Hallo!
Hab mal eine Frage:
Ich würde eigentlich noch Geld bekommen wegen bestandener Weiterbildung. Das ganze aber gegen "Verpflichtungserklärung von 2 Jahren". Jetzt haben meine Kollegen alle ihr Geld schon bekommen und bei mir stellt sich der Arbeitgeber jetzt an, weil ich angeblich diese Verpflichtungserklärung jetzt nicht abgeben kann. Sie wollen mir das Geld erst geben, wenn ich nach Erziehungszeit wieder anfange. Wenn dann will ich das aber doch lieber gleich und dann ggf. zurückzahlen, falls ich dann nicht mehr arbeiten gehe danach. Oder? Dann hab ichs erst mal. Bin aber irgendwie der Meinung dass die mich garnicht anders behandeln dürfen als die Kollegen, ich darf doch als Schwangere nicht schlechter gestellt werden oder? Ich bleib doch ganz normal im Arbeitsverhältnis trotz Muschu und Elternzeit. Außerdem wenn von den Kolleginnen dann in nem halben Jahr eine schwanger wird fragt auch keiner mehr nach dem Geld...
Hat jemand eine Ahnung wie ich mich da jetzt verhalten soll? Noch hab ich nix unterschrieben...
Danke schon mal im Voraus!
LG Kili77 (31. SSW)
Kennt sich jmd mit Arbeitsrecht und Schwanger aus???
Hallo, ich würd sagen , Du hast sofort Anspruch auf das Geld, eben weil Du durch die Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden darfst.
Dann sind meines Wissens nach diese Verträge mit ner Verpflichtungszeit sittenwiedrig und nicht erlaubt, aber anderrum ists auch ne Verplichtung für den Arbeitgeber.
Und wenn Du diesen Zettel nun unterschreiben mußt, um an die Kohle zu kommen-tus, da kannst Du Dich jederzeit rausklagen. Und ich würd denken, natürlich kannst Du das auch jetzt unterschreiben , biete dem AG doch an Dich dann noch zwei weitere Jahre zu verpflichten, wie gesagt, rausklagen ist kein Problem.
danke, kann ich dann ggf. auch noch klagen, wenn ich diese Vereinbarung unterschrieben habe z.B. dass ich das zurückzahl falls ich net mehr arbeite? Oder darf ich das dann erst garnet unterschreiben??
ja klar kannst Du auch noch klagen, wenn Du unterschieben hast.
Manche Sachenweiß man ja erst später und Du hast es jetzt ja dann erstmal "total unwissend" unterschrieben.
Du darft natürlich nur nicht sagen ich weiß nicht ob ich jemals wieder arbeite...
Und ich hab es so verstanden, daß die Kohle ne Art Belohnung für die Weiterbildung ist, oder? Es kann sein, daß Du wenns Hart auf Hart kommt noch einen Teil der Fortbildungskosten zurückbezahlen mußt, die Summe wird aber mit jedem Jahr weniger.
Würde sagen, dass hört sich schwer nach Missachtung der Gleichstellung an. Und das ist nicht erlaubt. soll heißen, meiner Meinung nach kannst du das Geld fordern. Solltest aber net sagen, dass du net weißt ob du nach der Erziehungszeit wieder arbeiten gehst. (ich machs au net, und ich weiß ziemlich sicher, dass ich danach die Firma wechseln werde)
Allerdings ist das meine meinung, die nur auf dem Basiswissen basiert, dass ich im Studium mitbekommen hab. Näheres kann dir nur ein Anwalt erklären.
Viele grüße
Danke für deine Antwort. Aber das gesamte Halbwissen von uns zusammen genommen sieht verdammt nach ich hab Recht aus
Ich werd mal sehen, hab dann ja auch quasi 3 Jahre Zeit das zu klären...