wenn Du nicht gerade goldene Löffel klaust...
Deine Rechtsschutzversicherung ist allerdings eine VERSICHERUNG, keine Rechtsberatung. Es ist nicht deren Job zu wissen, was rechtlich abgeht. (Überleg mal - dann hätte jeder irgendwelche Sonderfragen - es ist ja nicht nur Deine!!!) Es ist aber deren Job, Deinen Fachanwalt (der sich mit so etwas auskennt) zu bezahlen Insofern ist Dir doch auch geholfen...
Ich bin zum Glück nicht mehr bei einer ZEitarbeitsfirma - hab das THema durch! (Und das ist auch gut so - die haben mich schon unschwanger ziemlich über den TIsch gezogen... Aber das ist ein anderes Thema...) Generell denk ich - Zeitarbeit ist besser als zu Hause zu sitzen und Däumchen zu drehen (auch für den Lebenslauf) aber darüber hinaus - erwarte nicht zu viel von denen - oft ist es die reinste Ausnutzerei!!!
Lass Dich nicht unterkriegen - wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, würde ich bei Problemen wirklich zu einem Anwalt gehen! Ich könnte mir vorstellen, dass die einige Erfahrung mit den Damen und Herren von Zeitarbeitsfirmen haben!
LG
Frauke - die aus heutiger Sicht an ihrer damaligen Zeitarbeitsfirma kein gutes Haar lässt - ABER AUCH NICHT EINS!
Hallo Frauke,
vielen Dank für deine Nachricht!
ich weiß auch nicht wo dass mit den ZA-Firmen noch hinführen soll!
Ich weiß nur, nach der Elternzeit werde ich dort nicht mehr arbeiten. Ich suche mir in dem Elternjahr eine neue Arbeit.
Hallo, ich kann auch ein Lied von den blöden ZA Firmen singen. Bei mir war es so, das bei der letzten Gehaltsabrechnung die Minusstunden die ich hatte vom Lohn abgezogen wurden. (Ich war aber immer beim gleichen Kunden) Hatte ein Beschäftigungsverbot und sie zogen trotzdem Stunden ab...
Hab dann bei der IGM angerufen und die haben ihnen Dampf gemacht. Man darf nämlich keine Überstunden zur Überbrückung der Einsätze anrechnen
Danke Caro,
so wie es sich anhört bist du Mitglied der IGM. Ich leider nicht!
Ich drücke dir die Daumen, dass du bald einen besseren Arbeitgeber findest.
So was geht ganz schön an die Nerven und dann noch in der Schwangerschaft. Geht gar nicht!
Hallo!
ich leite hier in Österreich ( derzeit jedoch Mutterschutz) ein Personalleasing Unternehmen.
Soweit ich weiss gelten in D dieselben Bedingungen diesbezüglich wie in Österreich. Als Schwangere geniesst du auch bei einer Zeitarbeitsfirma besonderen Schutz sprich du bist nicht kündbar.
Was die Zeitkonten angeht, so weiss ich das es hier rechtliche Unterschiede zwischen unseren beider Ländern gibt - in Österreich darf man das Konto angreifen zwischenzeitlich wenn kein reeller Einsatz besteht. Für D weiss ich es leider aber nicht. Da müsstest du dich erkundigen
Faktum ist jedoch das du nicht nur vor einer Kündigung sicher bist sondern erst mal eine adäquate Ersatzarbeit für Dich gefunden werden muss - was soll ich sagen, ist im Leasingbereich teils dann aber nicht so einfach - vor allem gerade weil Schwangere besonderen Schutz geniessen und niemand Probleme bekommen möchte.
Sprich dooch mal ausführlich mit deinem Personalverantwortlichen
lg
Sylvia plus Mäxi ( morgen 39.ssw)
Danke für die Info!
Allerdings kann ich nicht mit meinem Arbeitgeber reden. Ich habe es mehrmals versucht. Mich hat es z. B. gewundert, dass ich ohne Diskussion und versteckten Androhungen einen Urlaubstag für die Beerdigung meines Stiefvaters bekommen habe.
Ich sollte am Dienstag sogar 8 Stunden Paletten entpacken. "Das sei nicht schwer, ist ja nur Werbung." Hallo, ich bin schwanger und außerdem ist mein Tätigkeitsgebiet lt. Vertrag allgem. Büroarbeiten.
Über die falsche Entgeldgruppe seit 4 Jahren müssen wir erst gar nicht reden.
Vielleicht ist ja nicht jede Niederlassung oder Personalleistung so unfair, aber leider doch wohl einige. Zumindest in Deutschland habe ich mittlerweile das Gefühl, dass die Arbeitslosigkeit und damit die Hilflosigkeit der Arbeitssuchenden gerne ausgenutzt wird.
Ich werde noch bis Mitte nächster Woche warten, falls ich bis dato nichts von meiner Niederlassung höre oder einen Einsatz über 21 KM von zu Hause ohne KM-Pauschale durchführen soll, bin ich beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. (Die Zahlen so gut, dass ich sogar weniger netto im Portmonee habe als beim ersten Job nach meiner Ausbildung zu Deutsche Mark-Zeiten.)
Hallo!
Ja leider - ich weiss, es gibt einige schwarze Schafe in unserer Branche, die nicht davor zurück schrecken die eigenen Leute " in die Pfanne" zu hauen - und das Ganze nur aus Profitgier.
Ich muss mich diesbezüglich immer wieder bei meinen Kunden dann ärgern - weil man immer aufs neue den Leuten erklären und beweisen muss, das es auch anders geht!
In jedem Fall musst du dich auf die Beine stellen wenn du ungerecht behandelt wirst/wurdest. Keiner von uns geht gratis arbeiten!
Ich wünsche Dir alles Gute!
sylvia
Hallo,
ich habe intern bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet.
Wenn die für dich keinen Einsatz haben, dann können Sie dich nicht kündigen, da du ja schwanger bist.
Somit läuft dein Arbeitsvertrag weiter.
Sie müssen dir die Zeiten in denen Sie keinen Einsatz haben bezahlen. Somit NICHTEINSATZ
Wenn bei uns eine Mitarbeiterin Schwanger war, habe wir sie für leichte Büroarbeiten in unserem Büro beschäftigt. Kannst die ja mal fragen, ob sie für absortierarbeiten oder so jemanden benötigen.
Es wäre aufjedenfall nicht rechtens dir dein Zeitkonto ins Minus zu jagen, nur weil kein Einsatz da ist. Das ist dene ihr Problem.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Wenn noch fragen offen sind, kannst dich gerne an mich wenden.
Alles gute
Svenja
Danke Svenja!
Mensch, ich habe ganz schön Angst.
Leider ist meine Niederlassung zwischenmenschlich sehr unfair. Ich bin 33 Jahre habe jahrelang im Inkassobereich bei einer Bank gearbeitet. Ich bin also nicht wirklich "weich". Aber die haben es schon so weit geschafft, dass ich vor den geweint habe.
Svenja ........................... , bekomme ich denn auch ohne Einsatz mein volles, vertraglich festgelegtes Gehalt? Wenn nicht, dann stehe ich finanziell bald auf dem Schlauch!
Warum musste ich schon mehrmals Paletten packen?
Dürfen die Personaldienstleistungen das eigentlich machen, bei Leiharbeitern für Büroarbeiten?
Ich darf aus gesundheitlichen Gründen nicht schwer tragen und das wurde mir auch von einem Facharzt bescheinigt. Darauf wird gar keine Rücksicht genommen.
Ja, leider gibts das immer wieder das in Niederlassungen einfach das Personal nicht passt. LEIDER. Da es auch andere Firmen bzw. Niederlassungen gibt, wo man echt offen und ehrlich redet und eine Lösung gemeinsam findet.
Das tut mir echt leid für dich.
Natürlich bekommst du auch ohne Einsatz dein volles Gehalt. Das ist halt das Risiko einer ZAF, dass wenn kein Einsatz da ist, sie für das volle vertraglich festgelegte Gehalt zuständig sind.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag ganz deutlich drin steht, dass du als Bürokauffrau eingestellt bist, bist du auch nur für diese tätig vermittelbar. Sie können den Vertrag abändern wenn keine Einsatzmöglichkeit ist und wenn du das nicht annimmst dir kündigen, ABER du bist ja schwanger, daher geht das in deinem Fall auch nicht.
Lass dich nicht überreden und denk an die Gesundheit von dir und deinem kleinen Wurm. Das zählt jetzt. Und wenn die dir keinen Bürojob geben können (auch nicht aushilfsweise in dem Niederlassungsbüro) dann bist du ohne Einsatz und bekommst dein Gehalt weiter, bis sie was passendes haben.
Im aller äussersten Notfall gehe zu deinem Frauenarzt und schildere ihm das und du bekommst evtl. ein Beschäftigungsverbot.
So, jetzt habe ich aber ganz schön geschrieben.
Drück dir die Daumen und lass dich nicht unterkriegen.
Alles Gute Svenja
(und meld dich falls du noch hilfe brauchst)
Hallo maxmaike,
als werdene Mutter, also als schwangere fällst du unters muschuG und da ist im §9 geregelt, dann dich der Arbeitgeber während der schwangerschaft und bis zum ablauf von 4 monaten nach der entbingung nicht kündigen darf, wenn dem arbeitgeber zur zeit der kündigung die schwangerschaft bekannt war!!!
Selbst wenn du Elternzeit im Anschluss nimmst, dann bist du auch noch dann vor der kündigung geschützt, (steht im Bundeserziehungsgeldgesetz)
Selbst wenn dein Arbeitgeber noch nicht weiß, dass du schwanger bist, dann kannst du ihm bis innerhalb 2wochen nach zugang der kündigung dies noch sagen, und dann wird die kündigung unwirksam.
Also FAZIT: Er darf dich auch nicht mit 151 Std minus kündigen, da du ja den Kündigungsschutz aus dem muschug geniest!
Zum Arbeitszeitkonto: Ich pers. sehe es auch so, dass das AZK dafür da ist, solch eine Zeit zu überbrücken!
Allerdings, ich würde vorsichtig mit MINUS umgehen, weil du das irgendwann ja wieder aufholen mußt, oder evtl, jenachdem wie es bei euch geregelt ist, sogar in Geld abgerechnet wird.
Dein Geld bekommst du ganz normal weiterbezahlt! Klar, solang du nicht aus der lohnfortzahlung (z.B. durch längere Krankschreibung ohne Beschäftigungsverbot) raus fällst.
Ansonsten bekommst du bei Std-Abbau ganz normal dein Geld weiter, ist ja nix anderes als wenn du nicht schwanger wärst aber nicht eingesetzt wärst!
Zum schluss noch eine Idee:
Achte etwas drauf, ob es eine vergleichbare Person bei dir gibt, die (vorallem jetzt in der Zeit wo du schwanger bist) bevorzugt eingesetzt wird, und du nicht!
Dann kannst du nämlich deinem Cheffe mal sagen, dass du nicht benachteilgt werden darfst, und außerdem gibts ja seit 06 eine allgemeines GleichbehandlungsGesetzt, dass auch etwas über schwangere im beruf aussagt!!!
Soooooooooooo, war ganz schön vile Text, aber ich hoffe dass i dir helfen konnt..
Schöne Grüße
Schlafhaubn
Danke Schlafhaubn!
Ich musste diese Woche Montag ein Formular "Antrag auf Freistellung" ausfüllen. Dort steht ein Absatz drin "Der Arbeitgeber ordnet an / Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto (Der AZK-Ausgleich erfolgt am Ende des Kalendermonats, unter der Bedingung, dass die tatsächliche monatliche Arbeitszeit geringer als die vereinbarte Arbeitszeit ist). Ich sollte das Anfangsdatum auf diesem Formular schreiben und das Ende offen lassen. Jenes würde die Personalbearbeiterin dann einsetzen wenn ich einen anderen Einsatz antrete. Unterschreiben musste ich das nicht. Kann dieser Passus noch mein Verhängnis werden?