Was wird mit dem Unterhalt, wenn das Kind eine Ausbildung aufnimmt?

Hallo ihr Alleinerziehenden,

nächstes Jahr ist mein Sohn mit der Schule fertig, 17 ist er dann, und wird dann hoffentlich eine Ausbildung anfangen, mit entsprechendem Ausbildungsgehalt.

Beeinflusst das erste eigene Einkommen des Kindes (während der Ausbildung) die Höhe des von meinem Exmann zu zahlenden Unterhalts?

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Müssen eure "Kinder in Ausbildung" etwas von ihrem Gehalt als "Kostgeld" abgeben? Oder streicht ihr nur das Taschengeld?

Hm, ist noch ein wenig früh, um drüber nachzudenken, aber schadet ja nichts, vorbereitet zu sein.

Gruß, Kite

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1. Ja, die Ausbildungsvergütung wird abzüglich Freibeträge auf den Unterhalt angerechnet.

2. das Taschengeld entfällt sllte ja wohl klar sein und natürlich muß von der Vergütung etwas Zuhause abgegeben werden (so sie denn hoch genug ist, bei einer Frisöse wohl eher nicht, bei einem Betonbauer/Gerüstbauer aber hallo)

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Wieso MUSS von der Ausbildungsvergütung was zu Hause abgegeben werden?

Müssen muss gar nichts, das kann man ja wohl untereinander regeln wie man möchte bzw. auch kann.

Lichtchen

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nur mal am Rande ein Auszubildender zum Gerüst- oder Betonbauer kann locker eine eigene Wohnung finanzieren!

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Hey,

also abgesehen davon,dass man ja gar nicht weiß was für eine Ausbildung anfällt und was dein Sohn verdienen wird:

Ich finde dass es reicht wenn man Taschengeld und Kindergeld einbehält.

So wurde das bei uns auch gehandhabt...lediglich als ich nachher meine eigene Wohnung in dem Haus meiner Eltern bekommen habe musste ich etwas Miete hinzuschustern...

Außerdem kann man sich ja auch vllt einigen,dass ein Teil gespart wird für die darauffoilgende erste,eigene Wohnung oder so...

LG

Maike

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Nachdem ich mich hier auf Verbesserungen beim Senior eingelassen habe will ich Dir auchmal antworten kite.

Ich hab meinen Sohn jetzt durch, durch die Ausbildung. Ausbildungsgehalt beeinflusst den zu zahlenden Unterhalt des Vaters, ja. Wie und in welcher Höhe kann ich Dir leider nicht sagen. Kann man googlen...

Vom Gehalt als "Kostgeld".....zuerst war mein Sohn bei der Bundeswehr und hat "satt verdient", da hab ich was kassiert, ja - und das dann für ihn angelegt.
bei der eigentlichen Berufsausbildung war das Ausbildungsgehalt sehr schmal... davon hab ich nichts verlangt. Er hat vom Kindergeld noch zusätzlich 100 Euro bekommen, ich den Rest behalten. Taschengeld klar fiel weg. Für alles andere was sein Leben betraf war er allein finanziell zuständig.

Lichtchen

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Hier nochmal gepostet, damit es nicht im Thread untergeht:


Sagen wir mal,

ein Mann zahlt für zwei Kinder 400 Euro, und liegt dann am Selbstbehalt.
Das ältere Kind bekommt ein fiktives Ausbildungsgehalt von 500 Euro.

Für das jüngere Kind müsste er ja voll weiterzahlen = 200 Euro.

Für das ältere Kind sinkt dann seine Unterhaltsverpflichtung.

a) Wie krieg ich raus, um wie viel weniger der Unterhalt beträgt?

b) Da ihm dann mehr Geld übrig bleibt, steigt dann der Betrag, den er für das andere Kind überwiesen muss? Oder bleibt dem Mann dann der "Minderbetrag"?

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Ich frage deshalb, weil ich überlege, demnächst meinem Sohn den Unterhalt den er vom Vater bekommt direkt zu überweisen + die gleiche Summe von mir + Kindergeld, und ihn dafür im Gegenzug an den Haushalts- und Mietkosten zu "beteiligen". Wenn ich richtig rechen, bleibt ihn dann noch ein "Taschengeld" übrig.

Mein Sohn hat nämlich offenbar irgendwie das Gefühl, das ich jede Menge Geld für ihn bekomme, und ich doch deswegen alles mögliche für ihn bezahlen sollte - nette kleine Wochenendausflüge, Konzerte usw.

Wenn ich das mache, muss das Konzept aber auch funktionieren, wenn er dann "verdient". D. h. wenn der Vater weniger für ihn zahlen muss, dann ich natürlich auch - und damit beteiligt er sich automatisch mit seinem Ausbildungsgehalt am Haushalt nämlich genau mit dem Betrag, den sein Vater und ich weniger an ihn zahlen ...

Klingt das nach einer vernünftigen Idee? Oder ist das alles zu kompliziert?

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LoL...Zeige deinem Sohn nur mal die Rechnung der Miete, Strom,.... und dann berechne seinen Anteil daran. Mal sehen, ob er noch Ausbildungsentgelt behalten kann, um allein diese Kosten zu decken ;-)

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Das habe ich dazu gefunden:

Wird ein Einkommen des Kindes angerechnet ?

Bei minderjährigen Kindern gilt: Erzielte Einkünfte der Kinder durch z.B. Schülerarbeit oder Ferienjobs sind in aller Regel nicht auf den Kindesunterhalt anzurechnen. Wird hingegen eine Ausbildungsvergütung erzielt, ist diese nach Abzug eines ausbildungsbedingten Aufwandbetrages (derzeit 90,00 €) hälftig auf den Kindesunterhalt anzurechnen.

Bei volljährigen Kindern gilt: Erhalten volljährige Kinder eine Ausbildungsvergütung, ist diese grundsätzlich nach Abzug von ausbildungsbedingten Aufwendungen auf den Kindesunterhalt anzurechnen. Einkünfte eines Schülers bzw. Studenten aus einer neben der Ausbildung ausgeübten Tätigkeit werden hingegen grundsätzlich nicht angerechnet.
Hier http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm#Wird%20ein%20Einkommen%20des%20Kindes%20angerechnet

für den anderen Sohn dürfte der unterhalt steigen... Der Selbstbehalt bleibt ja bestehen, damit kann er dem anderen sohn dann mehr unterhalt zahlen. 400 Euro für 2 Kinder sind ja erheblich weniger als laut Düsseldorfer Tabelle.

Mir wäre die Rechnung die Du aufmachst zu kompliziert, aber sicher wird es so "gehen". Rein rechtlich bist Du zu Barunterhalt nicht verpflichtet, wenn das "Kind" bei Dir wohnt. Aber machen kann man es aus erziehungstechnischen Gründen so sicherlich.

Lichtchen

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Hallo Kite,
meine Eltern haben das damals so gemacht (als sie in diesem Zwiespalt steckten). Mein Bruder hat ziemlich "gut" verdient - sofern man das bei einer Ausbildung behaupten kann. Und hätte locker etwas zu Hause abgeben können. Ich habe nach der 10. Klasse noch Abi gemacht und absolut nichts verdient - also selbst, wenn ich gewollt hätte, ich konnte nicht. Mein Bruder hat nichts abgegeben, einfach um uns "gleich" zu behandeln. Normalerweise waren meine Eltern immer der Meinung, dass man während der Lehre auch Kostgeld zahlt.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass muß jede Familie in dieser speziellen Situation, in der sie sich zu diesem Zeitpunkt befindet, selbst entscheiden.