Hallo,
zwei Fragen bzw. Probleme habe ich.
1. Mein Ex kann keinen Unterhalt mehr zahlen, da er arbeitslos ist. Ich habe mir sagen lassen, daß ich beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen sollte. Es geht mir nicht darum, meinem Ex das Geld aus der Tasche zu ziehen oder ihn anzuzeigen, sondern nur darum, die Ansprüche meiner Tochter zu sichern. Daher meine Frage: MUSS ich diese Beistandschaft beantragen? Oder kann ich einfach warten, bis er wieder Arbeit hat und Unterhalt zahlen kann und mich dann mit ihm einigen? Verliert meine Tochter Ansprüche, wenn ich diese Beistandschaft nicht beantrage?
2. Wir haben ein bißchen Streß im Moment, daher frage ich schon mal vorsorglich für den Fall der Fälle: An wen wende ich mich, wenn ich das alleinige Sorgerecht beantragen möchte? Geht das beim Jugendamt oder muß es gerichtlich gemacht werden?
Falls das wichtig ist zur Beantwortung meiner Fragen: Unsere Tochter ist zwölf Jahre alt, ich bin seit 2006 von ihrem Vater getrennt und seit einer Weile neu verheiratet. Finanziell kommen wir eine Weile ohne den Unterhalt aus, ewig aber eben auch nicht.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Grüße von Swety
Beistandschaft, Sorgerecht
1. Dann bekommst du auch kein Geld das ist dir klar oder? Aber ich denke nicht das du es darfst da es nicht für dich ist sondern für dein Kind dem du es eintreiben MUSST
2. Müssen da Gründe vorliegen damit du es bekommst und Stress fällt da nicht rein
1. Nein, das war mir nicht klar. Deshalb frage ich ja. Ich weiß, daß es nicht für mich ist und daß mein Kind einen Anspruch darauf hat. Deshalb frage ich ebenfalls. Weil ich eben ihre Ansprüche sichern will. Ich wollte nicht wissen, ob ich das Geld eintreiben muß, ich wollte wissen, ob ich eine Beistandschaft vom Jugendamt haben muß.
2. Das war nicht meine Frage. Ich wollte wissen, an wen ich mich wegen des Sorgerechts wenden muß. Du darfst Dir sicher sein, daß ich nicht aus Jux und Dollerei das alleinige Sorgerecht haben will. Und welche Art von Streß ich habe, weißt Du sicherlich nicht. Ich möchte es hier auch nicht ausbreiten. Ich wollte hier nur wissen, wer dafür zuständig ist.
Liebe Grüße von Swety
Du kannst auch einen Anwalt einschalten der es klärt in wie weit er zahlen könnte was er bekommt an Geldern.....Beistand kann das auch für dich regeln. Hast du einen Anwalt der bisher den Unterhalt geregelt hat?
An einen Anwalt musst du dich wenden, der wird dir dann sagen wie die Chancen stehen, ich weiss das das nicht die Frage war nur hab ich mal erwähnt das man wegen stress miteinander nicht das alleinige SR bekommt....Musst du auch nicht Hab ja auch nicht gefragt...
Besteht den ein Titel?
Bemüht er sich ausreichend um Arbeit?
Hat er zuwenig ALG um Unterhalt zahlen zu können?
Wenn z.B. alles zutrifft muss er den Titel ändern lassen. Dann gibts auch nichts auf was man sich "einigt". Selbes gilt wenn Punkt 2 und 3 zutrifft.
parzifal
Ja, es besteht ein Titel. Er kann im Moment nicht arbeiten wegen Krankheit. Wie lange das noch der Fall sein wird, weiß ich nicht. Unter Umständen noch eine ganze Weile. Wie hoch sein ALG ist, weiß ich nicht, aber ich denke, daß es wohl inzwischen ALG II sein dürfte, da er schon mehr als ein Jahr arbeitslos ist. Während er ALG I bezogen hat, hat er Unterhalt gezahlt.
Also muß er wohl auch in diesem Fall den Titel ändern lassen. Ok, das sehe ich ein. Aber wie ist das nun mit der Beistandschaft? Muß ich die haben? Und wenn er den Titel ändern läßt, was dann? Und wenn er, mit geändertem Titel, wieder Arbeit hat?
Danke erstmal für Deine Antwort.
Liebe Grüße von Swety
Wie wäre es denn mit einem Anwalt du hast tausend fragen die er dir mit 100% besser beantworten kann wie wir hier, wir müssen auch oftmals googeln Ruf einen an und er wird dir Wege und Lösungen aufzeigen....
Alleiniges Sorgerecht wegen Stress? Kannste vergessen.
zum Unterhalt: Du bist als Mutter verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Unterhalt kommt. Auch ein Arbeitsloser kann Unterhalt zahlen! und er muss sich nachweislich um Unterhalt bemühen.
Gruß
Manavgat
Wie ich oben schon geschrieben habe: Die Art von Streß möchte ich hier nicht ausbreiten. Es liegen erhebliche Gründe vor. Meine Güte, ist es so schwer, eine Frage zu beantworten? Ich wollte nur wissen, an wen ich mich wenden muß. Ich wollte nicht wissen, ob ich überhaupt ein Anrecht auf alleiniges Sorgerecht habe. Das wird mir der Anwalt/ das Gericht/ das Jugendamt dann schon sagen.
Und wie ich ebenfalls oben geschrieben habe: Mein Ex bezieht wohl ALG II und kann wegen Krankheit nicht arbeiten. Auch hier wollte ich nur wissen, ob die Beistandschaft verpflichtend ist oder ob ich auch darauf verzichten kann, ohne daß meine Tochter Ansprüche verliert.
Gruß
Swety
Schrieben wir doch Anwalt oder Beistand Nicht gleich pampig werden, wenn man sagt das es eben nicht so einfach ist.....
Manchmal muss man sich wegen dem Echo nicht wundern wenn man dann doch mal versucht eine nicht angreifende Meinung zu äussern.
1. du MUSST keine beistandschaft beantragen, JEDOCH würde ich einen anwalt aufsuchen der dich darin berät - denn deine tochtre ist über 12jahre alt und hat nun einmal anspruch auf kindesunterhalt von ihrem vater.
wenn du weder das eine noch das andere in anspruch nimmst, wirst du keinen unterhalt ansonsten bekommen - deswegen lasse dich fachlich beraten.
ich selbst habe eine beistandschaft, für beide kinder, denn ich habe weder die lust, noch die kraft dazu mich bei problemen mit den vätern auseinander zu setzen - ist vieles passiert, aber spielt hier gerade keine rolle.
2. um das alleine sr zu beantragen, brauchst du einen anwalt - ohne geht das nicht.
hoffe meine antworten waren kurz und knapp - sowie verständlich
Hi,
1. nein, eine Beistandschaft ist keine Pflicht. Du hast bereits einen vollstreckbaren Titel, und damit sind die Ansprüche Deiner Tochter gesichert, allerdings bist DU eigentlich in der Pflicht die auch geltend zu machen. Wenn er arbeitslos ist, muss ER sich darum kümmern dass der Titel geändert wird, tut er das nicht hat er halt Pech und die Schulden häufen sich höher an.
2. Sorgerechtsstreitigkeiten werden ausschließlich per Gericht geregelt. Dafür brauchst Du einen Anwalt, ohne geht das nicht. Das Jugendam muss außerdem gehört werden und gibt eine entsprechende Empfehlung ab, die werden allerdings vom Familiengericht beauftragt, darum brauchst Du Dich nicht zu kümmern.
Nachdem Du Dir bzgl. 2. eh einen Anwalt suchen musst, kannst Du den ja auch gleich mal mit der Unterhaltsbeitreibung beauftragen.
Gruß K.