Unterhaltsstreit -wie lange dauert so etwas?

Hallo, wie schon oben beschrieben eine eigentlich simple Frage.
Ich bin seit August vom KV meines Sohnes getrennt. Weder das Jugendamt noch ein etwas später eingeschalteter Anwalt für meinen Betreuungsunterhalt haben bisher etwas erreicht.
D.h. ich habe 3 Monate lang von Reserven und mit Zuschüssen meiner Eltern gelebt, jetzt ist alles aufgebraucht und ich beziehe Hartz IV.
Ich habe das Gefühl, dass sich alles unnötig in die Länge zieht und vermute, der Anwalt meines Exfreundes versucht Rückzahlungen zu verhindern, indem er unnötig in die Länge zieht, denn ab einem halben Jahr könnten meine Ansprüche evtl. nicht mehr geltend gemacht werden (sagte mein Anwalt).
Langsam mache ich mir Sorgen, meine Wohnung (da nicht angemessen) wird nur noch bis Februar vom Hartz IV Amt bezahlt.
Aus der Elternzeit raus kann ich aber erst wieder zu Schuljahresbeginn im August um mit meinem Ref. weiter zu machen, bin also bis dahin auf Unterhalt vom KV angewiesen.
Wie lange haben bei euch die Unterhaltsverhandlungen gedauert? Langsam mache ich mir Sorgen, dass ich von dem, was ich gespart hatte, nichts mehr wieder sehe... :-(

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hey, das könnte echt genau meine geschichte sein, bin auch im ref ungewollt schwanger geworden, hab unterbrochen seit dem sommer (juli kam meine tochter zur welt) u. auch ich hab seit dem keinen cent gesehen...
der anwalt von meinem ex zieht es ewig in die länge, wartet bis zu 6 wochen bis er antwortet auf schreiben meiner anwältin etc.
nun hat meine anwältin klage eingereicht, erstmal muss ja die vaterschaft festgestellt werden, weil er die ja nicht anerkennt :-[...
wie lange das noch dauert kann ich dir auch leider nicht sagen.
ABER meine anwältin meinte, der unterhalt kann nachgefordert werden, und zwar ab GEBURT meiner tochter, da wird nix unwirksam, auch nicht nach nem halben jahr... das wäre ja auch echt krass wenn es so wäre, da käm ja jeder kv damit so durch!!!
neee, ab dem zeitpunkt, wo dein anwalt es geltend gemacht hat, hast du anspruch, sogar im verzug bis zu 8% zinsen über dem basis zinssatz.
stimmt also nicht was dein anwalt sagt ;-).
hast du schon klage beim gericht eingereicht? falls nicht würd ich das schnellstmöglichst tun.
er muss den rückständigen unterhalt zurückzahlen. und falls er es nicht auf einmal zahlen kann, muss er es halt abstottern.

viel glück dir!

lg mondfee

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Hallo Mondfee ;)
Klage ist eingereicht worden, es geht aber immer noch ewig hin und her. Vaterschaft ist Gott sei Dank anerkannt. Dafür quäle ich ich jetzt mit gemeinsamen Sorgerecht und einem Vater rum, der eigentlich keinen Bock auf das Kind hat, aber ebenso wenig Lust, seine "Rechte" abzutreten.

Ich weiß nur, dass ich bald verrückt werde, wenn es so weiter geht...

Ich wünsche dir auch alles Gute!
LG Joeri

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Es ist schnurz wie lange es dauert: Du hast dennoch keinen Cent mehr oder weniger, da Unterhalt zu 100 % auf den ALG II - Bezug angerechnet werden.

Ute

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Okay, ich steh hier ein bisschen auf dem Schlauch, was heißt das konkret?

Was ist mit der Zeit, die ich mich quasi selbst und ohne Arge finanziert habe?

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Das heißt konkret: Dumm gelaufen!

Bei der ARGE gilt das Zufußprinzip: Sollte eine Rückzahlung kommen, wird diese auf ALG II angerechnet.

Ute

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