umgangsrecht oma väterlicher seits

hi

sorry, falls das das flasche forum ist, aber ich hatte einfach das gefühl dass es am besten passt.

folgendes>:

die oma väterlicher seits hat sich in den letzten monaten jeden tag bis auf 3 stunden, die das kind von 12-15 uhr bei der mutter verbrachte, um ihre enkelin gekümmert (auch jede!!!! nacht), da die mutter das kind unter einem nachweislichen vorwandt nicht selbst betreuen konnte oder besser wollte.
das kind ist 2, wird bald 3.

nachweislich und durch zeugen belegbar hat das kind erst in der zeit bei der ioma sprechen und laufen gelernt (mit 2 jahren). nachweislich hat sich die oma immer wieder bemüht, das die kleine einen sehr guten kontakt zu mutter hält, auch wenn das kind nicht wollte.
als das kind angefangen hat, die oma "mama" zu nennen, hat die oma dies unterbunden und dem kind gesagt, das sie die oma ist und auf den namen "oma" bestanden.
nachweislich weint das kind, sobald es zur mutter soll.
nachweislich ist die oma die weibliche bezugsperson des kindes.
nachweislich redet die oma nicht schlecht über die kindmutter, wenn das kind in der nähe ist, sondern ist immer um guten kontakt zwischen kind und mutter bemüht gewesen, was wiederum die mutter nachweislich nicht zugelassen hat. sie hat die versuche der oma um guten kontakt zum kind immer mehr oder weniger, wie es ihr passte, abgeblockt.
nachweislich benutzte die kindsmutter ihr kind als druckmittel gegen kindsvater und oma, wenn sie z.b. geld wollte.

nun gab es einen streit zwischen der kindsmutter und dem papa des kindes, der sein umgangsrecht und seine unterhaltpflicht ordentlich wahrnimmt.
nun hat die kindsmutter der oma das kind weggenommen und ihr gesagt, sie bekomme es nicht mehr. sie solle sich beim kindsvater dafür bedanken.
der kindsvater hat nur das umgangsrecht, die oma ja eigentlich hat gar nix in der hand.

was kann die oma jetzt tun?
sie will der mutter das kind nicht wegnehmen, im gegenteil.

sie möchte es aber wenigstens 1x alle 2 woche sehen, am liebsten 1x pro woche. die tage dürfte sich die mutter des kindes aussuchen. sie ist froh, wenn sie die kleine überhaupt wieder sehen darf.
kann die oma zum jugendamt o.ä. gehen und auf ein umgangsrecht bestehen?

alle o.g. sachen sind durch nachbarn von oma oder kindsmutter nachweisbar. alle würden für die oma aussagen, wenns hart auf hart kommt.

lg

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achso, falls wichtig:

auch der kindergarten bzw. dessen personal weiß, dass die kleine bei der oma gelebt hat und die mutter fast nie da war.

lg

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Wie meinst du das gelebt? Wo waren beide Eltern in der Zeit?

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die mama hat das kind bis auf die o.g. 3 stunden auch über nacht zur oma gegeben, da sie angeblich blöde arbeitszeiten hatte, die aber nur früh von 5-7 uhr waren. ab 15 war die kleine auch über nacht bei der oma, dann bis 12 uhr in der kita.
geld hat die oma keins gesehen, bis auf den unterhalt, den der kindsvater an sie gezahlt hat. das kindergeld hat die mutter einbehalten.

der vater ist selbstständig und hat auch nur ein 2-wöchentliches umgangsrecht, das er aber ordentlich wahrnimmt.

die mama wollte das kind einfach nicht bei sich haben und hat nach ausreden dafür gesucht (eben der job von 5-7 uhr). die oma hat die kleine dann genommen und erst in dieser zeit hat die kleine sprechen und laufen gelernt (mit 2 jahren, fast 3).

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Dann muss der Vater eben mit dem Kind zur Oma. Oder die Oma soll einen Anwalt nehmen und klagen.

Die Mutter meines Mannes sieht die Kinder nur wenn wir hingehen wenn wir Umgang haben

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auch die Oma hat ein Umgangsrecht! Insbesondere in so einer Situation, dass sie ein super Verhältnis zum Kind hat... Sie soll zum jugendamt gehen und sich beraten lassen!
lg

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Hallo,
wenn die Situation die du beschreibst so war und auch zu belegen ist,dann würde ich aber ganz schnell zum Jugendamt und zum anwalt gehen.Am besten wäre es wenn der Vater mit seiner Mutter das gemeinsam macht.Ihr müsst da sehr schnell reagieren,weil leider immer sehr viel Zeit vergeht,bis reagiert wird.Aber sie wird gute chancen haben,bei dem Hintergrund.

Nadine

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Auch die Oma kann nach BGB ihr Umgangsrecht mit dem Kind einklagen!
Wie, wann und wie lange regelt dann das Gericht (sofern nicht ohne Verhandlung regelbar). Kann aber sein, dass der Richter entscheidet, dass die Oma nur im beisein der Kindsmutter Umgang haben darf - was im vorliegenden Fall mit entsprechenden Zeugenaussagen eher nicht der Fall sein wird.

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danke für eure antworten.

sie hat nächsten mittwoch nen termin beim jugendamt und hat der kindmutter einen doch noch recht netten brief geschrieben, mit der bitte, die kleine wenigstens 1x alle 2 wochen sehen zu dürfen.

auch gegen einen begleiteten umgang hat sie nix. sie möchte nur die kleine wiedersehen, wie und wo ist ihr vollkommen egal, solange sie das kind nur sehen darf.

naja, ich denke das wird schon irgendwie


...

lg :-)

9

Hallo,
ich drücke ihr die Daumen,weil es hört sich so an,das sie ihr Enkelkind sehr liebt.


Nadine

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Bei dem Sachverhalt sollte auch geprüft werden, ob der Vater nicht das Sorgerecht verlangt/einklagt.

Dann hat er auch bessere Karten den zukünftigen Werdegang des Kindes besser mitzuverfolgen bzw. mitzubestimmen.

Die Oma sollte auf jeden Fall das Umgangsrecht geltend machen. Sollte nach dem Jugendamttermin nicht umgehend ein Umgang seitens der Mutter erlaubt werden sollte sofort das Gericht eingeschaltet werden.

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Hallo,
du irrst dich, auch die Oma hat in diesem Fall ein Umgangsrecht, WEIL ES DEM KINDSWOHL DIENT. Es würde dem Kind ganz klar schaden, den Kontakt zur Oma zu beschränken, apprupt zu vermindern oder gar wegzu lassen. Also sofort und unverzüglich das JA kontaktieren und einen Anwalt nehmen. Der Vater soll auch unbedingt das Kind zu jedem Besuchskontakt zu seiner Mutter bringen. Und so viele wie möglich Personen müssen das bestätigen. Möglichst Personen mit hoher Glaubwürdigkeit. War denn die Oma z.B. auch mit ihr bei Ärzten? Könnten die das bestätigen? Der Kindergarten,... oder eben Leute, mit denen sich die Kindsmutter abgibt, die bezeugen können, dass sie sich nie um das Kind kümmert bzw. dass die KM immer bei denen ist, aber immer ohne Kind.

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hi,

zeugen gibt es genug. mein mann, ich, sämtliche nachbarn hier, die auch kinder haben und täglich auf dem spielplatz vor unserm haus sind. das sind hier so 7 oder 8 familien.
auch die nachbarn der mutter haben diese aufm kieker.

die kinderärztin und die kindergärtnerinnen sowieso haben mitbekommen, dass es immer die oma ist, die mit dem kind kommt oder jeden 2. freitag der kindsvater, aber fast nie die mutter.

die oma bekommt das kind auch vorerst zurück (habe oben einen neuen beitrag eröffnet). der papa geht aber trotzdem zum jugendamt, weil eine nachbarin der mutter ihn alarmiert hat.

lg