Wofür bekommen KV die kein Sorgerecht haben .....

...und sich um ihre Kinder nicht kümmern, anteilig Kindergeld?

Erst mal hallo Ihr lieben,

wie einige vielleicht mitbekommen haben, habe ich gestern das alleinige Sorgerecht beantragt, nachdem mein Ex mir gesagt hat, er möchte es nicht mehr haben und nicht mehr für seinen Sohn mitverantworlich sein, weil er jetzt eine neue Familie hat etc etc etc...

So, jetzt war ich gestern bei Gericht und habe dieses beantragt, ausserdem habe ich beantragt das er den vollen Unterhalt bezahlen soll ohne die 50% anrechnung des Kindergeldes, weil ich einfach nicht einsehe, das er es angerechnet bekommt, wenn er sich einen Scheiss um sein Kind kümmert also auch überhaupt keine Ausgaben hat, im gegensatz zu mir, die jeden Pfennig 3x umdrehen muss um irgendwie über die Runden zu kommen.

Habe eben post bekommen vom Gericht in dem Stand, Zitat: "...sieht das Gesetzt auch bei Alleinsorge vor, das gemäß §............Kindergeld hälftig anzurechnen ist. Das Kindergeld steht beiden Elternteilen hälftig zu solange der eine Unterhalt durch Betreuung deckt und der andere Barunterhalt zahlt!"

Also habe ich den Antrag abgelehnt bekommen, und deswegen keine PKH.

Wie kann das denn sein? Ist es bei einem anders und kann mir derjenige sagen warum?

Lieben Dank schon mal,
LG Sweety

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es ist bei keiner oder keinem anders.
zahlt der barunterhaltspflichtige mindest zu 75% im laufenden jahr seinen unterhalt hat er ein anrecht auf anrechnung des hälftigen kindergeldes - so ist es einfach.
die unterhaltsbezahlung und damit auch das hälftige kindergeld hat nichts damit zu tun ob sich einer moralisch nicht mehr um das kind kümmert sondern ist rein auf das finanzielle reduziert.
da kannst du dich noch so sehr auf die hinterfüße stellen, da wird sich nichts ändern.

grüße
brujita

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Es ist immer so und es ist richtig. Das Kindergeld gehört nicht dem Kind sondern den Eltern. Da dein Mann ja ordnungsgemäß seinen Unterhalt zahlt steht ihm selbstverständlich auch das hälftige Kindergeld zu.
Die finanzielle Seite hat nichts mit zu tun, ob er ein guter oder schlechter Vater ist.

LG
sini

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Hallo Sini,

sorry, aber ich sehe das anders. Kindergeld ist natürlich für die Kinder, sonst hieß es ja nicht Kindergeld sondern Elterngeld, oder sehe ich das falsch?

Ja, er zahlt Unterhalt, aber 216 statt 296 Euro, also anteilig berechnet mit dem Kindergeld, was ich nachvollziehen kann, weil er ja überhaupt GAR KEIN cent für seinen Sohn ausgibt.

Wie gesagt, sorry, aber ich sehe das Interesse des Kindes und das es sozial und finaziell nicht benachteiligt ist als alleinerziehende Mutter, und nicht weil der KV bei der Zeugung dabei war wird er an der staatlichen Wertstellung beteiligt, weil ICH dieses Kind zur Welt gebracht habe und es alleine gross ziehe!

Sollte wirklich kein Angriff sein, entschuldigung, aber sehe das nunmal so!

Trotzdem danke für deine Antwort,
LG Jenny

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Wieso zahlt er keinen Cent. Er zahlt jeden Monat 216 Euro. Wieso soll nur dir das Kindergeld zustehen?

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Hallo,

sorry, aber Du solltest Dir dringend einen anderen Anwalt suchen.
Wie kann man so selten dämlich sein, dass ein Antrag gestellt wird, der definitiv abgelehnt wird, da das Gesetz einfach nichts anderes hergibt.

Der Unterhalt wird nun mal so berechnet und gut ... das gilt für jeden.

Sollte der KV nicht zahlen, dann kannst Du Dir das ganze Kind auf die Lohnsteuerkarte schreiben lassen.

Gruß,
Julia

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Hallo Julia,

sorry, aber das hat mit meiner Anwältin rein gar nix zu tun, habe den Tip von einer Freundin bekommen und war gestern selbst bei Gericht die beiden Anträge stellen, und die Rechtsantraghelferin hat das so aufgenommen, wie ich das gesagt habe.

Die Freundin hat das angeblich genauso gemacht, und ich habe mir ehrlich gesagt nix dabei gedacht.

Nun ja, man lernt ja nie aus.

Trotzdem Danke,
LG Jenny

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Hallo,

"habe den Tip von einer Freundin bekommen"

Na ja ...

"und war gestern selbst bei Gericht die beiden Anträge stellen, und die Rechtsantraghelferin hat das so aufgenommen, wie ich das gesagt habe."

Und das ist deren Job ...

Bei solchen Dingen würde ich mich immer von einem Anwalt beraten lassen, aber okay, das weißt Du jetzt sicher auch;-)

Gruß,
Julia

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Ich bin auch dafür, daß dieses Gesetz dringend überholt werden muss.
Aber das ist nicht das Einzige, das noch aus Urbeständen und Weisheiten übrig ist.

Allerdings, kannst du solange, wie dieser Gesetzestext gilt nichts anderes machen außer du legst Beschwerde beim BGH ein.

mfg




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Liebe Frau Mecker,

ganz lieben Dank für deine Antwort, wenigsten einer der das so sieht wie ich und mich nicht als völlig irre hin stellt, weil ich was versucht habe was anscheinen drigend nötig ist! :-)

Lieben Dank, wünsch dir noch einen schönen Abend,
LG Jenny

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Ja ,klar wird der PKH - Antrag wegen Erfolglosigkeit.

Das hat nicht nur mit dem hälftigen Kindergeld zu tun, sondern in erster Linie, weil es bei Dir KEINE gerichtsrelevante Gründe für das alleinige Sorgerecht gibt.

Wenn Dein Ex-Mann wirklich und wahrhaftig darauf verzichten will, und auch nicht nach dem obligaten Pflichtgespräch beim Jugendamt umkippt, dann könnt ihr die Willenserklärung notariell beglaubigen lassen. Damit kannst Du dann die alleinige Sorge einklagen.

Ein herzliches "ich hab kein Bock" ist nicht gerichtsrelevant

Hatte ich Dir das nicht schon vor Wochen hier mitgesteilt, und auch das es für erfolglose Klagen kein PKH gibt??

Hättest Du mal lieber einen Fachmann ( Anwalt ) befragt. Aber so kommt es eben ,wenn man an der falschen Stelle spart.

M.

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Hallo M.,

sorry das ich dich enttäuschen muss, aber ersten hast du mir das vor einer woche nicht geschrieben, weil ich das gestern das erste mal gepostet habe und zweitens hast du es falsch verstanden.

Die PKH für den Antrag wegen dem Kindergeld ist gekippt worden, die PKH für das Srogerecht ist bewilligt worden, weil das JA eingeweiht ist und meinen Antrag beführwortet hat, weil dieser Streit seinem einem Jahr geht und wir mehrere Male beim Jugendamt waren, und mein EX sich immer quer gestellt hat.

Und mit meinem Anwalt stehe ich immer in Kontakt, zumindest wg dem Sorgerecht, lediglich wg dem kindergeld war ein alleingang.

Also, Sorry, aber irrst dich wohl ein wenig mit dem was du schreibtst.

Schönen Abend noch, und mach dir keine Gedanken, jeder irrt sich mal :-)

Lg Jenny

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Sorry, dann habe ich Dich verwechselt.

Sind wohl einige hier mit dem alleinigen SG

M.

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Hallo,

leider stimmt es, dass dem KV die Hälfte des Kindergeldes zu steht. Egal, ob er sich kümmert und damit ja Ausgaben hätte oder nicht. Da kannst Du leider nix weiter machen... als es so hinzunehmen.

Ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen, denn ich finde es auch nicht gerecht, dass es so ist. Vor allem finde ich es unfair den Vätern gegenüber, die sich liebevoll, um ihre Kinder kümmern. Oder es ist doch auch schon sehr gemein, dass Kindern von Alleinerziehenden nur die Hälfte des Kindergeldes zu steht. Wenn jetzt die Erhöhnung kommen soll, sind diese Kids also wieder benachteiligt, weil diese Kids ja nur die Hälfte der Erhöhung bekommen. Und der KV kann sich dann davon was schönes kaufen, während unsereins für Winterstiefel sparen musste.

Aber es ist eben so, dass per Gesetz alles über einen Kamm geschehrt wird...

Und wenn unsere Regierung über die Kindergelderhöhung spricht, bin ich immer drauf und dran einen Brief zu schreiben, mit der Bitte dies nicht zu tun und stattdessen das Kindergeld stark zu senken. Das eingesparte Geld könnte man dann besser für Kindertagesstätten oder in unser Bildungsstystem stecken etc... Und jedem Kind wäre damit geholfen, von der positiven Entwicklung in unserer Gesellschaft mal abgesehen (Bsp. Frühförderung von Kindern oder besondere Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien etc) Aber gut, leider ist es nicht so, und es gibt eben immer noch Unterschiede zwischen Kindern von Alleinerziehenden und Kindern, die in ihrer Familie leben.

Also Kopf hoch!
Wie sagt man doch so schön: Ändere die Dinge, die du kannst und akzeptiere das, was Du nicht ändern kannst... Oder so ähnlich.

Wünsch Dir noch ne schöne Woche
und viel Kraft.
Lg. Rosa

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"Oder es ist doch auch schon sehr gemein, dass Kindern von Alleinerziehenden nur die Hälfte des Kindergeldes zu steht. Wenn jetzt die Erhöhnung kommen soll, sind diese Kids also wieder benachteiligt, weil diese Kids ja nur die Hälfte der Erhöhung bekommen. Und der KV kann sich dann davon was schönes kaufen, während unsereins für Winterstiefel sparen musste. "

Was schreibst Du denn da für einen groben Unfug???
Das hälftige Kindergeld steht ihm dafür zu, dass er UNTERHALT zahlt!
Mit diesem Unterhalt zahlt er die Winterstiefel mit....und dass es für Kinder von ALleinerziehenden nur das hälfige Kindergeld gibt, ist völliger Schwachsinn.

Gruß,

W

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Ich meinte die Hälfte von der Erhöhung des Kindergeldes. Jedes Kind, dass in seiner Familie mit Mama und Papa wohnt, bekommt die volle Erhöhung. Ein Kind bei einer Alleinerziehenden bekommt nur die Hälfte.

Man kann sich jetzt natürlich streiten, inwiefern ein Kind versorgt ist, wenn der KV nur ein wenig mehr bezahlt als der Mindestunterhalt....

Ich finde halt, dass die Väter/ Erzeuger super gut wegkommen. Es ist doch ein Witz, was die zahlen müssen. Das wiegt doch nix auf!!! Wir haben die ganzen Belastungen und da rede ich NICHT vom Kind, sondern von den Gerichtsverfahren, Anwaltsbriefen, Behördengängen, wenn sich der KV eben quer stellt. Und es wird ihm in D. doch wirklich sehr einfach gemacht.

Von der Mutter wird dann erwartet, die ganzen sinnlosen Gemeinheiten, der ganze psychische Druck der von KV ausgeht, schön zu vergessen und beim Umgang die heile Welt vorspielen, während immer noch Verfahren ausstehen.....

Aber ich merke, dass Du nicht ansatzweise, dass durchmachst, was ich die letzten Monate erlebt habe. Ja ich verstehe sogar Deine Meinung - habe ja vor 2 Jahren noch genauso gedacht... Aber leider sieht die Realität anders aus!!!

Wünsch Dir einen schönen Abend
Gruss Rosa

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Ganz einfach deshalb, weil es um die finanzielle Verpflichtung geht, der er nachkommt.

Gruß,

W

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Also ich denke, Sie müssen schon allein dafür bezahlen, das Sie, um es mal ein bisschen salopp und frech auszudrücken, ihn rein gehalten haben, sorry, und wissen was dabei raus kommen kann und ja auch ist.....wenn se das nicht wollen, sollen se verhüten.

Das Kindergeld ist eine "Belohnung" vom Staat an die, die heute noch den Mut haben, Kinder in die Welt zu setzten und diese zu verantwortungsvollen Menschen zu erziehen.

Da ich denke, das einige Väter nur bei der 5 minütigen Zeugung dabei waren, und sonst nix damit zu schaffen haben,reicht ein einziger Monat die hälfte vom Kindergeld vollkommen aus, um diese zu entlohnen.

Die finazielle Verpflichtung die er nachkommt? Ich denke, jeder der Kinder hat, weiss, das ein Kind wesentlich mehr kostet wir 216 Euro, alleine die vernüftige Winderstiefel haben mich dieses Jahr 75 Euro gekostet, EIN Paar!

Kann einige Menschen hier nicht verstehen, die diese Männer auch noch in Schutz nehmen, anstatt mal ehrlich zu sich selbst zu sein und so zu sehen wie es ist. Diese KV interessiert ihr Kind nicht, also sollten sie dafür auch nicht belohnt und bevorteilt werden!

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hallo

woher hast du die summe von 216€?#gruebel

olle colle

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Hallo Sweety,

dass du dich mit dieser gesetzlichen Regelung nicht einverstanden erklärst, haben wir mittlerweile mitbekommen.

Deswegen will ich dazu auch nichts weiter sagen, außer dass ich deine Meinung ebenfalls nicht teile.

Was mich aber bei der ganzen Sache wundert und wozu ich in diesem Rahmen noch meine Meinung loswerden möchte, ist die Sorgerechtsfrage:

Ich verstehe nicht, warum es dem Vater deines Kindes so einfach gemacht wird, die elterliche Sorge einfach so abzugeben. Ich sage bewusst "elterliche Sorge" (wie es übrigens auch offiziell heißt), weil dies nicht nur Rechte sondern auch Pflichten beinhaltet!

Meiner Meinung nach sollte es für kein Elternteil möglich sein, die Verpflichtung zur elterlichen Sorge einfach so ("Kein Bock") abzugeben. Im Gegenteil, diese Verpflichtung sollte für das Kind einklagbar sein!
Was soll denn bitte mit dem Kind geschehen, wenn beide Elternteile das tun?

Im Übrigen gibt es eine UN-Kinderechtskonvention, in der ausdrücklich das Recht eines jeden Kindes auf beide Elternteile festgelegt ist. Insofern ist die Abgabe der elterlichen Sorge durch den Vater eine Menschenrechtsverletzung, die hier von staatlicher Seite auch noch forciert wird.

Hältst du das für richtig?

Klar, kann man sich fragen, ob eine dauerhaft ablehnende Haltung des Vaters dem Kind gut tut, aber vielleicht kann er ja noch als schlechtes Beispiel dienen. Sich einfach so aus der Affäre zu ziehen halte ich weder moralisch noch juristisch für vertretbar!

LG, H.H.

P.S. Danke, dass du trotz der teilweisen Anfeindungen halbwegs sachlich bleibst, bei diesem emotionalen Thema

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Hallo HH,

im Prinziep hast du recht, was das einfach machen betrifft, andererseits muss ich dazu sagen, das ich an die Interessen meines Kindes denke.

Und zwar musst du das mal so sehen: Es interessiert ihn nicht, was mit dem kleinen ist, z.B. weiss er bis heute nicht, wo der Kiga meine Sohnes ist, in den er mittlerweile seit fast 1 1/2 Jahren geht, oder als er sich vor 4 Wochen den Arm gebrochen hat und opertiert werden sollte, war er nicht erreichbar, über das Thema *kontakt* brauchen wir ja gar nix mehr zu sagen.

Das Sorgerecht und Umgang 2 verschiedene Paar Schuhe brauche ich ja auch nicht mehr zu erwähnen. Leider kann den KV keiner Zwingen seine "Pflichten" auszuüben, wenn er keine Lust hat, hat er diese nicht, genauso wenig wie ich Ihne zwingen kann, seinen Sohn am WE zu hohlen.....Ich persönlich würde das auch nicht vor Gericht durchsetzten, weil ich einfach denke, wenn er meinen Sohn nicht da haben will, wenn er nicht erwünscht ist, wenn er ihm zu viel ist etc. dann ist mein Sohn bei mir besser aufgehoben, ich weiss das es ihm hier gut geht.

So schlimm das ist, ich kenne viele Mütter aus meiner Umgebung, die sich Jahrelang mit ihren EX zanken, sie sollen das Kind nehmen, und ihre Kinder zwingen hin zu gehen, obwohl sie nicht wollen - das nenne ich eher Menschenrechtsverletzung anstatt jetzt einfürallemal zu klären, das ich alleine für mein Kind zuständig bin.

Moralisch finde ich es in erster Linie nicht fair wie er sich verhält, aber total korrekt, das er es freiwillig abgibt und dem kleinen so ermöglicht in ruhe Kind zu sein und zur ruhe zu kommen, wie dieses Machtgehabe von den KV die zwar sich einen dreck drum kümmern, aber bei allem mitreden wollen, diese Situation finde ich für viele Mütter deutlich schlimmer, dann lieber so!

Ich weiss, das hier untschiedliche Meinungen vertreten sind, und das jeder seine eigene hat, aber ich denke bis zu einem gewissen Teil werden die mit anderer Meinung auch mich verstehen...

Danke für deinen Beitrag, kann auch dich bisschen verstehen, aber genau wie alle anderen kennst leider auch du nur einen kleinen Teil der Geschichte....aber das würde eh zu weit führen....deswegen...

Wünsche dir eine schöne Woche,
LG Jenny

48

"Was soll denn bitte mit dem Kind geschehen, wenn beide Elternteile das tun? "

Es steht doch auch der Mutter frei, das Kind in eine Babyklappe zu legen oder zur Adoption frei zu geben!

Gruß,

W

32

Die Gesetzeslage ist so. Du kannst Dir ein Pappschild malen und demonstrieren gehen oder aber überlegen, wie Du ihn sonst dran kriegst.

Betreuung ist zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen! Dazu würde ich ihn auffordern.

Gruß

Manavgat

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"Betreuung ist zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen! Dazu würde ich ihn auffordern."

Wie meinst du das?

Naja, das Pappschild ist nu ja gar net nötig.....war ja anfang nur eine Frage warum das so ist, so verbittert das ich sonst was dafür tun würde bin ich nun doch noch nicht :-)

LG

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Hallo

Das er sich, wenn er kann, am Kindergartenplatz(ohne Essen) beteiligen muss.

Bianca