Hallo,
ich hab mal eine Frage an Euch und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich war heute beim Jugendamt, egen der Berechnung des Kita-Beitrags.
Ich soll 140 Euro montalich dazu bezahlen, dass ist für mich sehr viel. Mit dem Vater haben wir keinerlei Kontakt und ich hab das alleinige Sorgerecht. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Vater auch was zahlen muss?
Ich habe die Dame vom Jugendamt gefragt, sie wüsste aber davon nichts, da ich alleinerziehend bin?!
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Kita-Beitrag Vater auch zahlen?!
Hallo
Nein muß er nicht. Du hast die A....karte allein.
LG
Hi,
doch der KV muss die Hälfte des Kitaplatzes bezahlen.
Dazu gibt es ein neues Urteil.
Schreib ihn an und fordere ihn auf, die Hälfte zu bezahlen in einer gewissen Frist..
Wenn der KV sich weigert, dann ab zum Anwalt.
Schönen Abend
Lg Rosa
<doch der KV muss die Hälfte des Kitaplatzes bezahlen.
Dazu gibt es ein neues Urteil. <
Ja, ein Urteil gibt es.
<Schreib ihn an und fordere ihn auf, die Hälfte zu bezahlen in einer gewissen Frist..
Wenn der KV sich weigert, dann ab zum Anwalt. <
Und dann erst mal klagen. Evtl. folgt das gericht Deiner darstellung oder auch nicht.
Also muß erstmal der KiTa Beitrag alleine aufgebracht werden.
Den Kann sich Frau aber dann auch wieder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.
M.
Hallo!
Die TE hat geschrieben, dass sie 140 Euro dazu zahlen muß. Wenn der KV einen Teil der Kosten zahlt, wird das der TE wieder als Einkommen mit angerechnet.
LG janamausi
...ganz so wie hier dargestellt, ist das urteil nicht gefallen! kiga-kosten gelten als mehrbedarf. der ist auf beide eltern anteilig ihrer verdienste aufzuteilen und zwar OHNE essengeld! es muss durch die berufstätigkeit der mutter eine entlastung des unterhaltspflichtigen vaters erkennbar sein, nur dann werden die kiga -kosten überhaupt geteilt und auch nur dann, wenn der vater überhaupt zahlungsfähig ist!!!!! im übrigen sind diese kosten steuerabzugfähig. die höhe der beiteiligung des vaters an den kiga kosten müsstest du als einzelfall einklagen. bedenke aber, der prozess kostet auch und da lohnt sich auf jeden fall vorher zu rechnen. l.g.c.
l.gc.
Ja danke für eure Antworten
Ich werde das ganze mal mit einer Anwältin besprechen und dann mal schauen...
Liebe Grüße
Hallo,
nein KiTa Kosten sind kein Sonderbedarf, weil sie regelmäßig anfallen. Es ist allenfalls ein Mehrbedarf und dabei kommt es mal wieder drauf an. Ich schiecke mal einen Text, der es eigentlich gut erklärt:
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 auch über die Frage zu entscheiden, inwieweit Kindergarten und sonstige Betreuungskosten für ein Kind bereits in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind oder aber entweder als Sonderbedarf oder als Mehrbedarf zusätzlich geschuldet werden.
Dabei ist zu unterscheiden, ob der Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen, also im Interesse des Kindes, erfolgt oder um der Mutter eine teilweise Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Im letzteren Fall würde es sich um einen Anspruch des betreuenden Elternteils handeln, der im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen wäre.
Stehen für den Kindergartenbesuch dagegen erzieherische Erwägungen im Vordergrund, handelt es sich hinsichtlich des Beitrags um einen Anspruch des Kindes. Sein angemessener Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf und schließt bei einem der Erziehung noch bedürftigen Kind auch die Kosten der Erziehung ein (§ 1610 Abs. 2 BGB).
Als Sonderbedarf, d. h. als unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf (§1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB), ist der Kindergartenbeitrag schon deshalb nicht zu qualifizieren, weil er regelmäßig anfällt.
Dem gegenüber ist als Mehrbedarf der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen nicht …
Muss er schon, aber ich befürchte, dass das Jugendamt dann neu berechnet und Du wieder die gleiche Situation hast.
Lohnt sich ergo nicht.
Gruß
manavgat