also ich habe mich juno vor nem jahr von meinem mann getrennt und bin inherhalb des ortes mit der kleinen in ne eigene wohnung gezogen.
damit es so einfach wie möglich für die kleine ist (war damals knapp 3)
haben wir das langsam angehen lassen. sie durfte wenn sie wollte immer zu ihm.
mittlerweile haben wir es so geregelt (caritas hat uns begleitet)
das wir ein wechselmodell haben, sprich die kleine ist die eine woche von donnerstag (12:15) bis montag morgen (9:00) und die andere woche von freitag (12:15) bis montag morgen (9:00) also mein "noch" mann und ich haben sie genau so viele tage im monat.
nun habe ich seid 9 monaten ein neuen freund der 70 kilometer von uns weg wohnt und ich möchte mit der kleinen gerne im juli dort hin ziehen.
allerdings möchte das der vater nicht und wir hatten schon gespäch bei jugendamt und caritas um ne einigung zu finden, aber der kv möchte die kleine dann ganz zu sich nehmen.
ich hatte vorgeschlagen das er sie weiterhin die eine woche von donnerstags (14:00) - samstags (19:00) und die andere woche von freitags (14:00) - sonntags (19:00) bei sich haben kann also immernoch ein großzügiges umgangsrecht, will ja weder der kleinen ihren vater nehmen, noch dem vater die tochter.
aber er stellt sich quer, lässt sich auf nichts ein. er möchte sie ganz, was aber schon allein vom umgangsrecht für mich sehr schwer würde, da ich ja samstags und sonntags arbeite und sie dann nur noch wenige stunden sehen würde.
jetzt geht es über den anwalt und ich möchte das alleinige abr, was ja nicht so einfach ist. was ja im grunde auch ok ist.
aber hey der kv war jahrelang schwer depressiv (klinikaufenthalt, tabletten usw) ich möchte nicht das unsere tochter dort "koplett" ist.
aber scheinbar sind depressionen kein grund vor gericht und es steht 50:50
ich möchte doch einfach nur ein normales leben mit der kleinen und meinem "neuen" partner haben.
und sie mag meinen freund sehr gerne und er sie auch das klappt alles super.
jetzt bin ich gespannt wie lange es dauert bis ich mehr weiß, wielang die gerichte brauchen....
ach ich musste mir mal das von der seele reden.
lg mootzi
abr, muss mir das mal von der seele schreiben
Tach,
warum bildest Du Dir denn ein Du hättest mehr Rechte an Eurer Tochter als der KV?
Stell Dir die Situation umgekehrt vor, der KV beschließt zu seiner neuen Freundin zu ziehen die 70km entfernt lebt und will Euer gemeinsames Kind mitnehmen.
Dabei macht er Dir das "großzügige Umgangsangebot" die eine woche von donnerstags (14:00) - samstags (19:00) und die andere woche von freitags (14:00) - sonntags (19:00) Eure Tochter zu Dir zu holen...
Also manchmal frag ich mich schon
Gruß K.
ich weiß das ich nicht mehr rechte habe.
aber weißt du sein intresse zu unserer tochter kahm erst seid dem ich ihm gesagt habe, ich trenne mich! hatte ihm dann 9 monate ne chance gegeben aber es ging eben einfach nicht.
mir war es immer sehr wichtig das die zwei ein gutes verhältniss zueinander haben und will dem auch nicht im wege stehen.
Danke!!!
Deine Antwort spart mir meine!
Ergänzend an die Openerin: Warum zieht Dein Freund nicht zu Dir?
In einem anderen Forum hat übrigens der KV in genau so einer Situation das ABR zugesprochen bekommen, weil seine Bindungstoleranz die Größere ist. Er hat das ABR und übt da WM weiter aus. Die KM wollte es nämlich beenden. Und auch bei Dir wird das WM ja zwangsläufig ein Ende haben, wenn die Kleine zur Schule muss.
Ich kann den KV verstehen, dass er sich wehrt.
Comapo
Hi!
Das ist bestimmt eine sehr schwierige Situation! Wenn Du 70km wegziehst, musst Du dann nicht ätzend viel pendeln? Warum zieht Dein neuer Partner nicht zu Euch?
Ich finde, ehrlich gesagt, eine 'überwundene' Depression, die noch dazu vom Patienten 'angenommen' und medikamentös behandelt wurde, auch keinen Grund, das ABR auf eine Seite zu geben.
Das problematische an Eurer Situation ist, dass man das Gefühl bekommt, Dein Ex stellt Dir aus verletztem Stolz Steine in den Weg. Hast Du mal über eine Mediation nachgedacht?
Ich wünsche Euch eine gangbare Lösung, die allen Seiten gerecht wird.
Lieben Gruß,
Stefanie
mein freund hätte dann 2 std fahrt weg an die arbeit
und wir wollen nächstes jahr in sein elternhaus ziehen, bekommt er überschrieben.
ja mittlerweile sagen einige die ihn gut kennen das er scheinbar alles machen würde um mir eins aus zuwischen, aber gut er ist ja rechtlich auch nicht im unrecht.
nur ich weiß wie er "tickt"
habe 8 jahre mit ihm zusammen gelebt, da brauch nur ein rückschlag von was weiß ich auch immer kommen und er ist wieder in nem "tiefen schwarzen loch"
leider hat uns das die ganzen jahre immer wieder begleitet.
ich dachte echt man könnte das friedlich klären
danke
Gott sei Dank sind Depressionen - zumal wenn sie behandelt werden/wurden - kein grund vater oder Mutter das Sorgerecht oder ABR zu entziehen.
Dein großzügiges Angebot was den Umgang betrifft geht ja sowieso höchstens bis zum Schuleintritt.
Du siehst jetzt Deine Chance auf eine heile Familie, aber es gibt es diesen menschen, der der vater Deines Kindes ist, auch noch und dadurch geht halt alles nicht so einfach.
das beste wäre wahrscheinlich Du führst erstmal weiter eine fernbeziehung und Dein freund versucht sich beruflich in Deine/Eure Richtung zu orientieren.
grüsse,
missy
Hallo,
erst ist dein Ex gut genug um sich um das Kind zu kümmern (Wechselmodel) aber plötzlich nicht mehr weil Du wegziehen willst?
Wenn Du nicht möchtest das euer Kind komplett beim Vater ist, dann zieh doch nicht weg und lasst das Wechselmodel weiter so laufen.
Sicherlich hat dein Ex auch gute Chancen, weil er in der vertrauten Umgebung vom Kind ist/bleibt. Und ein Wechselmodel ist ja dann kaum/gar nicht möglich. Und lange bist Du ja mit deinem Freund auch noch nicht zusammen.
Dein Wunsch zu deinem Freund zu ziehen ist verständlich, aber Duhast nunmal ein Kind und solltest auch an das denken und nicht nur an dich.
LG janamausi
>>ich möchte doch einfach nur ein normales leben mit der kleinen und meinem "neuen" partner haben.<<
Na, das ist ja ganz süß und wunderbar!
Wenn ein neuer Stecher da ist, kann man den leiblichen Papa ja einfach absägen.. braucht ja jetzt keiner mehr.
Und weil der ja eh früher mal depressiv war und ebenfalls früher mal nicht so viel Interesse am Kind zeigte, wird sich doch sicher was finden, woraus man ihm einen Strick drehen kann.
So viel kann ich heut gar nicht essen, wie ich kotzen möchte
und vor allem wehe sie wird mal krank,ich beziehe das jetzt mal auf die Depressionen,was ihr genau so auch passieren kann,dann möchte ich die Reaktion von ihr mal erleben,wenn gesagt wird,das das Kind auf keinen Fall mehr betreuen darf.Das ist ein ganz schlechtes Argument.
Nadine
Du hast vor Gericht nicht die geringst Chance umzuziehen - es sei denn das kind verbleibt bei dem Vater. Du kannst selbstverständlich hinziehen wohin Du willst.
Ob Du für dieses Verfahren PKH gewährt bekommst, steht auch in Frage - diese wird nur in Fällen mit Aussicht auf Erfolg gewährt.
Und wenn Du diesem Forum nicht traucen magst, wende Dich an einen Anwalt - die 150€ Beratung dürfte Dir die Angelegenheit doch wert sein.
Harmonisches Leben mit dem neuen Partner ist kein Umzugsgrund, der von den Gerichten als dem Kindeswohl dienlich anerkannt ist.
Und da Dein Ex therapiert ist, sind frühere Erkrankungen auch kein Hinderungsgrund mehr - glaub mir, gerade in dem Bereich weiß ich ganz genau wovon ich spreche!
Ute