So wie es momentan aussieht werde ich wohl Anfang nächster Woche zum Amtsgericht gehen müssen, um den Unterhalt vom Kindsvater einklagen bzw. pfänden zu lassen. Den Antrag für PKBH kenne ich schon, die Unterlagen die ich fürs Jugendamt und so benötige habe ich eh immer schon beisammen.
Aber wie läuft das dann? Brauchen die Kontoauszüge auf denen sie sehen das er nicht gezahlt hat? Wird er nochmal angeschrieben das er zahlen soll? Oder schicken die nen Pfändungsbescheid direkt los oder geht das an nen Gerichtsvollzieher oder wie? Hat da jemand schon Erfahrung mit? Wie lange dauert es nach Antrag beim Gericht dann bis ich das Geld quasi habe (per Gehaltspfändung beispielsweise)? Pfänden die dann nur den bisher rückständigen Unterhalt, oder auch direkt jeden Monat quasi das was er zahlen muss um sicher zu gehen das das dann gezahlt wird? Also ich meine das die eben jeden Monat die 225€ beim Arbeitgeber pfänden und mir überweisen, oder eben nur die bis dahin 450€ die offen sind?! Ich hab mitm Gericht überhaupt noch gar keine Erfahrung machen müssen....
Es wurde im Dezember erst berechnet das er zahlen kann und muss, er hatte das Geld auch, aber hat es eben anderweitig ausgegeben und denkt scheinbar auch nicht das ich den Weg zum Gericht wirklich gehe...
Wie läuft das bei Gericht wegen Unterhalt?
Hallo,
die Frage der Fragen ist: hast Du einen Titel über die Unterhaltshöhe der sich vollstrecken lässt?
Gruß Krüml
Ja der liegt seit März 2009 vor über die normalen 100% bei nem Einkommen von 1400€ monatlich.
Auch das Schreiben vom Jugendamt das er bitte bis 29.01.2010 den Unterhalt zahlen soll liegt mir ja als Kopie vor.
Dann kannst Du einfach zum Amtsgericht gehen und das Geld (ab bestehen des Titels!) pfänden lassen.
Die beim Amtsgericht erklären Dir dann auch genau was Du ausfüllen musst, meistens sind die nett und hilfsbereits
Oder aber Du lässt das JA das machen, sofern Du eine Beistandschaft eingerichtet hast.
LG Krüml
Hallo!
Ist in diesem Beschluss bzgl. des Unterhalts denn auch der laufende Unterhalt tituliert?
Du sagst, er ist erst seit Januar im Rückstand, sagst aber auch, dass noch € 450.-- offen stehen.
Gepfändet werden können nur Rückstände. D. h. es müsste im schlimmsten Falle jeden Monat per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Gehalt gepfändet werden. Die hierdurch entstehenden Kosten hätte dann der Schuldner zu tragen und das ginge auf Dauer ganz schön ins Geld, sodass er vermutlich nach dem ersten Pfändungsversuch freiwillig Zahlungen leistet.
Sollte er noch weitere titulierte Rückstände bei dir offen haben, können diese ebenfalls per Lohnpfändung geltend gemacht werden aber nur bis zur Höhe seines Selbstbehalts. Diese Prozedur dauert leider immer ein paar Wochen.
Fordere ihn ein letztes Mal unter Frist und Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung auf. Reagiert er nicht, gehe zu einem Anwalt f. Familienrecht. Die Kosten hat er dann zu tragen.
LG
S.
Wie oft soll ich ihm das denn noch androhen? 2 mal telefonisch, 1 mal persönlich und 1 mal schriftlich reicht doch wohl.
Da Montag der neue Unterhalt fällig ist sind es bis dato, wenn die Pfändung dann durchgesetzt wird (voraussichtlich) 450€ offen, da er meinte er kann auch nächsten Monat nicht zahlen, was aber nicht am Einkommen liegt, denn wie gesagt, das wurde erst im Dezember geprüft mit Selbstbehalt und so weiter.
Da heute seine Zahlungsfrist abgelaufen ist, werde ich mich Montag vom Amtsgericht oder einer Anwältin beraten lassen. Wie bereits erwähnt benötige ich das Geld dringend und kann nicht noch ewig oft schreiben das er zahlen soll und ich dann zum Gericht gehe. Er hatte seine Chance, und nun werden die Schritte folgen. Wie gesagt, er wird nicht einmal wissen das ich wirklich so weit gehe, aber mir bleibt keine andere Wahl.