Hallo, habe mal eine Frage:
sind nun seid geraumer Zeit getrennt und ab September kommt unsere Tochter, 2, hier bei mir in den Kindergarten.
Nun meine Frage, er wollte bei den Abholpersonen seine Mutter und einen Fahrer der Firma eintragen, falls er mal nicht kann.
Ich bin aber aus folgenden Gründen dagegen:
Erstens hat er die Kleine eh nur von Samstag auf Sonntag alle 2 Wochen, seine Mutter hat es in Zusammenarbeit mit seinem Vater geschafft, uns auseinander zu bringen. Hat immer schlecht über mich geredet und kein Interesse am Kind gezeigt. Das Kind war etwa 4 mal in 2 Jahren bei den Eltern zu Besuch, mir wurde das Mitgehen verboten.
Diese Frau fährt seit 20 Jahren kein Auto mehr und hat anscheinend jetzt wieder damit angefangen. Als ich ihr mal in der Stadt mit meiner Tochter begegnet bin, ist sie nicht her gekommen sondern einfach umgedreht und weggelaufen. Oma und Opa nennt sie meine Eltern, dies sind Ihre Bezugspersonen und die liebt sie.
Der Fahrer hat auch keinen persönlichen Bezug zu dem Kind. Die Wegstrecke ist 50 min. Werde wohl kaum einer Person, die meine Tochter nicht kennt vom Kindergarten abholen lassen, und dass sie anschließend mit ihm 50 min im Auto sitzt, nur weil der Vater zu bequem ist, seine Tochter selbst abzuholen...
Was meint Ihr? Das sind doch keine Personen des Vertrauens...
Abholpersonen Kindergarten
Sag nein und gut ist.
Gruß
Manavgat
Wenn er das Kind eh nur von Samstag auf Sonntag hat ,dann hat er doch mit dem Kindergarten gar nichts zu tun.
Sag NEIN und gut.
Also irgendeinen Fahrer aus der Firma würde ich ja schon mal gleich dreimal nicht zu den berechtigten Personen hinzufügen! Ich würde, nur Menschen in die Liste schreiben, denen Du 100%ig vertraust und die Dein Kind auch kennt! Da Du ja den Ki-Garten-Vertrag unterschreibst, kannst Du das auch einfach ohne ihn festlegen. Ähm glaube ich zumindest Und Du schreibst ja selbst, dass er Euer Kind, wenn, dann nur von Sa auf So hat, und wenn Du für den Notfall Jemanden hast, der sie unter der Woche mal holen kann, falls es bei Dir nicht geht, dann nimm lieber die PErsonen, denen DU vertraust.
Mein Kind darf pauschal nur von mir und meinen Eltern geholt werden. Alle anderen trage ich morgens ein, wenn ihn nachmittags jemand anderes holt.
Problem ist:
Er als sorgeberechtigter Vater ist abholberechtigt. Wenn er jetzt in der Kita anruft und sagt: "Heute kommt Frau Müller, ich gebe ihr eine Vollmacht mit!", dann darf die Kita die Herausgabe genauso wenig verweigern wie wenn Du als sorgeberechtigte Mutter morgens sagst: "Heute holt Herr Meier das Kind ab, hier ist die Vollmacht!"
Wenn er das Kind aber sowieso nur am WE hat, ist die Gefahr ja recht gering, dass jemand X-beliebiges das Kind holt.
LG
So ohne weiteres kann er das eben nicht machen, denn da muss er es mit der KM absprechen.
Das einzige was die TE machen kann, das im Kindergarten so auch angeben, das wenn der Vater eine Vollmacht ausstellt um das Kind abholen zu lassen, das man die TE anruft um sich zu vergewissern, ob das so in Ordnung ist.
Wenn die TE dann sagt, ja das ist in Ordnung dann geht das Kind mit, wenn die TE sagt nein, das wurde nicht abgesprochen das Kind bleibt im Kindergarten, dann kann die bevollmächtigte Person auch nichts machen.
So wie rechte und Pflichten der Vater hat, so muss er sich mit der KM absprechen ob das in Ordnung ist, denn ohne des Wissens der KM kann er in teufels Küche kommen, trotz Sorgerecht.
Also am besten mit dem Kindergarten reden, offen und ehrlich und das so auch vermerken lassen.
Mein Kindergarten hatte super reagiert als bei mir so ein Fall gewesen ist.
LG
Habe ich das richtig verstanden?
Wenn die Mutter ihre Mutter bevollmächtigt das Kind abzuholen kann der Vater verlangen, dass man bei ihm nachfragt und wenn er nein sagt muss
die Oma wieder unverrichteter Dinge wieder gehen?
Dein Grund: " So wie Rechte und Pflichten die Mutter hat, so muss sie sich mit dem KV absprechen ob das in Ordnung ist, denn ohne das Wissen ders KV kann sie in Teufels Küche kommen, trotz Sorgerecht."
Du schreibst im Übrigen nur von "ohne Wissen"? Was ist wenn ein Elternteil den anderen Elternteil von der Abholung durch einen Bevollmächtigten informiert der damit nicht einverstanden ist?
Dann ist Dein Kriterium "Wissen" ja erfüllt? Oder kommt man nur "in Teufels Küche", wenn auch das Einverständnis des anderen Elternteis fehlt?
Kann ein Elternteil Deiner Meinung nach jeweils die Vollmacht des Anderen außer Kraft setzen? Heißt dies dann daß die Elternteile erzwingen können, dass nur Elternteile die Kinder abholen können?
Da Du ja weißt, dass der Kindergarten die Herausgabe der Kinder trotz Vollmacht eines Erziehungsberechtigten verweigern darf und erst beim anderen Erziehungsberechtigtem nachfragen muss wenn dieser das wünscht (muss das der Kindergarten wirklich?), kannst Du meine Fragen ja sicher beantworten.
Danke im Voraus
parzifal
Habt Ihr denn gemeinsames Sorgerecht?
Der Oma nicht zu gestatten das Kind abzuholen solltest Du näher begründen.
Dabei solltest Du die Probleme Eurer Tochter mit der Oma in den Mittelpunkt schieben und nicht Deine mit der Oma.
Würde sich denn Deine Tochter weigern bei der Oma mitzufahren? Darauf kommt es doch zentral an.
Nur "weil sie die Oma nicht kennt" ist ein schwaches Argument. Sie lernt sie ja dadurch kennen oder nicht? Und solange sie kein Problem damit hat musst Du ja keines daraus machen.
Oder soll sie die Oma gar nicht näher kennenlernen?